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Bei einer Impfung werden dem Hund abgeschwächte oder tote Keime in den Körper injiziert. Daraufhin wird das Immunsystem des Hundes aktiviert und entsprechende Schutzstoffe (Antikörper) gebildet. Eine vollständige Schutzimpfung besteht in der Regel aus einer Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen.
Hundekrankenversicherungen mit Vollschutz enthalten diverse Vorsorgeleistungen, wozu in der Regel auch Impfungen gehören. Die Voraussetzung für den Abschluss einer Hundekrankenversicherung ist jedoch meist, dass der Hund bereits eine Grundimmunisierung (Erstimpfung) erhalten hat.
Die Erstattung bei Vorsorgeleistungen ist – wie auch die Kostenerstattung insgesamt – in der Regel jährlich auf eine bestimmte Summe begrenzt und hängt vom Versicherer und dem Tarif ab. Gegen folgende Krankheiten können Hunde geimpft werden:
Erstattung der Impfkosten variiert je nach Tarif:
Bezüglich des Impfens sollten sich Hundehalter bei einem Veterinärmediziner informieren. Welche Impfkosten bis zu welcher Höhe tatsächlich übernommen werden, hängt vom Versicherungsanbieter und -tarif ab.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.