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Gebührenordnung für Tierärzte

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist ein Katalog, welcher alle veterinärmedizinischen Behandlungen mit den dazugehörigen Kosten enthält und für alle Tierärzte verbindlich ist.

Zu normalen Sprechstundenzeiten kann ein Tierarzt je nach Aufwand und Komplexität der Behandlung bzw. Operation den ein-, zwei- oder dreifachen Satz berechnen. In Notfällen bzw. außerhalb der Sprechzeiten kann ein Tierarzt den Höchstsatz in Rechnung stellen (4-facher Satz).

Änderung der Gebühren

Zum 22. November 2022 wurden die Gebühren der Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, geändert. Bislang wurde seit 1999 keine umfangreiche Erhöhung der GOT vorgenommen. Die Anpassung in 2022 erfolgte aufgrund einer Studie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die wiederum vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegeben wurde. Es stellte sich dabei heraus, dass die Gebührensätze für Tierärzte zu niedrig angesetzt sind, um weiterhin die Wirtschaftlichkeit der Tierarztpraxen sowie der tierärztlichen Notdienste in Hinblick auf die gestiegenen Ausgaben für Personal, medizinische Geräte, Versicherungen, Entsorgung und Energie zu gewährleisten.

Im Einzelnen umfasst die Neuerung der Gebührenordnung für Tierärzte folgende Punkte:

  • Die Gebührenhöhe darf von allen Tierärzten den einfachen Gebührensatz nicht mehr unterschreiten
  • Die Gebührenordnung ist bindend für juristische Personen, wie beispielsweise Tierkliniken (GmbHs)
  • Wegegeld für Besuche vor Ort muss verpflichtend abgerechnet werden
  • Die Gebühren für tierärztliche Behandlungen sollen nach den Ergebnissen der obigen Studie angepasst werden – vor allem Gebühren für Grundleistungen werden dadurch erhöht

Folgende Fallbeispiele zeigen die Erhöhungen zum einfachen Satz der Gebührenordnung bei Behandlungen für Katzen. Da sich die Kosten für Behandlungen nach denen für Hunde richten, fallen die Anpassungen bei Katzen im Vergleich höher aus.

Veterinär­medizinische Behandlung GOT 2020 (1-fach) GOT 2022 (1-fach) % Änderung
Allgemeine Untersuchung mit Beratung 8,98 € 23,62 € + 163 %
Kastration 19,24 € 30,32 € + 58 %
Verband anlegen (schwierig) 7,71 € 34,5 € + 347 %
Amputation einer Extremität 115,44 € 197,9 € + 71 %
CT-Untersuchung eines Körperteils 192,42 € 350,0 € + 82 %

Welchen Gebührensatz eine Katzenversicherung höchstens übernimmt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. In der Regel bezahlt sie die Tierarztrechnung bis zum drei- oder sogar vierfachen Satz. Bei letzterem benötigt die Katzenkrankenversicherung allerdings oftmals eine schriftliche Bestätigung des Tierarztes über den Notfall.

Umfassender Schutz im Notfall:

Um auch bei Notfällen umfassend geschützt zu sein, empfiehlt sich ein Katzenkrankentarif, der die Abrechnung zum vierfachen Gebührensatz erstattet. So sind Sie und Ihre Katze auch bei komplizierten Eingriffen zu Notdienstzeiten auf der sicheren Seite. Durch die Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte erfolgen bis Anfang 2023 Beitragsanpassungen bei den Versicherern. Der Abschluss einer Katzenversicherung kann sich daher zu diesem Zeitpunkt lohnen, um gewünschte Leistungen für Ihre Katze zu passenden Konditionen zu erhalten.

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