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089 - 24 24 12 49hkv@check24.deOb Vollschutz oder OP-Schutz-Tarif – bei Abschluss einer Hundekrankenversicherung kommt es in der Regel zu einer Wartezeit. Während dieser Phase können je nach Versicherungsgesellschaft keine oder nur eingeschränkte Leistungen der Hundekrankenversicherung in Anspruch genommen werden.
Die Wartezeit startet direkt mit Vertragsbeginn. Nach Ablauf dieses Zeitraumes gilt dann der volle Leistungsumfang.
Die Dauer der Wartezeit, auch Karenzzeit genannt, variiert von Versicherer zu Versicherer.
In der Regel beträgt die Wartezeit für eine Hundekrankenversicherung zwischen einem und drei Monaten. Bei einer Hunde-OP-Versicherung kann die Frist in manchen Fällen auch auf eine Woche begrenzt sein.
Sollte es während der Wartezeit zu einem Unfall kommen, so greift der Versicherungsschutz in vielen OP-Schutz- und Vollschutz-Tarifen mit einer kurzen Frist von beispielsweise einer Woche oder sogar ganz ohne Wartezeit. In manchen Vollschutz-Tarifen sind außerdem Vorsorgeleistungen, wie Impfungen oder Wurmkuren, direkt abgedeckt.
Besonders für kostenintensive Behandlungen und Operationen können allerdings längere Wartezeiten gelten. Dies trifft zum Beispiel häufig auf rassespezifische Erkrankungen sowie Hüftdysplasien zu.
Es ist aber auch in ausgewählten Vollschutz-Tarifen möglich, ohne Wartezeit den Leistungsumfang direkt zu nutzen. Dieser sofortige Anspruch ist oftmals mit höheren Prämien gekoppelt.
Die Länge der Wartezeit unterscheidet sich je nach Leistungsumfang eines Tarifs. Unter den Tarifen mit Karenzzeit verfügen OP-Schutz-Tarife in der Regel über eine geringere Wartezeit als Vollschutz-Tarife.
Die Wartezeiten für OP-Schutz-Tarife können zum Beispiel wie folgt sein:
Versicherung | Wartezeit |
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Die Wartezeiten für Vollschutz-Tarife verhalten sich beispielsweise so:
Versicherung | Wartezeit |
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Warum gibt es eine Wartezeit?
Die Wartezeitregelung dient dem finanziellen Schutz der Versicherer, um ihren Kunden und Kundinnen dauerhaft eine Absicherung bieten zu können. Denn wäre es möglich, kurzfristig eine Hundekrankenversicherung ohne Wartezeit abzuschließen, obwohl bei dem Tier bereits Beschwerden zu erkennen sind, oder es bereits veterinärmedizinische Hilfe benötigt, würde dies für die Versicherer zusätzliche Kosten verursachen.
In diesem Fall würde das Prinzip einer Versicherung nicht funktionieren. Die Versicherungsunternehmen müssen mit den gezahlten Beiträgen erst Einnahmen erzielen, bevor sie im Schadensfall die Kosten ihrer Kunden und Kundinnen erstatten können. Ohne eine Wartezeit könnten sie nicht genügend Geld anlegen, was langfristig zu höheren Versicherungsprämien führen würde.
Eine Hundekranken- und OP-Versicherung leistet nicht rückwirkend. Das bedeutet: Unabhängig von der Wartezeit des jeweiligen Tarifs leistet die Hundekrankenversicherung nicht bei
CHECK24 Empfehlung: Möglichst früh versichern
Da Hundekrankenversicherungen nicht rückwirkend greifen und bei Vertragsbeginn meist Wartezeiten folgen, sollten Hundebesitzer*innen möglichst früh eine Hundekrankenversicherung abschließen. Bei einigen Anbietern profitieren Sie dann nicht nur von günstigeren Beiträgen, sondern stellen auch sicher, dass Ihr Vierbeiner im Ernstfall die benötigte medizinische Hilfe erhalten kann.
Bei einem Wechsel der Hundekrankenversicherung fallen bei den meisten Tarifen erneute Wartezeiten an. Es gibt ein paar wenige Ausnahmen, bei denen die Wartezeit entfällt, sofern zuvor identische Leistungen versichert waren. Erfolgt ein Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers, fallen Wartezeiten oftmals nur für die hinzukommenden Leistungen an.
Bei CHECK24 können Sie eine große Auswahl an Tarifen mit unterschiedlichen Wartezeiten bequem online vergleichen.
Sind Sie an einer Hundekrankenversicherung mit einer möglichst geringen Wartezeit interessiert, können Sie den Filter „höchstens 1 Monat allgemeine Wartezeit” auswählen. Der Filter befindet sich am Ende der Filterleiste unter “Weitere Filter”. In unserem Detailvergleich können Sie bis zu drei Tarife direkt gegenüberstellen und Tarifdetails, wie z.B. allgemeine Wartezeiten, besondere Wartezeiten und den Wegfall der Wartezeit bei verschiedenen Tarifen miteinander vergleichen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Für ausgewählte attraktive Tarife können Sie den Vertrag jederzeit unkompliziert kündigen. Daher können Sie ohne Risiko abschließen.
Bei ausgewählten Tarifen räumt Ihnen der Versicherer eine längere Widerrufsfrist ein. Sie können in den Fällen Ihren Vertrag innerhalb von zwei Monaten widerrufen.
Hierfür wählen Sie im Vergleichsergebnis den Filter „höchstens 1 Monat allgemeine Wartezeit” aus.
Rufname Ihres Vierbeiners
Hier können Sie den Rufnamen Ihres Vierbeiners angeben.
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.