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Es gibt verschiedene Arbeitshunde (auch Gebrauchshunde genannt), zum Beispiel den Blindenhund (auch Blindenführhund genannt). Dieser Arbeitshund zählt zu den sogenannten Assistenzhunden. Er ist so ausgebildet, dass er blinden oder stark sehbehinderten Menschen in vertrauter oder fremder Umgebung Orientierung bietet und somit eine erweiterte Mobilität ermöglicht.
Bei einem Blindenführhund spricht man auch von einer Einzelassistenz, da er in der Regel auf genau einen Menschen abgestimmt ist. Bei den meisten Hundekrankenversicherern können Arbeitshunde problemlos versichert werden. Da der Blindenhund gemäß deutschem Sozialgesetzbuch als Hilfsmittel rechtlich anerkannt ist, übernehmen die Krankenkassen bei nachgewiesenem Bedarf, die Kosten für solch einen Hund.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.