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Können die Beiträge zur Hundehaftpflicht von der Steuer abgesetzt werden?

Die Beiträge für die Hundehaftpflicht können bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Denn Haftpflichtversicherungen dienen dem finanziellen Schutz des Versicherungsnehmers und können daher als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Für die steuerliche Absetzbarkeit solcher Versicherungsbeiträge gibt es jedoch bei den Vorsorgeaufwendungen Höchstbeträge, die meistens bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind. Ist dies nicht der Fall, können die Beiträge für die Hundehalterhaftpflicht und verschiedene andere Versicherungen bei der Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden.

Für Angestellte und Beamte liegt der Höchstbetrag gemäß dem Einkommenssteuergesetz (§ 10 Abs. 4 Satz 2) bei 1.900 Euro pro Jahr. Die Grenze für Selbstständige und Freiberufler liegt bei 2.800 Euro. (Stand: 2024) Bei zusammen veranlagten Ehepaaren berechnet sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der Höchstbeträge, die den beiden Partnern jeweils beschäftigungsbedingt zustehen.

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