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Die Hundekrankenversicherung ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse Ihres Hundes – ob OP-Schutz oder Krankenvollschutz. Daher sind vor allem Veränderungen bezüglich des Hundes von Bedeutung für den Versicherungsvertrag. Sollten Sie beispielsweise einen weiteren Hund krankenversichern wollen, melden Sie dies der Versicherung. Unter Umständen ist keine zweite separate Police nötig.
Es kann ausreichen, die bestehende Versicherung um den tierischen Neuzugang zu erweitern. In der Regel ist solch eine Erweiterung im Beitrag günstiger als ein Neuabschluss. Befindet sich der versicherte Hund dagegen nicht mehr in Ihrem Haushalt – beispielsweise aufgrund von Scheidung, Abgabe oder Tod des Tieres – ist der versicherte „Gegenstand“ nicht mehr gegeben und der Vertrag kann aufgelöst werden.
Auf Verlangen sollten Sie ihrem Versicherer aussagekräftige Unterlagen zum Verbleib des Hundes – etwa ein tierärztliches Schreiben oder ein Verkaufsdokument – vorlegen können. Veränderungen in Ihrem persönlichen Lebensumfeld wie eine Adress- oder Kontoänderung spielen meist für die Kontaktaufnahme und Beitragsabbuchung eine Rolle.
Daher sollten auch diese Veränderungen - gleiches gilt für benötigte Zusatzversicherungen - der Versicherung zeitnah mitgeteilt werden. Sind Vertragsänderungen notwendig, ist es stets hilfreich sich im Vorfeld mit den Vertragsbedingungen auseinanderzusetzen beziehungsweise mit der Assekuranz in Verbindung zu setzen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.