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Im alltagssprachlichen Sinne werden Hunde, die bei Tierkämpfen eingesetzt werden, als Kampfhunde bezeichnet. Nur weil jedoch ein Hund einer bestimmten Hunderasse angehört, ist er noch lange kein Kampfhund. Erst der Mensch macht einen Hund zu einem Kampfhund.
Bei der Hundekrankenversicherung spielt es in der Regel keine Rolle, ob ein Hund von den Behörden als Kampfhund beziehungsweise als Listenhund eingestuft wurde. Manche Versicherer setzen jedoch für den Vertragsabschluss einen bestandenen Wesenstest voraus.
Der Begriff „Kampfhund“ spielt vor allem im Bereich der Hundehaftpflichtversicherung eine wichtige Rolle. Manche Versicherer versichern nämlich keine Hunde, die als Kampfhunde gelten. Oft ist in diesem Zusammenhang auch von gefährlichen Hunden die Rede, da jeder Hund primär nach Instinkten handelt und zubeißen kann.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.