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Wenn ein Tier erkrankt oder verletzt ist, besteht die Möglichkeit es zum Tierarzt oder in eine Tierklinik zu bringen. Eine Tierklinik verfügt in der Regel über eine umfangreichere medizinische und technische Infrastruktur, als eine Tierarztpraxis. Daher ist in einer Tierklinik in der Regel eine intensivere ambulante oder stationäre Behandlung möglich.
Viele Tierärzte machen auch – allen voran bei großen Haustieren wie zum Beispiel Pferden oder Kühen – Hausbesuche. Weist ein Tier jedoch eine komplizierte oder gefährliche Erkrankung oder Verletzung auf, ist oftmals ein Aufenthalt in einer Tierklinik notwendig. Dies gilt insbesondere, wenn ein Tier operiert werden muss.
Hundehaltern steht es in der Regel frei, ihren erkrankten oder verletzen Hund zum Tierarzt oder in eine Tierklinik zu bringen. Hat der Hundebesitzer keine Hundekrankenversicherung (HKV) abgeschlossen, muss er die Untersuchungs- und Behandlungskosten vollständig selbst tragen. Eine Hundekrankenversicherung übernimmt – je nach Tarifvariante und Höchstgrenze – die Kosten für veterinärmedizinische Behandlungen, die in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls entstehen können. Der Hundehalter muss meistens nur eine geringe Selbstbeteiligung bezahlen.
Hundekrankenversicherungen werden in zwei Tarifvarianten angeboten: als Hunde-OP-Versicherung oder als Vollschutztarif. Erstere stellt im Grunde einen Basis-beziehungsweise Operationskostenschutz dar. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die bei einer notwendigen Operation entstehen, bis zur vertraglich vereinbarten Höchstsumme (zum Beispiel die Kosten für OP-Voruntersuchung, Narkose, Tierarzthonorar). Der Vollschutz enthält den OP-Kostenschutz und weitere Leistungen (Vorsorgeleistungen).
Die Selbstbeteiligung ist nicht nur monetär, sondern normalerweise pro Jahr begrenzt. Beispielsweise hat der Versicherungsnehmer einmal pro Versicherungsjahr Anspruch auf die Übernahme von Unterbrings- und Nachbehandlungskosten nach einer Operation (Kosten, die innerhalb von 15 Tage nach der OP anfallen).
Umfang der Selbstbeteiligung berücksichtigen:
Achten Sie bei der Hundekrankenversicherung auf die Wartezeit und die Selbstbeteiligung.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.