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Das Wichtigste in Kürze
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es immer mal zu einer Panne oder sogar einem Unfall kommen. Befolgen Sie im Schadensfall die folgenden Schritte – so bleiben Sie sicher und erhalten schnell Hilfe:
Im Falle eines Unfalls beachten
Kam es zu einem Unfall, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:
Die wichtigsten Telefonnummern
Polizei: 110
Rettungsdienst (gilt EU-weit): 112
Pannenservice der Notrufsäulen: 0800 / 66 83 66
Einige Versicherer bieten auch eigene Apps zur direkten Schadensmeldung an:
ACE
ADAC
Wer keine Versicherung hat oder kein Mitglied in einem Automobilclub ist - keine Panik! Auch ohne Versicherung kommt Hilfe zu Ihnen:
Wer keinen Versicherungsschutz hat, muss die Kosten hierfür allerdings selbst tragen. Die Kosten können sich schnell auf mehrere Hundert Euro belaufen. Noch teurer wird es, wenn das Auto etwa aus einem Graben geborgen werden muss und der Pannendienst eine spezielle Ausrüstung benötigt.
Panne im Ausland
Im Schadensfall sollten Sie auch im Ausland die oben genannten Schritte befolgen.
Vor längeren Fahrten ins Ausland sollten Sie sich im Vorfeld über die geltenden Vorschriften informieren. In Italien und Frankreich etwa gilt die Warnwestenpflicht für alle Insassen eines Fahrzeugs. In Spanien und Kroatien hingegen ist es vorgeschrieben, Ersatzglühbirnen mitzuführen. Überprüfen Sie zudem, ob der Versicherungsschutz Ihres Schutzbriefes auch im Ausland gültig ist. Gegebenenfalls sollten Sie den Schutz erweitern. Ohne Schutzbrief oder Mitgliedschaft in einem Automobilclub können Sie im EU-Ausland die 112 anrufen, wenn Sie Hilfe benötigen.
Das Pannen-Fahrzeug wurde abgeschleppt – doch wie kommen nun die Insassen nach Hause? Die Leistungen eines Kfz-Schutzbriefs oder einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub umfassen in der Regel weitere Services, die über das bloße Abschleppen hinausgehen.
Je nachdem, was der gestrandete Fahrer benötigt, kann ein Mietwagen bereitgestellt oder ein Aufenthalt im Hotel übernommen werden, bis das eigene Auto wieder fahrtüchtig ist. Bei einem Unfall mit Verletzten wird häufig auch der Krankenrücktransport organisiert und finanziert.
Werkstätten bieten in der Regel die Möglichkeit an, einen Ersatzwagen zu leihen. Alternativ können Sie den Hol- und Bringservice in Anspruch nehmen, der ebenfalls häufig von den Werkstätten angeboten wird. Dieser bringt sie nach Hause oder zumindest zum nächsten Bahnhof und kümmert sich darum, dass das Auto zu Ihnen gebracht wird, sobald es repariert wurde.
Übernahme von Leistungen
Klären Sie in jedem Fall, welche Leistung Ihre Versicherung übernimmt, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben!
Alternativ können Sie Freunde oder Familie kontaktieren und diese bitten, Sie abzuholen, selbst einen Leihwagen mieten oder ein Taxi rufen.
Um Pannen künftig zu vermeiden, können Sie einige Vorkehrungen treffen. Wenn Sie beim Fahren ungewohnte Geräusche wahrnehmen oder eine Warnleuchte blinkt, sollten Sie eine Fahrt in die Werkstatt auf keinen Fall aufschieben! Und auch ohne konkrete Warnzeichen sollten Sie die wichtigsten Funktionen Ihres Autos regelmäßig prüfen - insbesondere vor längeren Fahrten.
Zudem sollten Sie zu jeder Zeit die richtige Ausrüstung für den Notfall dabeihaben:
Die Warnwesten sollten dabei so verstaut werden, dass sie vom Fahrersitz aus griffbereit sind. Auch eine Powerbank für das Handy sowie ein zusätzlicher Satz Scheibenwischerblätter und Ersatzleuchten können nicht schaden.
Mit dem passenden Versicherungsschutz werden Ihnen im Schadensfall die größten Sorgen genommen. Der CHECK24-Schutzbrief und Automobilclub-Vergleich ermöglicht es Ihnen, verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen. Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, können Sie diesen direkt online abschließen.
Bei weiteren Fragen rund um den Kfz-Schutzbrief helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!
Mit dem Kfz-Schutzbrief- und Automobilclub-Vergleich von CHECK24 können Sie über 28 Tarife kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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Bitte wählen Sie, ob Sie sich innerhalb Deutschlands, Europas oder weltweit absichern möchten.
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