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089 - 24 24 12 47hund@check24.deAls Versicherungsnehmer wird die Person bezeichnet, die eine Versicherung abschließt und deren Name im Versicherungsvertrag steht. Außerdem ist der Versicherungsnehmer für die fristgerechte Zahlung der Versicherungsbeiträge und die Kündigung der Versicherung zuständig. Bei einer Hundehaftpflichtversicherung ist im Regelfall der Hundehalter der Versicherungsnehmer.
Wissenswert ist hierbei, dass nicht der Hundebesitzer selbst versichert ist, sondern der Hund. Folglich bedeutet dies auch, dass nur Schäden versichert sind, die der Hund verursacht und nicht sein Besitzer.
Sofern der Versicherungsnehmer der Hundehaftpflichtversicherung vor Ablauf des Versicherungsvertrages verstirbt, bleibt der Versicherungsschutz für seine direkten Angehörigen bis zur nächsten Beitragsfälligkeit besteht. Anschließend endet das Versicherungsverhältnis automatisch, es sei denn, die Angehörigen übernehmen die Beitragszahlungen und werden somit zum Vertragspartner der Assekuranz.
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