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Nebenkostenprivileg

Das ist seit Juli 2024 beim Kabelfernsehen anders

Das Nebenkostenprivileg gibt es seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr! Für Mieter bedeutet das mehr Wahlfreiheit bei ihrem Fernsehempfang – und eine mögliche Kostenersparnis.

Die wichtigsten Fakten

  • Was hat sich geändert? Vermieter dürfen die Kosten für Kabel-TV nicht mehr auf die Mieter umlegen. Mieter können die Fernsehempfangsart frei wählen
  • Wer war betroffen? Mieter, die Kabel-TV über die Mietnebenkosten gezahlt haben
  • Wann traten die Änderungen in Kraft? Zum 1. Juli 2024

Fernsehempfang nach dem Nebenkostenprivileg: Diese Optionen haben Sie

Bisher mussten viele Mieter einen Kabel-TV-Anschluss über ihre Nebenkosten zahlen, auch wenn sie das Kabelfernsehen gar nicht nutzen. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs können Mieter seit Juli 2024 selbst entscheiden, auf welche Art sie Fernsehen empfangen wollen – ohne doppelt zu zahlen. 

Wenn Sie nicht bei Kabelfernsehen bleiben wollen, gibt es viele Alternativen. Beliebt sind vor allem Streaming-Optionen sowie Fernsehen über den Internetanbieter. Beide Optionen ermöglichen es, von unterschiedlichen Geräten aus und auch unterwegs fernzusehen

Fernsehen vom Internetanbieter (IPTV)

Große Sendervielfalt in bester Bildqualität – Fernsehen über das Internet ist eine einfache Alternative zu Kabel-TV. Die TV-Angebote der Internetanbieter, wie MagentaTV von der Telekom und GigaTV von Vodafone, bieten viele Vorteile: 

  • Große Anzahl an HD-Sendern
  • Zugriff auf Online-Videotheken und Video-on-Demand
  • Hardware für den Empfang kann beim Anbieter gemietet oder gekauft werden
  • keine zusätzliche Verkabelung/Anschluss erforderlich

Viele Internetanbieter bieten attraktive Komplettpakete für Internet, Festnetz und TV an. Ein solches Paket gibt es bereits ab fünf Euro Aufpreis gegenüber einem Vertrag ohne Fernsehen. 

Streaming

Netflix, Disney+ und Co. bringen die neusten Filme und Serien auf den Bildschirm – WOW, DAZN und Co. streamen Sport-Events live. Streaming ist schon länger eine beliebte Alternative zu Kabel-TV: 

  • Sie brauchen nur Internet, ein Streaming-Abo und ein geeignetes Endgerät
  • Flexibel: Sie bestimmen Ihr Programm selbst
  • Meist monatlich kündbar

Ein Abo bei Streaming-Anbietern kostet meistens rund zehn bis 15 Euro pro Monat – teilweise ist Streaming aber sogar kostenlos

Für die gängigen Streaming-Dienste gibt es bei den Internetanbietern außerdem attraktive Bundles. 

Eine weitere Alternative zum Kabelfernsehen ist Satelliten-Fernsehen. Außerdem können Mieter bei einem Kabel-TV-Anbieter auch Einzelnutzerverträge abschließen und dadurch Kabelfernsehen beziehen.

Satelliten-Fernsehen oder DVB-T

Neben Internet-TV und Streaming ist auch Satelliten-Fernsehen eine mögliche Alternative zu Kabel-TV.

  • Große Programmauswahl
  • Öffentlich-rechtliche Programme können ohne Zusatzgerät und Extrakosten geschaut werden. Privatsender müssen Sie dazubuchen. 

Satelliten-Fernsehen ist jedoch nicht überall möglich – außerdem ist die Installation einer Satellitenschüssel mit hohen Kosten verbunden. 

Neben Satelliten-Fernsehen gibt es auch DVB-T – also Fernsehen über die Antenne. Diese Option bietet bis zu 26 kostenlose HD-Sender (viele davon sind die öffentlich-rechtlichen Sender). Privatsender wie RTL und ProSieben können für rund sechs Euro pro Monat dazugebucht werden. Ob Sie für den Empfang eine Zimmer-, Außen- oder Dach-Antenne benötigen, unterscheidet sich nach Regionen. 

Kabel-TV-Einzelnutzervertrag

Mieter, die Kabelfernsehen empfangen wollen, müssen seit Juli 2024 Einzelnutzervertrag bei einem Kabel-TV-Anbieter abschließen. 

  • Kabelfernsehen mit TV Connect kostet Sie bei Vodafone 12,99 Euro pro Monat. 
  • Bei PŸUR unterscheidet sich der Preis für Basis TV je nach örtlicher Verfügbarkeit. 

Langfristig geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass der zunehmende Wettbewerb zu sinkenden Verbraucherpreisen führen wird. 

Nebenkostenprivileg abgeschafft: Was passiert, wenn ich nicht handle?

Wenn Sie keinen Einzelnutzervertrag abgeschlossen haben, wird Ihr Kabelanschluss durch den Kabelnetzbetreiber gesperrt (verplombt). Damit soll eine Schwarznutzung – also eine Nutzung ohne entsprechenden Kabelvertrag – verhindert werden. 

Da durch das Ende des Nebenkostenprivilegs viele Haushalte ihre Kabelanschlüsse nicht mehr nutzen werden, wird das Verplomben bei den meisten Wohnungen wahrscheinlich nicht direkt nach Ablaufen der Übergangsfrist passieren. Allerdings haben die ersten Anbieter wie Vodafone bereits angekündigt, dass sie mit dem Verplomben beginnen wollen. 

Wenn Sie aktuell ohne einen Kabelvertrag Ihr Kabelfernsehen nutzen, sollten Sie zügig einen Vertrag abschließen oder eine Alternative zum Kabel-TV suchen. 

Welche Vorteile hat die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für mich?

  • Wahlfreiheit von Mietern: Verbraucher können selbst wählen, ob sie Kabelfernsehen beziehen wollen oder nicht. 
  • Vermeidung von Doppelzahlungen: Mieter, die vor dem Ende des Nebenkostenprivilegs Fernsehen auf einem anderen Weg (zum Beispiel über das Internet) bezogen haben, zahlten zweimal für ihren Fernsehempfang.
  • Sinkende Preise durch mehr Wettbewerb: Wenn Kunden den Empfangsweg für ihr Fernsehen selbst wählen können, müssen TV-Anbieter um die Kunden konkurrieren – das könnte langfristig zu sinkenden Tarifpreisen führen. 

Häufige Fragen zum Nebenkostenprivileg

Woher weiß ich, dass ich betroffen bin?  Pfeil

Ob Sie Ihr Kabelfernsehen über die Nebenkosten beglichen haben, verrät ein Blick in den Mietvertrag oder die jährliche Nebenkostenabrechnung. Ist dort kein Kabelanschluss aufgeführt, waren Sie von der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs nicht betroffen. 

Was ändert sich für Eigentümer? Pfeil

Eigentümer können nicht individuell entscheiden, ob sie weiterhin Kabel-TV nutzen wollen. Hier entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsentscheid. Stimmt die Mehrheit für eine Vertragsfortsetzung, dann müssen Eigentümer auch weiterhin ihre Anteile über das Hausgeld bezahlen – sie dürfen sie aber nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

Wenn Sie ein eigenes Haus besitzen und aktuell Kabel-TV beziehen, dann ändert sich für Sie nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs nichts. Ihr Einzelnutzervertrag für Ihre Wohnung bleibt weiterhin bestehen. 

Was tun, wenn Medienberater vor der Türe stehen? Pfeil

Das Verbraucherzentrale warnt vor Haustürgeschäften mit Medienberatern, die im Namen eines Anbieters Einzelnutzerverträge verkaufen wollen. Lassen Sie sich durch Medienberater nicht unter Druck setzen und unterschreiben Sie auf keinen Fall voreilig einen Vertrag. Auch wenn Ihnen mit der Abschaltung des Kabelanschlusses gedroht wird: Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Niemand nimmt Ihnen so einfach den Fernsehanschluss weg!

Wieso wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft? Pfeil

Vor rund 40 Jahren revolutionierte das Kabelfernsehen die TV-Landschaft, indem es die Zahl der verfügbaren Fernsehprogramme von nur wenigen analogen Kanälen auf bis zu 30 Programme erhöhte. 

Um diese Neuerung der breiten Bevölkerung zugänglich zu machen, wurde ein Gesetz verabschiedet, das Vermietern die Umlage der Gebühren für den Kabelanschluss auf alle Mieter über die Mietnebenkosten erlaubt. 

Heutzutage, mit vielfältigen TV-Optionen, wird das Nebenkostenprivileg als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. 

In einer TKG-Novelle (also einer Anpassung des Telekommunikationsgesetzes) wurde deshalb das Ende dieser Umlagefähigkeit über die Betriebskostenabrechnung beschlossen. 

Nebenkostenprivileg abgeschafft: Muss ich Kabel-TV kündigen? Pfeil

Mieter, die bisher die Kosten für Kabel-TV über die Mietnebenkosten abgegolten haben, mussten den Vertrag nicht selbst kündigen – dafür war der Vermieter zuständig. In der Regel haben Sie von Ihrem Vermieter ein Schreiben erhalten, sobald er den Mehrnutzervertrag gekündigt hat.

Übrigens: Hat Ihr Vermieter nicht rechtzeitig gekündigt, läuft der Sammelvertrag weiter und der Vermieter muss ab Juli die Kosten allein tragen.

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CHECK24 Internet Redakteurin Sonja Hagl

Redakteurin
Sonja Hagl

Sonja Hagl ist seit 2024 Redakteurin beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für die Bereiche Glasfaser, DSL, LTE und Kabel.

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