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Deckt die Hundehaftpflicht Mietsachschäden ab?

Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt Vermögens-, Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei den Sachschäden nehmen allerdings die meisten Versicherungsgesellschaften eine Unterscheidung vor.

So werden Mietsachschäden an Gebäuden und Schäden an gemieteter Einrichtung in Hotels und Ferienwohnungen meistens als eigenständige Leistungen genannt. Nicht alle Tarife der Hundehaftpflichtversicherung decken beide Schadensarten ab. Damit Sie eine Vorstellung von den unterschiedlichen Mietsachschäden bekommen, haben wir einige Beispiele aufgeführt.

  • Sachschaden: Ein normaler Sachschaden liegt beispielsweise vor, wenn der versicherte Hund den Laptop eines Bekannten herunterwirft oder einen Verkehrsunfall mit Blechschaden verursacht. In diesen und ähnlichen Fällen greift die Hundehaftpflichtversicherung.
  • Mietsachschaden an Gebäuden: Wenn Ihr Vierbeiner den Türstock des Hotelzimmers oder der Mietwohnung beschädigt, liegt ein Mietsachschaden am Gebäude vor. Die Deckungssumme ist meistens die gleiche wie für Sachschäden.
  • Schaden an gemieteter Einrichtung: Das Inventar in Hotels und gemieteten Ferienhäusern, wie etwa ein Hotelbett, sind gegen Schäden versichert. In der Regel gibt es für Schäden an gemieteten Einrichtungsgegenständen eine vom Tarif abhängige Höchstentschädigungsgrenze.


Wichtig: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss mithilfe unseres Vergleichsrechners, ob die Deckungssummen und Leistungen zu Ihrem Bedarf passen. Wenn Sie beispielsweise nie mit Ihrem Hund verreisen, können Sie den Punkt „Sachschäden an gemieteter Einrichtung“ bei Ihrer Suche nach einer Hundehaftpflichtversicherung ignorieren.

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