Wenn Sie einen neuen Internet-Vertrag abschließen, gelten Sie entweder als Neukunde oder als Wechsel-Kunde. Lesen Sie auf dieser Seite, worin der Unterschied liegt und was Sie beachten müssen. Außerdem verraten wir, wie Sie sich die besten Konditionen sichern.
Bei Abschluss eines Internet-Vertrags gelten Sie als Neukunde, wenn:
Um bei Ihrem aktuellen Anbieter einen Neukunden-Vertrag abzuschließen, müssen Sie nach der Kündigung eine dreimonatige Sperrfrist abwarten.
Im Internet-Vergleich von CHECK24 erhalten Sie als Bestandskunde einen CHECK24-Cashback, wenn Sie über uns Ihren Vertrag verlängern. Dies funktioniert so einfach wie ein Anbieterwechsel oder der Abschluss eines neuen Vertrages.
Die Internet-Tarife im CHECK24-Vergleich, bei denen eine Vertragsverlängerung möglich ist, sind mit dem Vermerk "Vertrags-Verlängerung" gekennzeichnet.
Als Wechsler oder Wechsel-Kunde gelten Sie, wenn:
Ein Anbieterwechsel bietet Ihnen die folgenden Vorteile:
Ein Anbieterwechsel ist für Sie die bequemste Art, einen neuen Internet-Vertrag zu bestellen. Denn die Kündigung Ihres alten Vertrags übernimmt der neue Provider.
Sie profitieren von günstigen Internet-Angeboten und manchmal sogar Vorteilen gegenüber Neukunden, wie einer reduzierten Anschlussgebühr. Aber Achtung: Wenn Sie beim bisherigen Internetanbieter einen Kombi-Vorteil haben, weil Sie Internet- und Mobilfunkkunde beim selben Anbieter sind, entfällt dieser nach dem Wechsel.
Am Tag des Wechsels verläuft der Übergang nahtlos, sodass keine Versorgungslücke entsteht. Die CHECK24 100% Funktioniert Garantie bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit vor Ausfällen.
Sowohl für Neukunden als auch Wechsler gibt es im Internet-Vergleich günstige Angebote mit attraktiven Vorteilen wie dem CHECK24-Cashback. Als Wechsler sparen Sie oft zusätzlich bei der Anschlussgebühr oder den Kosten für einen Glasfaseranschluss.
Die Sperrfrist beträgt bei den meisten Internetanbietern drei Monate und gilt nur für Ihren derzeitigen Anbieter. Sie beginnt, sobald Sie Ihren Vertrag gekündigt haben. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie wieder einen Neuvertrag bei Ihrem jetzigen Provider bestellen.
Redakteurin
Annika Lommatzsch
Annika Lommatzsch ist seit 2022 Redakteurin beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für die Bereiche WLAN, Streaming und Hardware.