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Kann die Hundekrankenversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Privatpersonen können die Beiträge für die Hundekrankenversicherung nicht steuerlich geltend machen. Sie sind somit nicht absetzbar.

Eine Ausnahme gilt für Hunde, die zur gewerblichen Nutzung gehalten werden. Dazu können beispielsweise Schutz-, Wach- oder Therapiehunde zählen. In solchen Fällen können die Versicherungsbeiträge für eine Hundeversicherung (Hundekrankenversicherung und Hundehaftpflicht) als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Wer die Beiträge nicht absetzen kann, kann durch den Vergleich verschiedener Tarife viel Geld sparen. Im CHECK24-Vergleichsrechner finden Sie alle Tarifdetails transparent aufgeführt und können kostenlos und unverbindlich verschiedene Anbieter und Policen vergleichen. Mit nur wenigen Klicks können Sie eine leistungsstarke und kostengünstige Hundeversicherung finden, die zu Ihren Anforderungen passt.
 

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.