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Um die Gehorsamkeit eines Hundes nachzuweisen, kann der Hundehalter einen Hundeführerschein machen. Bei der Hundeführerscheinprüfung (auch Gehorsamkeitsprüfung genannt) muss der Hund samt Herrchen eine Praxisprüfung bestehen, um nachzuweisen, dass er im Alltag für Mensch und Tier keine Gefahr darstellt und gehorcht.
Die Hundeführerscheinprüfung beinhaltet oftmals auch einen theoretischen Test, in dem der Hundehalter Fragen zur Hundehaltung beantworten muss – je nachdem bei welchem anerkannten Verband die Prüfung abgelegt wird. Dieser Theorietest wird oft auch als Sachkundenachweis bezeichnet und kann oftmals separat gemacht werden. Da die Gesetzgebung für die Hundehaltung prinzipiell Ländersache ist, gibt es verschiedene Befähigkeitsnachweise, Prüfkriterien und Pflichten für Hundebesitzer.
Für einen Hund kann unter Umständen auch ein die Absolvierung eines Wesenstests notwendig sein. Bei diesem Test wird das Verhalten des Hundes in ganz bestimmten Situationen geprüft. Ein bestandener Wesenstest ist beispielsweise – vor allem bei sogenannten Kampf- bzw. Listenhunden – die Voraussetzung für den Abschluss einer Hundeversicherung (Hundekrankenversicherung/Hundehaftpflichtversicherung).
Soll ein Hund als Arbeitshund (zum Beispiel Diensthund, Therapiehund) eingesetzt werden, muss er in der Regel die Begleithundeprüfung und/oder einen der erwähnten Tests bestanden haben. Zum Arbeitshund kann prinzipiell jeder gehorsame Hund ausgebildet werden.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.