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Bei einem Wesenstest für Hunde wird geprüft, ob der Vierbeiner für andere Tiere oder Menschen eine Gefahr darstellt. Hundekrankenversicherungen versichern in der Regel alle Hunderassen. So können auch Hundehalter für ihren sogenannten Kampf- beziehungsweise Listenhund eine Krankenversicherung abschließen. In diesem Fall verlangen jedoch die meisten Hundekrankenversicherer einen Nachweis über einen bestandenen Wesenstest.
Da es keine bundeseinheitlichen Prüfkriterien gibt, gibt es auch verschiedene Normen und Formen von Wesenstests. Das heißt, die Ausgestaltung des Wesenstests hängt von dem Bundesland ab, in dem der Hund gemeldet ist. Generell ist es die Pflicht eines jeden Hundehalters, sich eigenständig über seine Pflichten zu informieren. Hierzu gehört in manchen Fällen – je nach Bundesland – beispielsweise auch der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.
Besonderheiten der Hundekrankenversicherung:
Bei einer Hundekrankenversicherung gibt es eine Wartezeit und in der Regel eine Selbstbeteiligung.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.