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089 - 24 24 12 47hund@check24.deEin Rücktritt von der Hundehaftpflichtversicherung kann sowohl vom Antragsteller als auch von der Assekuranz unter bestimmten Voraussetzungen eingereicht werden. Der Antragsteller hat nach Erhalt des Versicherungsscheines in der Regel 14 Tage Zeit, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.
Das Rücktrittsrecht gilt für den Versicherungsanbieter unter bestimmten Bedingungen auch zeitlich unbefristet. Ein solcher Fall hat für den Versicherten einen Wegfall des Versicherungsschutzes zur Folge. Der Hauptgrund für einen Rücktritt von der Hundehaftpflicht ist die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers. Wenn dem Versicherten nachgewiesen wird, dass er bei Abschluss des Versicherungsvertrages falsche Angaben gemacht hat – zum Beispiel, um einen vergünstigten Tarif zu erhalten −, kann die Assekuranz das Versicherungsverhältnis fristlos auflösen.
Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, dass kein Versicherungsrücktritt erfolgen kann, wenn der beschuldigte Versicherungsnehmer belegen kann, dass die Verletzung der Anzeigepflicht weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit bedingt ist.
Wenn beim Rücktritt vom Versicherungsvertrag bereits ein Schadenfall eingetreten ist, ist die Versicherungsgesellschaft unter bestimmten Bedingungen dennoch dazu verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Inhalt der vom Versicherungsnehmer getätigten Falschangabe nicht für das Eintreten des Versicherungsfalles verantwortlich ist.
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