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In der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sind den verschiedenen veterinärmedizinischen Behandlungen Gebührensätze zugeordnet. Der Höchstsatz gibt an, wie viel der Behandlungskosten dem Versicherungsnehmer höchstens zurückerstattet werden – den einfachen oder gar zwei- oder dreifachen Gebührensatz.
Sollte eine Behandlung sehr aufwendig sein, kann der Tierarzt nicht nur den einfachen, sondern den zwei- oder dreifachen Gebührensatz abrechnen. In extrem schwierigen Fällen (zum Beispiel Notfällen), kann der Arzt sogar darüber hinausgehen, muss dies jedoch dann rechtfertigen. Die GOT wird vom Gesetzgeber festgelegt.
Hundekrankenversicherungen (HKV) übernehmen in der Regel Behandlungen, die maximal mit dem zwei- oder dreifachen Gebührensatz abgerechnet werden. Die Kostenerstattung hängt jedoch von der Versicherung ab. Prinzipiell deckt eine Hundekrankenversicherung die Kosten für eine ambulante oder stationäre Behandlung.
Zudem kommt es darauf an, ob eine HKV mit OP-Schutz oder Vollschutz abgeschlossen wurde und welcher Tarif gewählt wurde. Zu beachten ist auch, dass es bei der Hundekrankenversicherung eine Wartezeit und in der Regel eine Selbstbeteiligung gibt.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.