Unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihren Internet-Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Hier lesen Sie, wann Sie ein Sonderkündigungsrecht beim Internet haben und was Sie bei der außerordentlichen Kündigung beachten müssen.
Unter Umständen können Sie in folgenden Fällen Ihren Internet-Vertrag außerordentlich kündigen:
Generell ist der Umzug allein kein Grund für eine Sonderkündigung. Diese ist nur möglich, wenn der Vertrag an der neuen Adresse nicht unverändert weitergeführt werden kann. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist für Ihr Sonderkündigungsrecht vier Wochen.
Besonders einfach ist der Umzug mit CHECK24. Wir prüfen und zeigen Ihnen alle Optionen für den Umzug Ihres Internet-Tarifs.
1. Daten eingeben
Wählen Sie die Option "Umzug". Geben Sie Ihren aktuellen Vertrag sowie Ihre aktuelle und neue Adresse ein.
2. Optionen prüfen
Wir prüfen, ob Ihr Tarif an der neuen Adresse verfügbar ist und eine (Sonder-)Kündigung möglich ist. Sie sehen Ihre individuellen Optionen.
3. Vertrag umziehen / Neuvertrag
Beauftragen Sie den Umzug oder bestellen Sie einen Neuvertrag. Kündigen Sie den alten Vertrag einfach mit dem CHECK24-Kündigungsservice.
Bei einer Sonderkündigung wegen Umzug verlangt Ihr alter Internetanbieter manchmal einen Nachweis für den Umzug – das kann die Meldebestätigung am neuen Wohnort oder die Abmeldebestätigung beim Umzug ins Ausland sein.
Wenn Ihr Internetanbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, haben Sie als Kunde ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Nicht erbrachte Leistungen sind:
Ihr Sonderkündigungsrecht beim Internet wegen nicht erbrachter Leistung gilt aber nur, wenn Sie dem Anbieter zuvor die Möglichkeit gegeben haben, den Mangel zu beheben (am besten mit einer konkreten Fristsetzung).
Wenn Ihr Internetanbieter wie Vodafone, 1&1 oder o2 Sie per Brief oder E-Mail über eine Preiserhöhung informiert, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
Anbieter wechseln (innerhalb von 3 Monaten)
Bei Preiserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit. Innerhalb von 3 Monaten (nach Erhalt des Schreibens) können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Preiserhöhung akzeptieren
Wenn Sie die Preiserhöhung akzeptieren, müssen Sie nichts weiter tun. Der Anbieter stellt Ihnen dann ab dem im Schreiben angekündigten Zeitpunkt die neue, teurere Grundgebühr für Ihren Anschluss in Rechnung.
Verbraucher dürfen ihren Internetanschluss mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beenden, wenn der Internetanbieter eine einseitige Änderung des Vertrags vornimmt und seine Kunden darüber informiert hat. Beendet ist der Vertrag frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung wirksam wird.
In einigen Situationen besteht aus rechtlicher Sicht kein Anspruch auf eine Sonderkündigung. Die meisten Internetanbieter akzeptieren die außerordentliche Kündigung aber auch in diesen Fällen.
Viele Anbieter sind kulant und erlauben eine außerordentliche Kündigung, wenn der Vertragsinhaber stirbt.
Für die Internet-Sonderkündigung im Sterbefall sollten Sie dem Kündigungsschreiben einen Nachweis über den Tod des Vertragsinhabers beifügen – zum Beispiel eine Kopie der Sterbeurkunde. Meist wird der Anschluss dann rückabgewickelt, also rückwirkend zum Sterbedatum beendet.
Ähnlich wie der Umzug ist auch der Umzug ins Ausland ein Grund, bei dem die meisten Internetanbieter ein Sonderkündigungsrecht einräumen, da sie den Kunden dort nicht weiter-beliefern können.
Für die Sonderkündigung Ihres Internet-Tarifs bei einem Umzug ins Ausland müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen – zum Beispiel die Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes oder den Marschbefehl bei Soldaten.
Ihre Sonderkündigung sollten Sie am besten schriftlich (idealerweise per Einschreiben versendet) einreichen. Alternativ gibt es bei einigen Internetanbietern aber auch die Möglichkeit, online zu kündigen.
Im Kündigungsschreiben sollten diese Daten enthalten sein:
"Wenn Sie von Ihrem Internet-Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sollten Sie das Kündigungsschreiben eindeutig formulieren. Weisen Sie unbedingt darauf hin, dass Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und nennen Sie den Grund für die Sonderkündigung."
In manchen Fällen (zum Beispiel bei defekter Hardware) müssen Sie dem Internetanbieter die Möglichkeit zur Behebung geben. Die Fristsetzung können Sie in dem Schreiben direkt vornehmen und erklären, dass Sie bei einer Nichteinhaltung der Frist Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen.
Mögliche Gründe für ein Internet-Sonderkündigungsrecht sind eine Preiserhöhung, ein Umzug oder nicht erbrachte Leistungen des Anbieters. In diesen Fällen muss Ihnen der Anbieter von Gesetzes wegen ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.
Auch nach dem Tod des Vertragsinhabers kann Ihnen der Provider ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Die Provider sind dazu zwar nicht gesetzlich verpflichtet, räumen Ihnen dieses Recht aber häufig aus Kulanz ein.
Vor Ablauf der Mindestlaufzeit kommen Sie in der Regel nicht aus Ihrem Internet-Vertrag raus, wenn kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Um von Ihrem Internet-Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, sollten Sie Ihren Internetanschluss unter Angabe des Kündigungsgrunds am besten postalisch oder online kündigen. Anschließend können Sie über CHECK24 einen neuen Internet-Tarif bei einem anderen Internetanbieter bestellen.
Bei einem Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Internet-Provider die vertraglich festgelegten Leistungen am neuen Wohnort nicht bieten kann. Prüfen Sie daher rechtzeitig mit dem CHECK24-Verfügbarkeitscheck, ob der Vertrag in der neuen Wohnung verfügbar ist.
Sobald Ihre Kündigung vom Internetanbieter bearbeitet ist, bekommen Sie eine Kündigungsbestätigung. Auf der Bestätigung finden Sie das Vertragsende sowie den Abschalttermin.
Redakteurin
Sonja Hagl
Sonja Hagl ist seit 2024 Redakteurin beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für die Bereiche Glasfaser, DSL, LTE und Kabel.