Was ist ein Neukunde? Was ein Wechsler? Diese Frage taucht oft auf, wenn Sie einen neuen Internetanschluss suchen. Wir klären die Unterschiede, zeigen Vorteile und helfen bei der Entscheidung.
Als Neukunde gelten Sie bei den meisten Internet-Anbietern, wenn Sie in den letzten Monaten keinen aktiven Vertrag bei genau diesem Anbieter hatten.
In der Regel setzen Anbieter eine Sperrfrist von 3 Monaten. Das bedeutet: Sie dürfen in den letzten drei Monaten keinen Vertrag bei diesem Anbieter gehabt haben – weder aktiv noch in der Kündigungsphase. Einige Anbieter sind dabei kulant und lassen auch kürzere Unterbrechungen zu. Andere fordern dagegen eine Pause von bis zu sechs Monaten, bevor Sie wieder als Neukunde gelten.
Ein Sonderfall ist, wenn Sie selbst Ihren alten Vertrag kündigen und dann zu einem neuen Anbieter wechseln. Auch dann gelten Sie als Neukunde.
Allerdings ist hier der Übergang nicht immer nahtlos: Sie müssen selbst den richtigen Kündigungszeitpunkt und das Startdatum des neuen Tarifs abstimmen. Wir raten daher dazu, lieber einen Anbieterwechsel durchzuführen und durch den neuen Anbieter kündigen zu lassen. Die Vorteile wie Vergünstigungen und Cashbacks bleiben erhalten.
Ein Anbieterwechsel bedeutet, dass Sie aktuell bei einem anderen Internet-Anbieter unter Vertrag stehen und nun zu einem neuen Anbieter wechseln. Dabei profitieren Sie von attraktiven Wechselboni und einem nahtlosen Übergang mit automatischer Kündigung.
Vorteil | Neukunde | Wechsler |
Anbieterbonus | Ja | Ja, teilweise sogar mehr |
CHECK24 Cashback | Ja | Ja |
Kündigung automatisch | Nein | Ja |
Technikertermin | Meist erforderlich | Selten nötig |
Doppelbelastung | Nein | Möglich, je nach Laufzeit |
Fazit: Beide Varianten haben Vorteile. Wir raten jedoch zu einem Anbieterwechsel – denn hier funktioniert die Kündigung automatisch.
Zudem profitieren Wechsler von den gleichen Vorteilen wie Neukunden und teilweise noch mehr, wie einer reduzierten Anschlussgebühr.
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Bin ich Neukunde, wenn ich vor 6 Monaten Kunde war?
In den meisten Fällen: Ja. Die Mindestpause liegt bei etwa drei Monaten. Einige Anbieter verlangen aber längere Fristen. Im Zweifel hilft ein Blick in die Tarifdetails.
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Ein Umzug führt nicht automatisch zu einem neuen Vertrag. Wenn Sie Ihren alten Anbieter mitnehmen, bleiben Sie Bestandskunde. Bei Anbieterwechsel hingegen gelten Sie als Wechsler.
Ich habe meinen Vertrag selbst gekündigt – bin ich jetzt Neukunde?
Ja, wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln oder die Sperrfrist beim alten Anbieter abwarten. Aber: Anders als beim regulären Anbieterwechsel gibt es keine Garantie auf einen nahtlosen Wechsel. Planen Sie daher ausreichend Vorlauf ein, um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Gibt es doppelte Kosten beim Wechsel?
Das kann passieren, wenn sich die Laufzeiten überlappen. Viele Anbieter übernehmen jedoch die Grundgebühren für einen Zeitraum oder gewähren eine Gutschrift.
Bekomme ich Cashback auch als Wechsler?
Ja! Der CHECK24 Cashback gilt für Neukunden und Wechsler – unabhängig vom Anbieter.