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Sollten für einen versicherten Hund wegen einer Krankheit oder eines Unfalls veterinärmedizinische Operationen notwendig werden, liegt bei der Hundekrankenversicherung (HKV) ein Versicherungsfall vor. Wird eine Operation durchgeführt, übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die Kosten für operationsvorbereitende Untersuchungen, die OP-Kosten (Kosten für die Vollnarkose und Tierarzt) sowie für die Nachbehandlung. Unterbringungs- und Nachbehandlungskosten werden oftmals nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums übernommen. Zudem ist jegliche Kostenerstattung jährlich auf eine bestimmte Summe begrenzt.
Bei der HKV kann der Versicherungsnehmer prinzipiell zwischen zwei Varianten wählen, die sich im Leistungsumfang und somit in der Beitragshöhe unterscheiden. Es werden Hundekrankenversicherungen mit einem reinen OP-Schutz oder einem Vollschutz angeboten. Der Hunde-OP-Schutz stellt quasi einen Basis-Krankenschutz für Hunde dar, da hier nur die Operations- und damit verbunden Nebenkosten bis zur vereinbarten Höchstgrenze übernommen werden.
Wurde für den Vierbeiner eine Police mit Vollschutz abgeschlossen, werden nicht nur Kosten für notwendige Operationen übernommen, sondern es gehören auch sogenannte Vorsorgeleistungen zum Versicherungsschutz (zum Beispiel Impfungen oder Wurmkuren). Die Versicherungsleistungen und die Höhe der Kostenerstattung hängen vom Versicherungsanbieter und dem vom Versicherten gewählten Tarif ab.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.