Der CHECK24-Kündigungsassistent bietet Ihnen den einfachsten Kündigungsservice für Ihren Internet-Vertrag: In nur 1 Minute wird das Kündigungsschreiben für Sie erstellt und versendet. Alle weiteren Fragen zur Internet-Kündigung beantworten wir im folgenden Ratgeberartikel.
Der CHECK24-Kündigungsservice ist kostenlos und blitzschnell. Mit unserem Kündigungsservice kündigen Sie mit nur einem Klick Ihren Vertrag für Internet – egal, bei welchem Internetanbieter Sie sind oder ob Sie einen DSL-, Kabel- oder Glasfaser-Anschluss haben. Die Kündigung Ihres Internettarifs wird umgehend an Ihren Anbieter weitergeleitet:
Vertragsdaten eingeben
Ergänzen Sie im Kündigungsservice Ihre Daten & wählen Sie Ihren Anbieter aus.
Außerdem wird die Kunden- bzw. Vertragsnummer benötigt. Damit kann Ihre Kündigung schneller bearbeitet werden.
Kündigung abschicken
Alle Daten korrekt? Dann versenden wir Ihre Kündigung an den Provider.
Nach der Zustellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. So kann nichts mehr schiefgehen!
Bestätigung erhalten
Ihr Anbieter prüft die Kündigung Ihres Internet-Vertrags & sendet Ihnen eine Bestätigung zu. Darin finden Sie auch Ihr Vertragsende.
Nun können Sie einen neuen Internet-Vertrag bestellen.
Wann Sie Ihren Internet-Vertrag kündigen können, hängt von der Mindestvertragslaufzeit sowie der Kündigungsfrist ab.
"Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dürfen Sie einen Internet-Vertrag jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündigen. Automatische Vertragsverlängerungen von zwölf Monaten oder mehr sind nicht zulässig."
Wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, dürfen Sie vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
Außerordentlich kündigen können Sie zum Beispiel,
Viele Anbieter räumen auch beim Sterben des Vertragsinhabers ein Sonderkündigungsrecht ein.
Sie können den CHECK24-Kündigungsservice für alle abschließbaren Internetanbieter im Vergleich von CHECK24 nutzen.
Ein Umzug kann ein Grund für eine Kündigung des Internetvertrags sein. Hier gibt es verschiedene Fälle.
Vertrag ist an der neuen Adresse verfügbar
In diesem Fall müssen Sie Ihren Vertrag mitnehmen und den Umzug bei Ihrem Provider beantragen. Die Mindestlaufzeit läuft jedoch unverändert weiter – Sie können den Internetanschluss nach Ablauf der Vertragslaufzeit regulär kündigen.
Vertrag ist nicht verfügbar
Ist der Vertrag nicht oder nicht zu den gleichen Konditionen verfügbar, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können in diesem Fall Ihr Internet außerordentlich kündigen und einen neuen Tarif an Ihrem neuen Wohnort suchen.
Wenn Sie Ihr Internet kündigen und einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen wollen, ist ein Anbieterwechsel das Einfachste:
Generell sollten Sie Ihren Internetanschluss also nicht selbst kündigen, wenn Sie danach einen neuen Vertrag abschließen wollen. In diesen Fällen lohnt sich der Wechsel mehr.
Wenn Sie Ihren Vertrag nicht mehr brauchen (zum Beispiel bei einem Umzug ins Ausland oder dem Zusammenziehen mit dem Partner) können Sie Ihren alten Vertrag schnell und einfach mit unserem Kündigungsservice kündigen.
Ob und wann Sie Ihren Vertrag kündigen können, hängt von mehreren Faktoren – wie der aktuellen Laufzeit, der Mindestlaufzeit oder den Vertragsbedingungen – ab. Hier einige Beispiele:
Um Ihren Internetvertrag zu kündigen, nutzen Sie am besten den Kündigungsservice von CHECK24. Binnen einer Minute können Sie die Kündigung online abschicken und erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung von uns. Noch einfacher ist die Kündigung Ihres Internetvertrags, wenn Sie den Anbieter wechseln. In diesem Fall übernimmt der neue Internetanbieter die Kündigung für Sie.
Nein, nicht alle Internet-Verträge sind monatlich kündbar. Standard-Verträge haben meistens eine Laufzeit von 24 Monaten. Ist diese abgelaufen, ist der Vertrag monatlich kündbar.
Viele Internetanbieter haben auch Flex-Verträge im Angebot. Hierbei handelt es sich um Verträge mit einer kurzen Vertragslaufzeit – zum Beispiel 3 Monate – oder ganz ohne Vertragslaufzeit. Internet ohne Vertragslaufzeit können Sie jederzeit monatlich kündigen.
Beim Tod des Vertragsinhabers räumen die meisten Internetanbieter ein Sonderkündigungsrecht ein. Ein Angehöriger oder Berechtigter muss die Kündigung vornehmen.
Wichtig ist, dass Sie der Kündigung einen Nachweis über den Tod (zum Beispiel eine Kopie der Sterbeurkunde) beilegen.
Die meisten Internetanbieter beenden den Vertrag dann rückwirkend zum Sterbedatum.
Sobald Sie Ihre Kündigung mit CHECK versendet haben, bekommen Sie von uns eine Bestätigung. Die Kündigungsbestätigung von Ihrem Anbieter bekommen Sie direkt, nachdem Ihre Kündigung beim Anbieter bearbeitet ist. In der Kündigungsbestätigung finden Sie das Datum des Vertragsendes sowie den Anschalttermin.
Besitzen Sie geliehene Hardware von Ihrem Provider (z.B. einen WLAN-Router), dann müssen Sie diese spätestens 14 Tage nach dem Vertragsende zurückschicken.
Festnetzvertrag
In den meisten Fällen handelt es sich bei Internetanschlüssen um Kombiverträge für Internet und Festnetz. Der Telefonvertrag wird in diesem Fall automatisch mit dem Internetvertrag gekündigt.
Wenn Sie zwei getrennte Verträge für Internet und Festnetz haben, dann müssen Sie bei einem Anbieterwechsel selbst Ihren Telefonvertrag kündigen.
Mobilfunkvertrag
Sie haben Ihren Internet- und Handy-Vertrag beim selben Anbieter (und haben dafür einen Kombivorteil erhalten)? Trotzdem müssen Sie Ihren Internet- und Handy-Vertrag separat kündigen.
Natürlich können Sie bei CHECK24 sowohl Ihren Internet- als auch Ihren Handy-Vertrag kostenlos online kündigen.
Redakteurin
Sonja Hagl
Sonja Hagl ist seit 2024 Redakteurin beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für die Bereiche Glasfaser, DSL, LTE und Kabel.