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Bei einer Hundekrankenversicherung (HKV) liegt der Versicherungsfall vor, wenn ein Hund aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eine stationäre oder ambulante veterinärmedizinische Behandlung benötigt. Prinzipiell ist die Veterinärmedizin (auch Tiermedizin) ein weites Feld. Es umfasst ärztliche Behandlungen von erkrankten Tieren und die Kontrolle von tierischen Lebensmittelprodukten. Zudem befasst sich die Veterinärmedizin mit der Prävention und Protektion vor Tierseuchen und der Krankheitsübertragung von Tieren auf Menschen.
Verfügt der Hundehalter über keine Hundekrankenversicherung, muss er veterinärmedizinische Leistungen selbst bezahlen. Wer eine Krankenversicherung für seinen Hund abgeschlossen hat, wird durch die Versicherung finanziell entlastet. In der Regel können solche Hundekrankenversicherungen in zwei Varianten abgeschlossen werden.
Einmal in Form einer Art Basis-Krankenschutz. Dann spricht man von einer Hunde OP-Versicherung. Die andere Variante ist die HKV mit Vollschutz. Beim OP-Schutz übernimmt die Krankenversicherung die veterinärmedizinischen Kosten für operationsvorbereitende Untersuchungen, OP-Kosten (zum Beispiel Kosten für die Vollnarkose und den Tierarzt) sowie für die Nachbehandlung und Unterkunft (die Übernahme von Unterbringungs- und Nachbehandlungskosten ist meist zeitlich begrenzt).
Ein Vollschutz übernimmt nicht nur Kosten für notwendige tiermedizinische OP-Behandlungen, sondern auch für diverse anderweitige Behandlungen. In der Regel enthält diese Versicherungsvariante Vorsorgeleistungen (zum Beispiel Impfungen). Die Höhe der Selbstbeteiligung und der veterinärmedizinische Leistungsumfang hängen stets vom Versicherungsanbieter und vom gewählten Tarif ab.
Eine solche Tierversicherung kann prinzipiell für jede Hunderasse abgeschlossen werden, auch für sogenannte Kampf- beziehungsweise Listenhunde. Bei Listenhunden muss unter Umständen der Hundehalter einen positiven Wesenstest vorweisen.
Wartezeiten und Grenzen der Kostenerstattung beachten:
Die meisten Versicherungspolicen enthalten für bestimmte Versicherungsleistungen eine Wartezeit. Zudem wird in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart (Höhe kann meist vom Versicherungsnehmer mitbestimmt werden) und oftmals ist die Selbstbeteiligung pro Jahr nicht begrenzt.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.