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Vermögensschaden

Von einem Vermögensschaden spricht man, wenn der Geschädigte bei einem Schadenfall oder Unfall einen Schaden am eigenen Vermögen erleidet. Ferner unterscheidet man zwischen echten und unechten Vermögensschäden.

Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn der Schaden nicht in Folge eines Sach- oder Personenschadens entstanden ist. Als unecht bezeichnet man einen Vermögensschaden, wenn er in einem direkten kausalen Zusammenhang mit einer der anderen Schadensarten steht.

Beispiele von Vermögensschaden

Ein Beispiel für einen echten Vermögensschaden ist die folgende Situation: Ein Hund wird vor einem Geschäft angeleint zurückgelassen, während der Hundehalter seinen Einkauf erledigt. Durch sein Knurren und Bellen hält er einige Personen davon ab, den Laden zu betreten. Der Besitzer des Geschäfts erleidet folglich einen Vermögensschaden, da er durch die Anwesenheit des Hundes weniger Umsatz macht.

Da der Hundehalter per Gesetz dazu verpflichtet ist, für alle Schäden aufzukommen, die der eigene Hund verursacht, empfiehlt sich der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Vermögensschäden werden normalerweise von der Hundehalterhaftpflicht abgedeckt.

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Versicherungssummen, so dass diese mit der Assekuranz individuell für jede Schadensart vereinbart werden können. Für Vermögensschäden ist es ratsam, eine Deckungssumme von mindestens 250000 Euro im Versicherungsvertrag festzusetzen.

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