Krankenvollschutz Exklusiv
1 Jahr Laufzeit
- Selbstbeteiligung: keine
- Operationen: unbegrenzt
- Behandlungen: unbegrenzt
Krankenvollschutz Komfort
1 Jahr Laufzeit
- Selbstbeteiligung: keine
- Operationen: 15.000 € ab 2. Jahr
- Behandlungen: unbegrenzt ab 2. Jahr
Krankenvollschutz Basis
1 Jahr Laufzeit
3,1
Tarifnote
befriedigend
- Selbstbeteiligung: keine
- Operationen: 2.000 €
- Behandlungen: 1.000 €
OP-Schutz Exklusiv
1 Jahr Laufzeit
- Selbstbeteiligung: keine
- Operationen: unbegrenzt
Keine Selbstbeteiligung bedeutet, dass die Kosten einer Rechnung bis zur Leistungsgrenze vollständig übernommen werden. Über die Leistungsgrenze hinaus anfallende Kosten werden nicht erstattet.
Eine festgelegte Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie sich an den Kosten der Behandlung beteiligen. Bei 20 % Prozent Selbstbeteiligung werden beispielsweise 800 € der angesetzten 1000 € Operationskosten übernommen. Ist eine gleichbleibende Selbstbeteiligung festgelegt, zahlt die Versicherung somit den Rechnungsbetrag abzüglich des Betrags bis zur Leistungsgrenze. Bei 1000 € Operationskosten und einer Selbstbeteiligung von 250 € zahlen Sie 250 €, die Versicherung übernimmt 750 €.
Ein Versicherer übernimmt pro Jahr Operationskosten bis zu einer bestimmten Höhe. Generell gilt, je höher die Übernahme von Operationskosten, desto besser sind Sie geschützt. Deshalb empfehlen wir bei Operationen eine unbegrenzte Absicherung, da Operationskosten sich oft schwer abschätzen lassen und somit schnell mehrere tausend Euro betragen können.
Ein Versicherer übernimmt pro Jahr Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe. Wir empfehlen bei Behandlungen eine Übernahme von mindestens 1000 €. Je höher die Übernahme, desto besser sind Sie vor hohen Kosten geschützt.
Keine Selbstbeteiligung bedeutet, dass die Kosten einer Rechnung bis zur Leistungsgrenze vollständig übernommen werden. Über die Leistungsgrenze hinaus anfallende Kosten werden nicht erstattet.
Eine festgelegte Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie sich an den Kosten der Behandlung beteiligen. Bei 20 % Prozent Selbstbeteiligung werden beispielsweise 800 € der angesetzten 1000 € Operationskosten übernommen. Ist eine gleichbleibende Selbstbeteiligung festgelegt, zahlt die Versicherung somit den Rechnungsbetrag abzüglich des Betrags bis zur Leistungsgrenze. Bei 1000 € Operationskosten und einer Selbstbeteiligung von 250 € zahlen Sie 250 €, die Versicherung übernimmt 750 €.
Ein Versicherer übernimmt pro Jahr Operationskosten bis zu einer bestimmten Höhe. Generell gilt, je höher die Übernahme von Operationskosten, desto besser sind Sie geschützt. Deshalb empfehlen wir bei Operationen eine unbegrenzte Absicherung, da Operationskosten sich oft schwer abschätzen lassen und somit schnell mehrere tausend Euro betragen können.
Ein Versicherer übernimmt pro Jahr Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe. Wir empfehlen bei Behandlungen eine Übernahme von mindestens 1000 €. Je höher die Übernahme, desto besser sind Sie vor hohen Kosten geschützt.
Keine Selbstbeteiligung bedeutet, dass die Kosten einer Rechnung bis zur Leistungsgrenze vollständig übernommen werden. Über die Leistungsgrenze hinaus anfallende Kosten werden nicht erstattet.
Eine festgelegte Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie sich an den Kosten der Behandlung beteiligen. Bei 20 % Prozent Selbstbeteiligung werden beispielsweise 800 € der angesetzten 1000 € Operationskosten übernommen. Ist eine gleichbleibende Selbstbeteiligung festgelegt, zahlt die Versicherung somit den Rechnungsbetrag abzüglich des Betrags bis zur Leistungsgrenze. Bei 1000 € Operationskosten und einer Selbstbeteiligung von 250 € zahlen Sie 250 €, die Versicherung übernimmt 750 €.
Ein Versicherer übernimmt pro Jahr Operationskosten bis zu einer bestimmten Höhe. Generell gilt, je höher die Übernahme von Operationskosten, desto besser sind Sie geschützt. Deshalb empfehlen wir bei Operationen eine unbegrenzte Absicherung, da Operationskosten sich oft schwer abschätzen lassen und somit schnell mehrere tausend Euro betragen können.
Ein Versicherer übernimmt pro Jahr Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe. Wir empfehlen bei Behandlungen eine Übernahme von mindestens 1000 €. Je höher die Übernahme, desto besser sind Sie vor hohen Kosten geschützt.
Keine Selbstbeteiligung bedeutet, dass die Kosten einer Rechnung bis zur Leistungsgrenze vollständig übernommen werden. Über die Leistungsgrenze hinaus anfallende Kosten werden nicht erstattet.
Eine festgelegte Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie sich an den Kosten der Behandlung beteiligen. Bei 20 % Prozent Selbstbeteiligung werden beispielsweise 800 € der angesetzten 1000 € Operationskosten übernommen. Ist eine gleichbleibende Selbstbeteiligung festgelegt, zahlt die Versicherung somit den Rechnungsbetrag abzüglich des Betrags bis zur Leistungsgrenze. Bei 1000 € Operationskosten und einer Selbstbeteiligung von 250 € zahlen Sie 250 €, die Versicherung übernimmt 750 €.
Die Leistungsgrenze gibt an, in welcher Höhe die Operationskosten pro Versicherungsjahr abgedeckt werden. Kosten über diesen Wert hinaus werden im selben Versicherungsjahr nicht erstattet.