Das Nebenkostenprivileg gibt es seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr! Für Mieter bedeutet das mehr Wahlfreiheit bei ihrem Fernsehempfang – und eine mögliche Kostenersparnis.
Bisher mussten viele Mieter einen Kabel-TV-Anschluss über ihre Nebenkosten zahlen, auch wenn sie das Kabelfernsehen gar nicht nutzen. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs können Mieter seit Juli 2024 selbst entscheiden, auf welche Art sie Fernsehen empfangen wollen – ohne doppelt zu zahlen.
Wenn Sie nicht bei Kabelfernsehen bleiben wollen, gibt es viele Alternativen. Beliebt sind vor allem Streaming-Optionen sowie Fernsehen über den Internetanbieter. Beide Optionen ermöglichen es, von unterschiedlichen Geräten aus und auch unterwegs fernzusehen.
Fernsehen vom Internetanbieter (IPTV)
Große Sendervielfalt in bester Bildqualität – Fernsehen über das Internet ist eine einfache Alternative zu Kabel-TV. Die TV-Angebote der Internetanbieter, wie MagentaTV von der Telekom und GigaTV von Vodafone, bieten viele Vorteile:
Viele Internetanbieter bieten attraktive Komplettpakete für Internet, Festnetz und TV an. Ein solches Paket gibt es bereits ab fünf Euro Aufpreis gegenüber einem Vertrag ohne Fernsehen.
Streaming
Netflix, Disney+ und Co. bringen die neusten Filme und Serien auf den Bildschirm – WOW, DAZN und Co. streamen Sport-Events live. Streaming ist schon länger eine beliebte Alternative zu Kabel-TV:
Ein Abo bei Streaming-Anbietern kostet meistens rund zehn bis 15 Euro pro Monat – teilweise ist Streaming aber sogar kostenlos.
Für die gängigen Streaming-Dienste gibt es bei den Internetanbietern außerdem attraktive Bundles.
Eine weitere Alternative zum Kabelfernsehen ist Satelliten-Fernsehen. Außerdem können Mieter bei einem Kabel-TV-Anbieter auch Einzelnutzerverträge abschließen und dadurch Kabelfernsehen beziehen.
Satelliten-Fernsehen oder DVB-T
Neben Internet-TV und Streaming ist auch Satelliten-Fernsehen eine mögliche Alternative zu Kabel-TV.
Satelliten-Fernsehen ist jedoch nicht überall möglich – außerdem ist die Installation einer Satellitenschüssel mit hohen Kosten verbunden.
Neben Satelliten-Fernsehen gibt es auch DVB-T – also Fernsehen über die Antenne. Diese Option bietet bis zu 26 kostenlose HD-Sender (viele davon sind die öffentlich-rechtlichen Sender). Privatsender wie RTL und ProSieben können für rund sechs Euro pro Monat dazugebucht werden. Ob Sie für den Empfang eine Zimmer-, Außen- oder Dach-Antenne benötigen, unterscheidet sich nach Regionen.
Kabel-TV-Einzelnutzervertrag
Mieter, die Kabelfernsehen empfangen wollen, müssen seit Juli 2024 Einzelnutzervertrag bei einem Kabel-TV-Anbieter abschließen.
Langfristig geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass der zunehmende Wettbewerb zu sinkenden Verbraucherpreisen führen wird.
Wenn Sie keinen Einzelnutzervertrag abgeschlossen haben, wird Ihr Kabelanschluss durch den Kabelnetzbetreiber gesperrt (verplombt). Damit soll eine Schwarznutzung – also eine Nutzung ohne entsprechenden Kabelvertrag – verhindert werden.
Da durch das Ende des Nebenkostenprivilegs viele Haushalte ihre Kabelanschlüsse nicht mehr nutzen werden, wird das Verplomben bei den meisten Wohnungen wahrscheinlich nicht direkt nach Ablaufen der Übergangsfrist passieren. Allerdings haben die ersten Anbieter wie Vodafone bereits angekündigt, dass sie mit dem Verplomben beginnen wollen.
Wenn Sie aktuell ohne einen Kabelvertrag Ihr Kabelfernsehen nutzen, sollten Sie zügig einen Vertrag abschließen oder eine Alternative zum Kabel-TV suchen.
Ob Sie Ihr Kabelfernsehen über die Nebenkosten beglichen haben, verrät ein Blick in den Mietvertrag oder die jährliche Nebenkostenabrechnung. Ist dort kein Kabelanschluss aufgeführt, waren Sie von der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs nicht betroffen.
Eigentümer können nicht individuell entscheiden, ob sie weiterhin Kabel-TV nutzen wollen. Hier entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsentscheid. Stimmt die Mehrheit für eine Vertragsfortsetzung, dann müssen Eigentümer auch weiterhin ihre Anteile über das Hausgeld bezahlen – sie dürfen sie aber nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.
Wenn Sie ein eigenes Haus besitzen und aktuell Kabel-TV beziehen, dann ändert sich für Sie nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs nichts. Ihr Einzelnutzervertrag für Ihre Wohnung bleibt weiterhin bestehen.
Das Verbraucherzentrale warnt vor Haustürgeschäften mit Medienberatern, die im Namen eines Anbieters Einzelnutzerverträge verkaufen wollen. Lassen Sie sich durch Medienberater nicht unter Druck setzen und unterschreiben Sie auf keinen Fall voreilig einen Vertrag. Auch wenn Ihnen mit der Abschaltung des Kabelanschlusses gedroht wird: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Niemand nimmt Ihnen so einfach den Fernsehanschluss weg!
Vor rund 40 Jahren revolutionierte das Kabelfernsehen die TV-Landschaft, indem es die Zahl der verfügbaren Fernsehprogramme von nur wenigen analogen Kanälen auf bis zu 30 Programme erhöhte.
Um diese Neuerung der breiten Bevölkerung zugänglich zu machen, wurde ein Gesetz verabschiedet, das Vermietern die Umlage der Gebühren für den Kabelanschluss auf alle Mieter über die Mietnebenkosten erlaubt.
Heutzutage, mit vielfältigen TV-Optionen, wird das Nebenkostenprivileg als nicht mehr zeitgemäß kritisiert.
In einer TKG-Novelle (also einer Anpassung des Telekommunikationsgesetzes) wurde deshalb das Ende dieser Umlagefähigkeit über die Betriebskostenabrechnung beschlossen.
Mieter, die bisher die Kosten für Kabel-TV über die Mietnebenkosten abgegolten haben, mussten den Vertrag nicht selbst kündigen – dafür war der Vermieter zuständig. In der Regel haben Sie von Ihrem Vermieter ein Schreiben erhalten, sobald er den Mehrnutzervertrag gekündigt hat.
Übrigens: Hat Ihr Vermieter nicht rechtzeitig gekündigt, läuft der Sammelvertrag weiter und der Vermieter muss ab Juli die Kosten allein tragen.
Redakteurin
Sonja Hagl
Sonja Hagl ist seit 2024 Redakteurin beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für die Bereiche Glasfaser, DSL, LTE und Kabel.