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Was kostet eine Katzenversicherung?

Eine Katzenkrankenversicherung erhalten Sie als OP-Schutz bereits ab 2 € im Monat. Einen umfangreichen Vollschutz gibt es ab 10 € monatlich. 

Wichtig: Der monatlich oder jährlich zu zahlende Versicherungsbeitrag ist von verschiedenen Faktoren abhängig und variiert somit stark. In der Regel gilt: Je höher der Leistungsumfang, desto höher ist auch der entsprechende Versicherungsbeitrag. Während der OP-Schutz lediglich Leistungen rund um eine Operation der Katze übernimmt, greift ein Vollschutz-Tarif auch bei normalen Tierarztbehandlungen und ist somit entsprechend etwas teurer.

Was macht eine gute Katzenversicherung aus?

Versicherungsnehmern ist es oft wichtig, nicht nur eine günstige, sondern auch eine gute Katzenversicherung abzuschließen, um im Ernstfall bestmöglich abgesichert zu sein. Eine gute Katzenkrankenversicherung erkennen Sie in unserem Versicherungsvergleich anhand der folgenden Kriterien:

  • Empfehlung der Bundestierärztekammer
    Die Bundestierärztekammer (kurz: BTK) ist der Dachverband der insgesamt ca. 43.000 praktizierenden Tierärzten in Deutschland. Die BTK strebt durch Festlegung von sogenannten Mindestleistungen eine ausreichende Grundabsicherung für alle Tiere an. Laut dem Dachverband sollte eine Katzenkrankenversicherung demnach über die folgenden Leistungen verfügen:
    • freie Tierarzt- und Klinikwahl
    • Operationen und Nachsorge
    • Kostenübernahme mindestens zum 3-fachen GOT-Abrechnungssatz
    • regelmäßige Vorsorgemaßnahmen, beispielsweise Impfungen und Wurmkuren
  • CHECK24 Tarifnote
    Die CHECK24-Tarifnote dient als Bewertungs-Übersicht über die Leistungen der einzelnen Tarife. Hierbei werden die wichtigsten Leistungen aller Tarife in einer Skala von 1,0 (sehr gut) bis 4,0 (ausreichend) eingeordnet. Dies ermöglicht Ihnen, die Leistungen der Tarife miteinander zu vergleichen und auf einen Blick zu erkennen, wie leistungsstark die Tarife und deren Versicherungsgesellschaften sind.
     
  • Kundenbewertungen
    Bei CHECK24 können Versicherungsnehmer nach Abschluss eines Tarifs Bewertungen hinsichtlich der Schadensbearbeitung, des Services des Versicherers und des Antrags abgeben. Für Katzenbesitzer, die noch auf der Suche nach dem passenden Tarif sind, hat dies den Vorteil, dass sie durch die Bewertungen anderer Kunden bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden. 

Was ist der GOT-Satz?

Unter GOT wird im Allgemeinen die Gebührenordnung für Tierärzte verstanden. Als finanzieller Rahmen gibt sie Tierärzten vor, bis zu welcher Höhe Leistungen und Behandlungen abgerechnet werden dürfen. Die GOT unterliegt dabei einer Staffelung, die vom 1-fachen bis zum 4-fachen Abrechnungssatz, d.h. vom minimalen bis zum maximalen Abrechnungssatz geht. Mit welchem Satz die Tierarztbehandlung letztlich abgerechnet wird, obliegt somit jedem Tierarzt selbst. Achten Sie deshalb beim Abschluss Ihrer Katzenkrankenversicherung darauf, dass die Leistungen bis zu einem möglichst hohen Abrechnungssatz abgedeckt sind.

Welche Faktoren bestimmen die Kosten einer Katzenversicherung?

Der Versicherungsbeitrag der Katzenkrankenversicherung wird in der Regel von einigen Kriterien beeinflusst, die wir im Folgenden näher erläutern:

Faktoren rund um die Katze

  • Alter der Katze
    Das Katzenalter ist ein wichtiger Faktor für die Beitragsberechnung der Katzenkrankenversicherung. Grundsätzlich gilt: Je jünger das Tier beim Versicherungsabschluss ist, desto günstiger kann der Beitrag ausfallen. Zusätzlich kann es vorkommen, dass die Katze bei einem zu hohen Eintrittsalter sogar nicht mehr versichert werden kann. 
     
  • Rasse der Katze
    Je nach Katzenrasse können häufigere Tierarztbesuche aufgrund von rassetypischen Erkrankungen wahrscheinlich sein. Demnach kann auch der Versicherungsbeitrag davon beeinflusst werden. In der Regel ist dieser bei Katzen, die aufgrund ihrer Rasse häufiger zum Tierarzt müssen, höher. Ein Beispiel für solche rassetypischen Krankheiten ist das Brachycephale Syndrom, bei dem Katzen über eine zu kurze Nase verfügen und deshalb Atemschwierigkeiten haben. 
     
  • Haltungsform der Katze
    Für Versicherungsgesellschaften ist bei der Höhe des Versicherungsbeitrags entscheidend, ob die versicherte Fellnase eine Freigängerkatze oder eine Hauskatze ist. Grundlegend gilt dabei: Der Beitrag bei Freigängerkatzen ist aufgrund des höheren Risikos im Freien höher als bei Hauskatzen.  
     

Faktoren rund um den Versicherungsnehmer und Tarif

  • Wohnort
    Der Wohnort ist ein weiterer Aspekt, der den Versicherungsbeitrag des Versicherungsnehmers beeinflusst. Die Kosten für tierärztliche Versorgungen sind hierbei in den meisten Fällen auf dem Land günstiger als in der Stadt. 
     
  • Leistungsumfang
    Der Leistungsumfang hat einen besonders starken Einfluss auf den zu entrichtenden Versicherungsbeitrag der Katzenkrankenversicherung. Denn in der Regel gilt: Je breiter der Leistungsumfang, desto höher ist auch der Beitrag. So ist ein reiner OP-Tarif prinzipiell günstiger als ein Tarif mit Vollschutz. Zusätzlich sichern manche Versicherer einen höheren Gebührensatz oder mehr Leistungen bzw. Bausteine (z.B. die Kostenübernahme bei Zähnen) ab, sodass der Versicherungsbeitrag dementsprechend höher ist. 
     
  • Zahlungsweise
    Beim Abschluss einer Katzenkrankenversicherung können Sie zwischen verschiedenen Zahlweisen wählen. Je nachdem, für welches Zahlungsintervall Sie sich entscheiden, kann der Versicherungsbeitrag höher oder niedriger ausfallen. Unser Tipp: Viele Versicherer bieten bei der jährlichen Zahlung einen kleinen Rabatt an. 
     
  • Höhe der Selbstbeteiligung
    Die Selbstbeteiligung bestimmt, wie hoch Ihr finanzieller Eigenanteil in einem Schadensfall ist, d.h. welche Kosten von Ihnen als Versicherungsnehmer getragen werden müssen. In der Regel handelt es sich entweder um einen fixen Betrag oder um einen Prozentsatz. Hierbei gilt: Je niedriger die Selbstbeteiligung, desto höher ist der entsprechende Versicherungsbeitrag.
     

 

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 72 Tarifvarianten der Katzenkrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.