Bei einem Umzug sollten Sie zwischen Kisten packen und Möbel schleppen eines nicht vergessen: Ihren Internetanschluss. Mit der CHECK24-App prüfen Sie Ihre Optionen und finden den idealen Tarif oder beauftragen Ihren Internet-Umzug direkt.
1. Daten eingeben
Wählen Sie die Option "Umzug". Geben Sie Ihren aktuellen Vertrag sowie Ihre aktuelle und neue Adresse ein.
2. Optionen prüfen
Wir prüfen, ob Ihr Tarif an der neuen Adresse verfügbar ist und eine (Sonder-)Kündigung möglich ist. Sie sehen Ihre individuellen Optionen.
3. Vertrag umziehen / Neuvertrag
Beauftragen Sie den Umzug oder bestellen Sie einen Neuvertrag. Kündigen Sie den alten Vertrag einfach mit dem CHECK24-Kündigungsservice.
Option 1: Vertrag kündigen
Sie können Ihren Internet-Vertrag beim Umzug nur in bestimmten Fällen kündigen:
Option 2: Vertrag mitnehmen
Grundsätzlich müssen Sie Ihren Vertrag bei einem Umzug mitnehmen. Und zwar, wenn:
Ihren Vertrag können Sie nur regulär kündigen, wenn die Mindestvertragslaufzeit von in der Regel 24 Monaten abgelaufen ist. Danach können Sie monatlich kündigen.
Wenn Sie das Internet beim Umzug kündigen wollen, informieren Sie Ihren Internetanbieter unbedingt rechtzeitig – spätestens einen Monat vor dem Umzugstermin.
Ein Sonderkündigungsrecht beim Internet-Umzug haben Sie, falls der Tarif in der neuen Wohnung nicht verfügbar ist.
Konkret regelt das Telekommunikationsgesetz: Das Sonderkündigungsrecht besteht, wenn Ihr Anbieter die vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Dazu gehören:
Ändert sich auch nur einer dieser Punkte, können Sie außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Wichtig ist, dass Sie für die Sonderkündigung einen Nachweis vorlegen müssen, zum Beispiel die Meldebestätigung Ihrer neuen Adresse. Sie können den Nachweis aber auch nachreichen, sobald Sie umgezogen sind und sich umgemeldet haben.
Wenn Sie Ihren Anschluss mitnehmen, wird eine einmalige Umzugspauschale fällig – diese liegt, je nach Anbieter, zwischen 30 und 70 €.
Beachten Sie bitte, dass die Internetanbieter eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, um Ihren Anschluss reibungslos umzuziehen. Deshalb sollten Sie den Umzug rechtzeitig anmelden.
Wenn möglich, sollten Sie bei einem Umzug kündigen und einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen. So sparen Sie die Umzugsgebühr und sichern sich attraktive Neukunden-Konditionen wie den CHECK24-Cashback und weitere Vorteile.
„Wer den Anbieter nach der Mindestvertragslaufzeit wechselt, kann seine Geschwindigkeit erhöhen und spart bis zu 702 € in den nächsten 24 Monaten.“
1. Technikertermin
Häufig muss ein Techniker den Anschluss in der neuen Wohnung aktivieren. Seien Sie zu diesem Termin unbedingt anwesend.
2. Internetanschluss einrichten
Nun können Sie den Internetanschluss einrichten, indem Sie den Router anschließen.
3. WLAN einrichten
Ist alles angeschlossen, müssen Sie als letzten Schritt noch Ihr WLAN einrichten.
Ja, aber nicht immer. Sie können nur kündigen, wenn:
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Anbieter die vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen kann.
Zu den vereinbarten Leistungen gehören:
Die gesetzliche Frist für eine Sonderkündigung beträgt einen Monat.
In diesem Fall empfehlen wir, dass Sie sich von unseren CHECK24-Kundenberatern individuell beraten lassen.
Wenn sich beide Vertragspartner noch in der Mindestlaufzeit befinden, kommen Sie in der Regel nicht ohne weiteres aus dem Vertrag heraus. Oft lässt sich aber gemeinsam mit dem Anbieter eine individuelle Lösung finden.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall umgehend telefonisch mit CHECK24 in Verbindung. Gemeinsam finden wir eine Lösung, damit Sie schnellstmöglich wieder online sind.
Bei Vertragsabschluss über unseren Internet-Vergleich profitieren Sie von einer 100% Funktioniert Garantie, mit der wir den Umzug für Sie besonders komfortabel und sicher gestalten.
Eine Rufnummernmitnahme ist möglich, solange Sie innerhalb desselben Vorwahlbereichs umziehen. Hat Ihr neuer Wohnort eine andere Festnetz-Vorwahl, zum Beispiel von einem Umzug von Dortmund nach Essen, funktioniert die Rufnummernmitnahme leider nicht.
Redakteurin
Annika Rieger
Annika Rieger ist seit 2022 Redakteurin beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für die Bereiche WLAN, Streaming und Hardware.