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089 - 24 24 12 47hund@check24.deHundehalter müssen in den meisten Gemeinden in Deutschland eine Hundesteuer zahlen. Die Höhe der Hundesteuer hängt von den jeweiligen Gemeinden ab, in der die Besitzer ihren Wohnsitz haben.
Dabei kann die Hundesteuer zwischen null und 200 Euro jährlich betragen. Kleine Gemeinden erheben in der Regel eine geringere Hundesteuer als Großstädte.
Häufig müssen Hundehalter für Listenhunde, auch Kampfhunde genannt, eine höhere Steuer zahlen als für Rassen, die als ungefährlich eingestuft werden. Für solche Hunderassen kann der Steuersatz über 1.000 Euro betragen. Außerdem ist die Hundesteuer für einen Zweit- oder Dritthund oft teurer als für den ersten Hund.
Hundesteuer absetzen:
Die Hundesteuer kann, wie Tierarztkosten, nicht von der Steuer abgesetzt werden. Kosten für die Hundehaftpflichtversicherung, den Hundefriseur oder einen Tiersitter können hingegen steuerlich geltend gemacht werden.
Eine Hundesteuer gab es schon im Mittelalter. Damals mussten Bauern Korn und später auch Geld an ihren Lehnsherrn zahlen. Im Großteil Europas gibt es jedoch mittlerweile keine Hundesteuer mehr – bis auf Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden. Das Hauptziel der Steuer ist die Begrenzung der Hundeanzahl – besonders in größeren Städten.
Entgegen der weitverbreiteten Meinung werden die Einnahmen aus der Hundesteuer heutzutage nicht für die Reinigung von Hinterlassenschaften der Vierbeiner, sondern für andere kommunale Zwecke verwendet. Denn die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden.
Ihren Hund können Sie bei der zuständigen Behörde, meist beim Ordnungs- oder Steuer- und Stadtkassenamt Ihres Wohnortes, für die Hundesteuer anmelden. Dafür müssen Sie nicht persönlich beim Amt erscheinen – Sie können Ihren Hund häufig auch online, telefonisch oder postalisch anmelden.
Für eine Anmeldung benötigen Sie lediglich folgende Unterlagen:
Hundemarke am Halsband befestigen:
Ist Ihr Hund angemeldet, erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Diese muss Ihr Hund in den meisten Orten am Halsband tragen. Geht die Hundemarke verloren, muss dies gemeldet werden. Die meisten Kommunen stellen kostenlos eine neue Marke bereit.
Die Anmeldung der Hundesteuer muss in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen erfolgen. Welpen müssen Sie nach dem dritten Monat anmelden, denn erst dann sind sie hundesteuerpflichtig.
Hunde, die wichtige Aufgaben übernehmen oder zu einem gewerblichen Zweck gehalten werden, können von der Hundesteuer befreit werden. Dazu zählen unter anderem professionelle Jagdhunde, Hirtenhunde, Rettungshunde oder Assistenzhunde, die beispielsweise zur Begleitung von blinden oder hörbehinderten Personen eingesetzt werden.
Steuerbefreiung für Tierheimhunde:
Mit einem Hund aus dem Tierheim tun Sie nicht nur für den Vierbeiner Gutes, sondern können sich in manchen Orten auch über eine Befreiung von der Hundesteuer für eine Dauer von sechs bis 36 Monaten freuen.
Eine Ermäßigung der Hundesteuer von 30 bis 50 Prozent können Halter beantragen, die Sozialhilfe empfangen oder ihren Hund zur Bewachung von abgelegenen Grundstücken einsetzen. Dabei muss das unbewohnte Grundstück mindestens 200 Meter Luftlinie zum nächsten bewohnten Haus entfernt sein. Hundebesitzer, die einen Hundeführerschein erworben haben, können ebenso von Steuerermäßigungen profitieren.
Um Ihren Hund von der Hundesteuer abzumelden, benötigen Sie ein ausgefülltes Abmeldeformular, Ihren Personalausweis, die Hundesteuermarke sowie die letzte Bescheinigung über die gezahlte Hundesteuer. In der Regel haben Sie zwei Wochen für die Abmeldung Zeit. Da die Hundesteuer halbjährlich oder jährlich bezahlt wird, bekommen Sie sie nach der Abmeldung anteilig zurück. Verpassen Sie die zweiwöchige Frist, müssen Sie die Hundesteuer für den ganzen bestehenden Monat zahlen.
Gründe für eine Abmeldung der Hundesteuer können sein:
Wenn Sie umziehen, müssen Sie ihren Hund ummelden. Melden Sie ihn dazu im alten Wohnort für die Hundesteuer ab und im Neuen an. Ziehen Sie innerhalb derselben Gemeinde um, müssen Sie Ihre neue Adresse der zuständigen Behörde mitteilen.
Wird der Hund nicht angemeldet und somit keine Hundesteuer bezahlt, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Sollte diese bei einer Kontrolle, zum Beispiel aufgrund der fehlenden Hundemarke, auffallen, kann das ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zur Folge haben.
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