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089 - 24 24 12 47hund@check24.deSo wie die private Haftpflichtversicherung kann auch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung auf unterschiedliche Arten gekündigt werden. Wir haben für Sie die wichtigsten Kündigungsfälle zusammengestellt:
Sie ist zum Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Bei einjährigen Verträgen ist sie mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende möglich. Kündigen Sie nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn Sie ordentlich kündigen, müssen Sie keinen Kündigungsgrund nennen.
Die Kündigung sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Um später nachweisen zu können, dass die Versicherung das Schreiben bekommen hat, sollten Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden. Auf dem Rückschein bestätigt die Gesellschaft den Erhalt Ihrer Kündigung.
Bei mehrjährigen Verträgen kann der Vertrag frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres und daraufhin in jedem weiteren Versicherungsjahr unter Wahrung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden.
Sie haben eine Hundehaftpflicht mit festem Leistungsumfang zu einem bestimmten Beitrag abgeschlossen. Wenn nun der Versicherer während der Laufzeit den Beitrag erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu erweitern, können Sie den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem sich der Beitrag erhöht. Hierfür haben Sie ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Beitragserhöhung einen Monat lang Zeit.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Hierbei können Sie den Zeitpunkt wählen, zu dem der Vertrag enden soll. Die Kündigung kann sofort wirksam werden, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Häufig ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Ob das bei Ihrem Vertrag auch so ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Wichtig: Wenn für Ihren Hund eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Hund versichert ist. Wenn Sie den Versicherer wechseln möchten, sollten Sie daher sicherstellen, dass Ihr neuer Versicherer Ihren Versicherungsantrag auch annimmt. Erst wenn der Antrag angenommen wurde, sollten Sie Ihre bisherige Versicherung kündigen. Wenn Sie Ihre gesetzliche Versicherungspflicht verletzen und über keinen Versicherungsschutz verfügen, kann die zuständige Behörde ein hohes Bußgeld gegen Sie verhängen.
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