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Registrierung

Um einen Hund registrieren zu können, muss er gekennzeichnet sein. Es gibt im Prinzip zwei Möglichkeiten einen Hund zu kennzeichnen: Tätowierung oder Chippen. Eine Tätowierung findet unter Narkose statt. Dabei wird dem Hund eine Nummer in das Ohr oder den Schenkel eintätowiert. Diese Form der Hundekennzeichnung wird jedoch zunehmend durch das Chippen abgelöst.

Dabei wird dem Hund mit einer Spritze ein 12 x 2 Millimeter großer Mikrochip – auch Transponder genannt – ins Gewebe injiziert. Diese Kennzeichnungsform wird immer häufiger angewendet, da diese eine sicherere Identifikation gewährleistet. Zudem haben viele deutsche Bundesländer eine Chip-Pflicht eingeführt. Beide Formen der Kennzeichnungen müssen von einem Tierarzt durchgeführt werden. Die Kosten muss der Hundehalter tragen.

Manche Hundekrankenversicherungen versichern einen Hund nur, wenn er durch eine Tätowierung oder einen Chip gekennzeichnet ist und zudem eine Grundimmunisierung (Impfung) erhalten hat. Wer seinen Hund durch eine der beiden genannten Methoden eindeutig und ordnungsgemäß gekennzeichnet hat, kann ihn in einer zentralen Datenbank registrieren lassen. Für den Fall, dass ein Tier abhandenkommt, kann eine Registrierung die Identifikation des Hundes und des Herrchens enorm erleichtern.

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