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Bei der Kastration einer Hündin werden in der Regel die Eierstöcke und manchmal die Gebärmutter teilweise oder vollständig entfernt. Durch diesen operativen Eingriff wird der Geschlechtstrieb des Tieres irreversibel und zeitlebens abgestellt. Um dies beim Rüden zu erreichen werden ihm meist beide Hoden entfernt. Die Kastration ist strikt zu unterscheiden von der Sterilisation.
Die Kosten für solche Eingriffe werden in der Regel von einer Hundekrankenversicherung nur dann übernommen, wenn sie aus gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Gründen notwendig sind. Bei der Kostenerstattung spielt es keine Rolle, ob der Hundehalter eine Hunde OP Versicherung oder einen Tarif mit Vollschutz abgeschlossen hat – bei beiden Varianten zahlt die Versicherung den Eingriff nur, wenn er medizinisch geboten ist.
Die Kastration eines Hundes hat – wie jeder medizinische Eingriff – Vor- und Nachteile. Daher sollten sich Hundehalter, die solch einen fundamentalen Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit durchführen lassen wollen, gründlich bei einem Veterinärmediziner informieren.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.