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Anders als bei der privaten Krankenversicherung für Menschen nehmen die Hundekrankenversicherungen auch Hunde mit Vorerkrankungen auf. Eine Gesundheitsprüfung findet dann statt. Ab einem bestimmten Alter muss eine Gesundheitsprüfung vom Tierarzt nachgewiesen werden.
Sie als Halter sollten sich jedoch die einzelnen Tarife genau ansehen. Die Assekuranzen weichen bei der Ausgestaltung des Leistungsumfangs teilweise erheblich voneinander ab. So liegt beispielsweise der Erstattungssatz für Tierarzthonorare bei manchen Policen lediglich beim zweifachen Satz der Gebührenordnung, andere Tarife leisten dagegen bis zum vierfachen Satz.
Die Jahreshöchstleistungen – also die maximale Erstattungssumme seitens der Versicherung in einem Jahr – für ambulante und stationäre Behandlungen beziehungsweise für Operationen weisen ebenfalls erhebliche Unterschiede auf (gilt auch für den Bereich Vorsorgeleistungen). Während einige Tarife generell eine Selbstbeteiligung beinhalten, kann sie bei anderen Assekuranzen auch ausgeschlossen werden.
Eine Wartezeit ist ab Vertragsabschluss in vielen Hundekrankenversichrungen vorhanden. Sie kann unterschiedlich hoch ausfallen, beträgt aber in der Regel 1 – 3 Monate. Für besondere Operationen behalten sich manche Versicherer eine noch längere Wartezeit vor. In dieser Zeit muss man ‘warten’, bis die Versicherung die volle Leistung und Übernahme der Tierarztkosten im versicherten Umfang übernimmt.
Davon ausgenommen können sowohl ärztliche Behandlungen als auch Operationen in Folge von Unfällen oder Verkehrsunfällen sein. Diese Kosten übernehmen viele Versicherungen schon ab dem ersten Versicherungstag, damit Ihr Hund bei einem „unvorhersehbaren Ereignis“ schnell wieder auf die Pfoten kommt.
Die meisten Hundekrankenversicherungen laufen nur über eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. In manchen Ausnahmefällen kann auch ein Drei-Jahresvertrag abgeschlossen werden. Viele Versicherer honorieren eine längere Vertragsbindung und bieten kleine Nachlässen beim Beitrag an.
Gehen Sie beispielsweise einen Drei-Jahresvertrag ein, sollte Ihnen aber auch bewusst sein, dass diese Bindung frühestens nach Ablauf des dritten Vertragsjahres gekündigt werden kann.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.