Wer übers Festnetz telefoniert, möchte bei einem Anbieterwechsel für Freunde und Verwandte erreichbar bleiben – am besten unter der gleichen Nummer wie bisher. Deshalb macht CHECK24 Ihnen die Rufnummernmitnahme so einfach wie möglich.
Die Mitnahme der Festnetznummer funktioniert fast immer gleich. Nachdem Sie Ihren neuen DSL-Vertrag über CHECK24 bestellt haben, schickt Ihnen der neue DSL-Anbieter elektronisch oder per Post ein Portierungsformular zu. Darin tragen Sie Ihre Daten ein und beauftragen die Portierung.
Das Formular sollten Sie immer so schnell wie möglich ausfüllen und an den neuen DSL-Anbieter zurücksenden. Mit unserer Ausfüllhilfe dauert die Beantragung der Rufnummernmitnahme keine 10 Minuten.
Ihr bisheriger Anbieter muss die Versorgung sicherstellen, bis die Umschaltung auf den neuen Anbieter erfolgt ist. Am Tag des Wechsels kann es zu einer kurzen Unterbrechung der Versorgung kommen. Dauert diese länger als einen Tag, haben Sie Anspruch auf eine Ausfallentschädigung.
Anschluss nicht selbst kündigen
Ein nahtloser Übergang kann nur garantiert werden, wenn Sie den alten Vertrag nicht selbst gekündigt haben. Der neue Anbieter kündigt für Sie.
Neuen Vertrag rechtzeitig bestellen
Bestellen Sie den neuen Vertrag spätestens 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist. Sonst verlängert sich die Vertragslaufzeit um einen Monat.
Identische Kundendaten angeben
Ihre Daten müssen bei beiden Anbietern identisch sein. Ist der Anschlussinhaber nicht identisch, teilen Sie dies dem neuen Provider mit.
Manche Kunden möchten bei einem Anbieterwechsel ihre Festnetznummer mitnehmen, um für Angehörige erreichbar zu bleiben. Doch die Zeiten, in denen jeder über das Festnetz telefonierte, sind vorbei. Die meisten Kunden legen daher keinen Wert mehr auf die Rufnummernmitnahme.
Grundsätzlich haben Sie bei einem Anbieterwechsel drei Möglichkeiten:
Wenn Sie Ihre Rufnummer behalten möchten, ist dies bei jedem Anbieterwechsel kostenlos möglich. Um Ihre Rufnummer mitzunehmen, wählen Sie einfach im CHECK24-Vergleich die entsprechende Option und füllen Sie den Portierungsauftrag aus.
Bei einigen wenigen Anbietern wie PŸUR, 1&1, easybell und Deutsche Glasfaser ist die Rufnummernmitnahme sogar Pflicht. Ansonsten kündigt der Anbieter Ihren alten Vertrag nicht für Sie! Das müssen Sie dann selbst erledigen, zum Beispiel mit dem CHECK24-Kündigungsservice.
Sie nutzen Ihr Festnetz nicht und es ist Ihnen egal, ob Sie eine neue Nummer erhalten? Dann können Sie beim Anbieterwechsel angeben, dass Sie Ihre Telefonnummer nicht mitnehmen möchten.
Beachten Sie aber, dass der Anbieter in vielen Fällen trotzdem eine Nummer benötigt, um Sie zu identifizieren. Da viele unserer Kunden ihre Festnetznummer nicht mehr kennen, versucht CHECK24, die Rufnummer aus dem alten Vertrag zu übernehmen und vorauszufüllen.
Sollte es uns nicht möglich sein, die Nummer vorauszufüllen (z.B. bei neuen Kunden), können Sie die Bestellung auch ohne Festnetznummer abschicken. Sie erhalten dann den Hinweis, dass uns noch Daten zu Ihrer Bestellung fehlen. Bitte tragen Sie die Telefonnummer so schnell wie möglich nach. Nur so können wir Ihre Bestellung an den Anbieter weiterleiten.
Wer beim Anbieterwechsel vergessen hat, die Rufnummernmitnahme zu beantragen, kann nach Vertragsende eine sogenannte Nachportierung beantragen. Laut dem Telekommunikationsgesetz (TKG) der Bundesnetzagentur müssen die Anbieter ihren Kunden dafür einen Monat Zeit geben.
Die Bundesnetzagentur hat das Telekommunikationsgesetz (TKG) zum 1. Dezember 2021 aktualisiert. Seitdem dürfen Provider für die Portierung der Rufnummer kein Entgelt mehr verlangen.
Es mag altmodisch klingen, aber viele Anbieter benötigen die Rufnummer noch immer, um ihre Kunden zu identifizieren. Deshalb müssen Sie Ihre Rufnummer beim Anbieterwechsel in vielen Fällen angeben.
Die Mitnahme der Festnetznummer bei einem Umzug ist grundsätzlich möglich. Wechseln Sie beim Umzug jedoch den DSL-Anbieter, müssen Sie die Portierung nach der Buchung des Tarifs beim neuen Anbieter beantragen.
Wie beim Festnetz können Sie Ihre Mobilfunknummer bei einem Anbieterwechsel mitnehmen. Auch hier gibt es eine Portierungserklärung, die Sie ausfüllen und an den neuen Mobilfunkanbieter schicken müssen. Eine nachträgliche Portierung der Mobilfunkrufnummer ist möglich, sofern das Vertragsende nicht länger als 30 Tage zurückliegt.
Eine Besonderheit im Mobilfunk ist, dass Kunden ihren bisherigen Mobilfunk-Vertrag selbst kündigen müssen, um die Rufnummernportierung zu beauftragen. Der 1-Klick-Kündigungsservice von CHECK24 hilft Ihnen dabei. Eventuell benötigt der neue Anbieter die Kündigungsbestätigung.
Redakteurin
Annika Rieger
Annika Rieger ist seit 2022 Redakteurin beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für die Bereiche WLAN, Streaming und Hardware.