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Hundehaftpflichtversicherung kündigen

Eine Hundehaftpflicht schützt Hundehalter finanziell bei Schäden, die der eigene Hund gegenüber Dritten verursacht. Da solche Tarife mit der Zeit immer wieder angepasst werden bzw. sich die eigenen Bedürfnisse verändern können, ist es sinnvoll, den bestehenden Versicherungsvertrag regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf zu wechseln.

Die bestehende Versicherung kann dabei entweder im Rahmen einer ordentlichen oder unter bestimmten Umständen auch im Zuge einer außerordentlichen Kündigung beendet werden.

Hier erklären wir anhand der folgenden Punkte, wie Sie Ihre Hundehaftpflichtversicherung kündigen und wechseln können und was Sie dabei beachten sollten.

  1. Ordentliche Kündigung der Hundehaftpflicht
  2. Außerordentliche Kündigung der Hundehaftpflicht
  3. Hundehaftpflicht wechseln
  4. Online kündigen mit dem CHECK24 Kündigungsservice

Ordentliche Kündigung der Hundehaftpflicht

Eine Hundehaftpflicht kann grundsätzlich zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die dabei zu beachtende Frist hängt von der jeweiligen Vertragslaufzeit ab.

Bei einjährigen Verträgen ist eine Kündigung unter Berücksichtigung einer Frist von ein bis drei Monaten (je nach Versicherer) zum Vertragsende möglich. Die Nennung eines Kündigungsgrundes ist dabei nicht notwendig. Kündigen Sie nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Mehrjährige Verträge können hingegen frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden. Anschließend kann der Vertrag in jedem weiteren Versicherungsjahr unter Wahrung einer dreimonatigen Frist beendet werden.

Schriftliche Kündigung nötig

Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Oftmals kann die Kündigung - je nach Versicherer - auch per E-Mail erfolgen. Prüfen Sie am besten vorher, welche Form der Kündigung notwendig ist.

Muss die Hundehaftpflichtversicherung gemäß Versicherungsbedingungen per Brief gekündigt werden, empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So können Sie später nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist.

Außerordentliche Kündigung der Hundehaftpflicht

Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts kann die Kündigung einer Hundehaftpflichtversicherung bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. ohne Beachtung der Kündigungsfrist erfolgen. Dies ist allerdings nur in bestimmten Fällen möglich:

  • Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den monatlich oder jährlich zu zahlenden Beitrag, erweitert jedoch nicht den Leistungsumfang, kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden. Eine Beendigung des Vertrags ist zu dem Zeitpunkt möglich, ab dem sich der Beitrag erhöht. Rechtlich wirksam ist die Kündigung allerdings nur, wenn die Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung beim Versicherer eingegangen ist.
  • Schadensfall: Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Den Beendigungszeitpunkt des Versicherungsverhältnisses können Sie frei wählen. Der Vertrag kann demnach mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Wann diese endet, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
  • Risikowegfall: Ein Risikowegfall tritt bei einer Hundehaftpflichtversicherung in der Regel dann auf, wenn das versicherte Risiko nicht mehr besteht oder sich wesentlich verändert hat. In einem solchen Fall können Versicherungsnehmer den bestehenden Vertrag außerordentlich kündigen. Nachfolgend finden Sie mögliche Beispiele für einen Risikowegfall:
    • Umzug ins Ausland: Wenn Sie mit Ihrem Hund ins Ausland ziehen und die Hundehaftpflichtversicherung keine Deckung für das neue Land bietet, kann dies einen Risikowegfall darstellen.
    • Verkauf oder Abgabe des Hundes: Wenn Sie Ihren Hund verkaufen oder abgeben und keinen anderen Hund besitzen, besteht grundsätzlich kein Bedarf mehr für die Hundehaftpflichtversicherung, sodass diese außerordentlich gekündigt werden kann.
    • Tod des Hundes: Verstirbt Ihr Hund, wird in der Regel keine Hundehaftpflichtversicherung mehr benötigt, sodass ein Risikowegfall vorliegt und die Versicherung gekündigt werden kann.

Versicherungspflicht bei Hunden

Je nach Bundesland oder Hunderasse kann in manchen Fällen eine gesetzliche Versicherungspflicht von Hunden bestehen, d.h. davon betroffene Hundehalter müssen dafür sorgen, dass ihr Hund zu jeder Zeit versichert ist. Bei Wechsel der Versicherung sollte daher sichergestellt werden, dass der neue Versicherer den Versicherungsantrag annimmt. Erst im Anschluss sollte die bisherige Versicherung gekündigt werden. Denn verletzen Sie Ihre gesetzliche Versicherungspflicht und verfügen über keinen Versicherungsschutz, kann die zuständige Behörde ein Bußgeld von bis zu 10.000 € gegen Sie verhängen.

Hundehaftpflicht wechseln

Ein Wechsel der Hundehaftpflicht kann sich in vielen Fällen lohnen. Beispielsweise bei Unzufriedenheit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis Ihres Tarifs oder dem Service Ihres Anbieters.

Unabhängig davon kann es auch finanziell lohnenswert sein, die Versicherung regelmäßig zu prüfen, zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln. Oft gibt es im Laufe der Zeit preisgünstigere und leistungsstärkere Tarife. Mit unserem Vergleichsrechner können Sie schnell und einfach eine Vielzahl von Hundehaftpflichtversicherungen kostenlos und unverbindlich miteinander vergleichen.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Schritte für einen Wechsel der Hundehaftpflicht:

  1. Kündigungsrechte und -fristen des bestehenden Vertrags prüfen
  2. Hundehaftpflichtversicherungen vergleichen
  3. Neue Hundehaftpflicht abschließen
  4. Alte Hundehaftpflichtversicherung kündigen (Tipp: per Einschreiben mit Rückschein)

Versicherungslücken vermeiden

Zur Vermeidung von Versicherungslücken sollten Sie bei Vertragsabschluss unbedingt darauf achten, dass die Laufzeit der neuen Hundehaftpflicht nahtlos an das Ende des alten Versicherungsvertrages anknüpft. Ist dies nicht gegeben und Ihr Hund verursacht in dieser Übergangszeit einen Schaden, wären Sie als Hundehalter nicht versichert.

Online-Kündigung mit dem CHECK24 Kündigungsservice

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