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Das Ziel einer Sterilisation bei einem Hund liegt letztlich darin, dass er zeugungs- beziehungsweise gebärunfähig wird. Hierbei werden durch einen veterinärmedizinischen Eingriff der Hündin die Eileiter und dem Rüden die Samenleiter durchtrennt. Um Zeugungs- beziehungsweise Gebärunfähigkeit herzustellen, kann alternativ eine Kastration durchgeführt werden. Während bei einer Sterilisation – anders als bei einer Kastration – der Geschlechtstrieb beziehungsweise bei der Hündin die Monatsblutung erhalten bleibt, wird durch die Kastration beides eliminiert.
Sterilisationen werden in der Veterinärmedizin heutzutage immer seltener durchgeführt, da durch die Unterbindung des Sexualtriebes (bei der Kastration des Rüden) zugleich dessen potentiell aggressives Verhalten eingedämmt werden soll. Eine Hundekrankenversicherung übernimmt die Kosten für beide medizinische Eingriffe nur dann, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist. Bei beiden Verfahren gibt es Vor- und Nachteile, über die sich der Hundehalter gründlich informieren sollte.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.