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Wird Ihr Hund tierärztlich behandelt, begleichen Sie in aller Regel wie gewohnt den fälligen Gesamtbetrag nach Erhalt der Rechnung.
Wichtig: Lassen Sie sich vom Tierarzt immer die Rechnung aushändigen. Diese dient Ihnen als Nachweis für die Hundekrankenversicherung. Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Assekuranz ein, eventuell mit einem kurzen erklärenden Anschreiben.
Die Versicherung wird die Rechnung und Ihre Ansprüche prüfen. Liegt ein Versicherungsfall beziehungsweise Leistungsanspruch vor, erhalten Sie vom Versicherer eine Kostenerstattung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungsgrenzen/Deckungssummen. Damit ist der Versicherungsfall abgeschlossen.
Eine weitere Vorgehensweise kann eventuell darin bestehen, dass der behandelnde Tierarzt seine Forderungen direkt an die Hundekrankenversicherung richtet und Sie als Hundehalter lediglich den Differenzbetrag an den Tierarzt bezahlen.
Dieser Weg setzt jedoch die Bereitschaft des Arztes voraus. Zudem müssten Sie als Hundebesitzer exakt wissen, welchen Prozentsatz Ihre Versicherung übernehmen wird. Aufgrund dieser Problematiken ist eher die beschriebene Vorgehensweise empfehlenswert. Beim Abschluss einer Hundekrankenversicherung gibt es viel Wichtiges, dass Sie beachten sollten.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.