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Internet kündigen: Online mit wenigen Klicks

Vertrag für Internet online kündigen

Der CHECK24-Kündigungsassistent bietet Ihnen den einfachsten Kündigungsservice für Ihren Internet-Vertrag: In nur 1 Minute wird das Kündigungsschreiben für Sie erstellt und versendet. Alle weiteren Fragen zur Internet-Kündigung beantworten wir im folgenden Ratgeberartikel.

Internet kündigen in 3 Schritten

Der CHECK24-Kündigungsservice ist kostenlos und blitzschnell. Mit unserem Kündigungsservice kündigen Sie mit nur einem Klick Ihren Vertrag für Internet – egal, bei welchem Internetanbieter Sie sind oder ob Sie einen DSL-, Kabel- oder Glasfaser-Anschluss haben. Die Kündigung Ihres Internettarifs wird umgehend an Ihren Anbieter weitergeleitet:

Icon: Vertragsdaten eingeben

Vertragsdaten eingeben

Ergänzen Sie im Kündigungsservice Ihre Daten & wählen Sie Ihren Anbieter aus.

Außerdem wird die Kunden- bzw. Vertragsnummer benötigt. Damit kann Ihre Kündigung schneller bearbeitet werden.

Icon: Kündigung abschicken

Kündigung abschicken

Alle Daten korrekt? Dann versenden wir Ihre Kündigung an den Provider. 

Nach der Zustellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. So kann nichts mehr schiefgehen!

Icon: Bestätigung erhalten

Bestätigung erhalten

Ihr Anbieter prüft die Kündigung Ihres Internet-Vertrags & sendet Ihnen eine Bestätigung zu. Darin finden Sie auch Ihr Vertragsende. 

Nun können Sie einen neuen Internet-Vertrag bestellen.

Wann kann ich mein Internet kündigen?

Wann Sie Ihren Internet-Vertrag kündigen können, hängt von der Mindestvertragslaufzeit sowie der Kündigungsfrist ab. 

  • Mindestvertragslaufzeit: In der Regel beträgt die Mindestlaufzeit 12 oder 24 Monate (es gibt auch Internet ohne Mindestlaufzeit). Die Vertragslaufzeit können Sie in den Vertragsunterlagen sehen. Innerhalb der Laufzeit können Sie Ihren Vertrag nicht kündigen – außer es sind bestimmte Bedingungen erfüllt (siehe Sonderkündigungsrecht).
  • Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist von Internet-Verträgen betrug in der Vergangenheit drei Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Viele Internetanbieter haben diese Kündigungsfrist auf einen Monat zum Ende der Laufzeit gesenkt, sodass Sie einen Internet-Vertrag für Kabel, Glasfaser oder DSL einfacher kündigen können.

"Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dürfen Sie einen Internet-Vertrag jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündigen. Automatische Vertragsverlängerungen von zwölf Monaten oder mehr sind nicht zulässig."

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Sonderkündigung

Wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht, dürfen Sie vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.

Außerordentlich kündigen können Sie zum Beispiel,

  • wenn die Geschwindigkeit Ihres Anschlusses erheblich und regelmäßig von der vertraglich vereinbarten Bandbreite abweicht
  • bei einer Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit.
  • bei einem Umzug, wenn Ihr Internetanschluss an der neuen Adresse nicht verfügbar ist. Worauf Sie dabei achten müssen, lesen Sie im Ratgeber zur Sonderkündigung bei Umzug.

Viele Anbieter räumen auch beim Sterben des Vertragsinhabers ein Sonderkündigungsrecht ein. 

Internet-Vertrag bei den größten Anbietern kündigen

Sie können den CHECK24-Kündigungsservice für alle abschließbaren Internetanbieter im Vergleich von CHECK24 nutzen.

  • Telekom Internet kündigen
  • Vodafone Kabelanschluss kündigen
  • Vodafone DSL kündigen
  • o2 Vertrag kündigen
  • 1&1 Internet kündigen
  • PŸUR Kabel-Vertrag kündigen
  • Deutsche Glasfaser kündigen
  • easybell kündigen
  • EWE Internet kündigen
  • htp Vertrag kündigen
  • M-net Glasfaser & DSL kündigen
  • NetCologne Internet kündigen

Internet kündigen wegen Umzug

Ein Umzug kann ein Grund für eine Kündigung des Internetvertrags sein. Hier gibt es verschiedene Fälle. 

  • Ist Ihre Mindestlaufzeit bereits abgelaufen, können Sie Ihren Vertrag mit einer einmonatigen Frist kündigen und sich an Ihrer neuen Adresse einen neuen Anbieter suchen. 
  • Läuft Ihre Vertragslaufzeit noch, müssen Sie prüfen, ob Ihr bestehender Vertrag auch an der neuen Adresse im gleichen Umfang verfügbar ist. 

Vertrag ist an der neuen Adresse verfügbar

In diesem Fall müssen Sie Ihren Vertrag mitnehmen und den Umzug bei Ihrem Provider beantragen. Die Mindestlaufzeit läuft jedoch unverändert weiter – Sie können den Internetanschluss nach Ablauf der Vertragslaufzeit regulär kündigen.

Vertrag ist nicht verfügbar

Ist der Vertrag nicht oder nicht zu den gleichen Konditionen verfügbar, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können in diesem Fall Ihr Internet außerordentlich kündigen und einen neuen Tarif an Ihrem neuen Wohnort suchen. 

Internet kündigen oder Anbieter wechseln?

Wenn Sie Ihr Internet kündigen und einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen wollen, ist ein Anbieterwechsel das Einfachste: 

  • Automatische Kündigung: Sie müssen Ihren alten Vertrag nicht selbst kündigen – das macht Ihr neuer Anbieter für Sie.
  • Nahtlose Verbindung: Ihr neuer Anbieter kümmert sich um eine nahtlose Umschaltung. CHECK24 sichert Sie mit der 100% Funktioniert Garantie zusätzlich ab. 
  • Attraktive Angebote für Wechsler: Viele Anbieter haben spezielle Angebote und Rabatte für Wechsler – bei einem Wechsel mit CHECK24 profitieren Sie außerdem von Cashbacks und Boni. 

Generell sollten Sie Ihren Internetanschluss also nicht selbst kündigen, wenn Sie danach einen neuen Vertrag abschließen wollen. In diesen Fällen lohnt sich der Wechsel mehr. 

Wenn Sie Ihren Vertrag nicht mehr brauchen (zum Beispiel bei einem Umzug ins Ausland oder dem Zusammenziehen mit dem Partner) können Sie Ihren alten Vertrag schnell und einfach mit unserem Kündigungsservice kündigen. 

Häufige Fragen zur Internet-Kündigung

Kann man den Internet-Vertrag jederzeit kündigen? Pfeil

Ob und wann Sie Ihren Vertrag kündigen können, hängt von mehreren Faktoren – wie der aktuellen Laufzeit, der Mindestlaufzeit oder den Vertragsbedingungen – ab. Hier einige Beispiele: 

  • Innerhalb der ersten 2 Wochen nach Vertragsabschluss können Sie Ihren Vertrag jederzeit widerrufen
  • Einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen
  • Einen Vertrag mit einer regulären Laufzeit von 24 Monaten können Sie auch erst dann kündigen 
  • Ausnahme: Bestehen Gründe für eine Sonderkündigung, können Sie Ihren Vertrag unabhängig von der Laufzeit jederzeit kündigen
Wie komme ich aus meinem Internet-Vertrag raus? Pfeil

Um Ihren Internetvertrag zu kündigen, nutzen Sie am besten den Kündigungsservice von CHECK24. Binnen einer Minute können Sie die Kündigung online abschicken und erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung von uns. Noch einfacher ist die Kündigung Ihres Internetvertrags, wenn Sie den Anbieter wechseln. In diesem Fall übernimmt der neue Internetanbieter die Kündigung für Sie.

Sind alle Internet-Verträge monatlich kündbar? Pfeil

Nein, nicht alle Internet-Verträge sind monatlich kündbar. Standard-Verträge haben meistens eine Laufzeit von 24 Monaten. Ist diese abgelaufen, ist der Vertrag monatlich kündbar. 

Viele Internetanbieter haben auch Flex-Verträge im Angebot. Hierbei handelt es sich um Verträge mit einer kurzen Vertragslaufzeit – zum Beispiel 3 Monate – oder ganz ohne Vertragslaufzeit. Internet ohne Vertragslaufzeit können Sie jederzeit monatlich kündigen. 

Wie kündige ich den Internet-Vertrag im Todesfall? Pfeil

Beim Tod des Vertragsinhabers räumen die meisten Internetanbieter ein Sonderkündigungsrecht ein. Ein Angehöriger oder Berechtigter muss die Kündigung vornehmen. 

Wichtig ist, dass Sie der Kündigung einen Nachweis über den Tod (zum Beispiel eine Kopie der Sterbeurkunde) beilegen. 

Die meisten Internetanbieter beenden den Vertrag dann rückwirkend zum Sterbedatum

Was passiert nach meiner Kündigung? Pfeil

Sobald Sie Ihre Kündigung mit CHECK versendet haben, bekommen Sie von uns eine Bestätigung. Die Kündigungsbestätigung von Ihrem Anbieter bekommen Sie direkt, nachdem Ihre Kündigung beim Anbieter bearbeitet ist. In der Kündigungsbestätigung finden Sie das Datum des Vertragsendes sowie den Anschalttermin. 

Besitzen Sie geliehene Hardware von Ihrem Provider (z.B. einen WLAN-Router), dann müssen Sie diese spätestens 14 Tage nach dem Vertragsende zurückschicken. 

Wird mein Telefonvertrag automatisch gekündigt? Pfeil

Festnetzvertrag

In den meisten Fällen handelt es sich bei Internetanschlüssen um Kombiverträge für Internet und Festnetz. Der Telefonvertrag wird in diesem Fall automatisch mit dem Internetvertrag gekündigt

Wenn Sie zwei getrennte Verträge für Internet und Festnetz haben, dann müssen Sie bei einem Anbieterwechsel selbst Ihren Telefonvertrag kündigen

Mobilfunkvertrag

Sie haben Ihren Internet- und Handy-Vertrag beim selben Anbieter (und haben dafür einen Kombivorteil erhalten)? Trotzdem müssen Sie Ihren Internet- und Handy-Vertrag separat kündigen

Natürlich können Sie bei CHECK24 sowohl Ihren Internet- als auch Ihren Handy-Vertrag kostenlos online kündigen

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Sonja Hagl Redakteurin CHECK24-Internet

Redakteurin
Sonja Hagl

Sonja Hagl ist seit 2024 Redakteurin beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für die Bereiche Glasfaser, DSL, LTE und Kabel.

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