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Menschen und Hunde können gegen Tollwut geimpft werden. Auch wenn es in Deutschland für Hunde keine Impfpflicht gibt, sollten Hundehalter prüfen, ob eine Impfung sinnvoll ist. Zumal bei einer Reise innerhalb der Europäischen Union für Hunde eine Tollwutimpfung nachgewiesen werden muss. Hundekrankenversicherungen mit Vollschutz decken in der Regel die Kosten für Impfungen ab.
Schutzimpfungen, wie etwa gegen Tollwut, fallen meist in den Bereich der Vorsorgeleistungen. Welche Vorsorgeleistungen enthalten sind und bis zu welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt vom Tarif und dem Anbieter der Hundekrankenversicherung ab.
Auch wenn Deutschland heutzutage als tollwutfreies Gebiet gilt, sollte man diese Viruserkrankung nicht unterschätzen – vor allem nicht als Hundehalter. Nicht umsonst hieß diese Erkrankung früher auch Hundswut. Die Viruserkrankung führt – ohne Impfschutz und Behandlung – in den meisten Fällen zu einer tödlichen Gehirnhautentzündung.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.