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Verkehrsvorschriften im Ausland

Mit dem Auto in den Urlaub – das verspricht Flexibilität und Freiheit. Häufig herrschen im Ausland jedoch andere Verkehrsvorschriften als in Deutschland. Wir haben die wichtigsten Regeln und Pflichten für die beliebtesten Urlaubsländer für Sie zusammengestellt!

Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte die Verkehrsregeln der jeweiligen Länder keinesfalls unterschätzen. Häufig sind Bußgelder deutlich höher als in Deutschland. Zudem werden in einigen Ländern die Vergehen von Touristen konsequent verfolgt und Geldstrafen an Ort und Stelle verlangt. Fahrer und Insassen sollten sich daher rechtzeitig vor Fahrtantritt über die wichtigsten Verkehrsvorschriften im Ausland informieren.

Die wichtigsten Regelungen für häufig mit dem Auto angefahrene Länder innerhalb Europas haben wir hier für Sie zusammengestellt. 

  • Belgien

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h, Ausnahme: Region Brüssel mit 30 km/h
      • außerorts 90 km/h (Wallonie), 70 km/h (Flandern)
      • Schnellstraße 120 km/h
      • Autobahn 120 km/h
    • Mautregelung: In Belgien gibt es keine Mautstraßen, lediglich für die Nutzung des Liefkenshoek-Tunnels fallen Gebühren an.
    • Umweltzonen: In Antwerpen, Brüssel und Gent gibt es Umweltzonen. Um innerhalb dieser Zonen fahren zu dürfen, müssen Fahrzeuge aus Deutschland registriert werden.
    • Licht: Es besteht keine Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 180 Euro.
    • Warnwesten: Autofahrer müssen nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße eine Warnweste tragen, wenn sie das Auto verlassen. Eine Mitführpflicht für die Westen gibt es jedoch nicht. Wird keine Weste getragen, drohen Strafen ab 50 Euro.
    • Winterreifen: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht.
    • Wichtig: In Belgien herrscht Rauchverbot im Auto, wenn Mitfahrer unter 18 Jahren dabei sind. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
      Bußgelder von Ausländern können an Ort und Stelle verlangt werden.
  • Dänemark

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 80 km/h
      • Schnellstraße 80 km/h
      • Autobahn 130 km/h
    • Mautregelung: In Dänemark gibt es keine Mautstraßen. Allerdings fallen für die Nutzung der Öresundbrücke sowie der Storebaeltbrücke Gebühren an.
    • Umweltzonen: In den Städten Aalborg, Aarhus, Frederiksberg, Kopenhagen und Odense gibt es Umweltzonen, die von mit Diesel betriebenen PKW und Wohnmobilen mit den Schadstoffklassen null bis vier nicht befahren werden dürfen. Fahrzeuge mit Dieselbetrieb und Schadstoffklasse fünf müssen sich registrieren, um die Umweltzonen befahren zu dürfen.
    • Licht: Es ist Pflicht, tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten zu fahren. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von etwa 135 Euro.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts. Diese Regelung gilt auch für ausländische Touristen.
    • Warnwesten: Es besteht keine Pflicht, eine Warnweste mitzuführen oder zu tragen.
    • Winterreifen: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht.
  • Frankreich

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 80 km/h
      • Schnellstraße 110 km/h
      • Autobahn 130 km/h
    • Mautregelung: In Frankreich sind die meisten Autobahnen mautpflichtig. Hier finden Sie alle Infos zur Mautregelung in Frankreich.
    • Umweltzonen: Mehrere Städte in Frankreich haben Umweltzonen, die nur mit einer kostenpflichtigen Umweltplakette befahren werden dürfen. Zu diesen Städten gehören Paris, Straßburg, Grenoble, Lyon, Marseille, Montpellier, Nizza, Reims, Rouen und Toulouse. In weiteren Städten, darunter Lille und Rennes, gibt es zudem temporäre Umweltzonen, die ab einem bestimmten Grad an Luftverschmutzung beachtet werden müssen. Wer mit dem Auto nach Frankreich fährt, sollte sich eine Crit’Air-Umweltplakette besorgen.
    • Licht: Es besteht keine Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 135 Euro.
    • Warnwesten: Fahrer, die ihr Auto bei einer Panne oder aufgrund eines Unfalls außerorts verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Darüber hinaus besteht auch eine Mitführpflicht. Bei Verstößen drohen Strafen ab 90 Euro.
    • Winterreifen: Bei winterlichen Witterungsverhältnissen kann die Benutzung von Winterreifen kurzfristig vorgeschrieben werden. Bei Verstößen werden Geldstrafen bis zu 135 Euro fällig.
    • Wichtig: Ablenkungen wie etwa Essen, das Kramen im Handschuhfach oder zu laute Musik sind während der Fahrt verboten. Telefonieren ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt, die keine Kopfhörer benötigt.
      Ein Alkoholtest muss stets mitgeführt werden, allerdings werden bei Missachtung der Pflicht keine Strafen erhoben. Solche Tests sind in Apotheken oder an Raststätten erhältlich.
  • Großbritannien

    • Tempolimits:
      • innerorts 48 km/h (30 mph), Ausnahme: Wales mit 32 km/h (20mph)
      • außerorts 96 km/h (60 mph)
      • Schnellstraße 112 km/h (70 mph)
      • Autobahn 112 km/h (70 mph)
    • Mautregelung: In Großbritannien sind die Autobahn M6 sowie einige Brücken und Tunnel gebührenpflichtig. Daneben wird für London sowie Durham eine City-Maut erhoben.
    • Umweltzonen: Neben der City-Maut gibt es im Großraum London verschiedene Umweltzonen. Das Befahren der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) ist für ältere Fahrzeuge kostenpflichtig, für neuere Fahrzeuge genügt eine Registrierung. Wer mit größeren Fahrzeugen, etwa dieselbetriebenen Wohnmobilen, Transportern oder Minibussen, unterwegs ist, muss zudem die Low Emission Zone (LEZ) beachten.
      Auch in Birmingham und Bristol sowie Aberdeen, Dundee, Edinburgh und Glasgow gibt es eine Umweltzone in den Innenstädten.
    • Licht: Es besteht keine Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,8, beziehungsweise bei 0,5 in Schottland. Die Strafen bei Verstößen sind unbegrenzt und können schnell mehrere tausend Euro betragen.
    • Warnwesten: Es besteht eine Tragepflicht von Warnwesten für alle Insassen eines Fahrzeugs, die außerhalb geschlossener Ortschaften das Auto verlassen.
    • Winterreifen: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht.
    • Wichtig: In Großbritannien herrscht Linksverkehr, dementsprechend sollten die Scheinwerfer am Auto umgestellt werden. Zudem herrscht in England, Schottland und Wales ein Rauchverbot im Auto, wenn Mitfahrer unter 18 Jahren an Bord sind. Bei Ablenkung durch zu laute Musik können Strafen anfallen.
  • Italien

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 90 km/h
      • Schnellstraße 110 km/h
      • Autobahn 130 km/h

        Bei Missachtung der Tempolimits können Strafen ab 170 Euro anfallen.
    • Mautregelung: In Italien sind die meisten Autobahnen mautpflichtig. Hier finden Sie alle Infos zur Mautregelung in Italien.
    • Licht: Außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen ist es Pflicht, tagsüber mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten zu fahren. Bei Verstößen drohen Strafen ab 42 Euro.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 530 Euro.
    • Warnwesten: Es besteht eine Tragepflicht für Warnwesten, wenn das Auto nach einer Panne oder einem Unfall verlassen wird. Eine Mitführpflicht gibt es aber nicht. Bei Missachtung der Tragepflicht drohen Strafen ab 42 Euro.
    • Winterreifen: In Italien gibt es keine einheitliche Winterreifenpflicht. Je nach Strecke und Provinz kann aber eine entsprechende Pflicht erhoben werden. Zum Beispiel gibt es in Südtirol zwischen dem 15. November und dem 15. April eine witterungsunabhängige Winterreifenpflicht.
    • Wichtig: Für die Benutzung des Handys am Steuer werden Strafen ab 160 Euro fällig. Zudem besteht ein Rauchverbot im Auto, wenn Schwangere oder Kinder mitfahren. Für das Werfen von Abfällen aus dem Auto können Strafen bis zu 204 Euro anfallen.
  • Kroatien

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 90 km/h
      • Schnellstraße 110 km/h
      • Autobahn 130 km/h
    • Mautregelung: Alle Infos zur Mautregelung in Kroatien finden Sie hier.
    • Licht: Im Winter – zwischen Ende Oktober und Ende März – muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Bei Missachtung der Pflicht wird eine Strafe von etwa 40 Euro fällig.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 405 Euro.
    • Warnwesten: Fahrer, die ihr Auto bei einer Panne oder aufgrund eines Unfalls verlassen, müssen sowohl innerorts als auch außerorts eine Warnweste tragen. Zudem besteht für die Warnweste eine Mitführpflicht. Verstöße werden jedoch nicht mit einer Geldstrafe geahndet.
    • Winterreifen: Abhängig von der Witterung können einige Straßen und Streckenabschnitte mit einer Winterreifenpflicht belegt werden. Angezeigt wird dies durch Verkehrszeichen. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von etwa 92 Euro.
  • Liechtenstein

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 80 km/h
      • Schnellstraße 100 km/h
      • Autobahn gibt es nicht
    • Maut: In Liechtenstein gibt es keine Mautstraßen.
    • Licht: Es ist in Liechtenstein verpflichtend, tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,8. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Franken.
    • Warnwesten: In Liechtenstein muss für alle Insassen eines Fahrzeugs stets eine Warnweste mitgeführt werden. Beim Verlassen des Autos ist diese sowohl innerorts als auch außerorts zu tragen.
    • Winterreifen: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht.
  • Luxemburg

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 90 km/h
      • Schnellstraße 90 km/h
      • Autobahn 130 km/h
    • Maut: In Luxemburg gibt es keine Mautstraßen.
    • Licht: Es besteht keine Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 145 Euro.
    • Warnwesten: Fahrer, die ihr Auto bei einer Panne oder aufgrund eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 74 Euro.
    • Winterreifen: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Winterreifen genutzt werden. Hierbei sind M+S-Reifen ausreichend. Bei Verstößen wird eine Geldstrafe von etwa 50 Euro verhängt.
    • Wichtig: Ausländer müssen Geldstrafen in der Regel an Ort und Stelle bezahlen.
  • Niederlande

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 80 km/h
      • Schnellstraße 100 km/h
      • Autobahn 100 km/h (120 oder 130 km/h zwischen 19 und 6 Uhr)
    • Maut: In den Niederlanden gibt es keine Mautstraßen, allerdings fallen für die Nutzung des Westerschelde-Tunnels und des Kiltunnels Gebühren an.
    • Umweltzonen: In Amsterdam, Arnhem, Den Haag und Utrecht gibt es Umweltzonen für dieselbetriebene Fahrzeuge.
    • Licht: Tagsüber muss überall mit Licht gefahren werden. Verstöße werden mit Geldbußen von bis zu 60 Euro bestraft.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 300 Euro.
    • Warnwesten: Es gibt keine Pflicht, eine Warnweste mitzuführen oder zu tragen.
    • Winterreifen: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht.
    • Wichtig: Bei Parkverstößen und Geschwindigkeitsvergehen können Bußgelder an Ort und Stelle erhoben werden, Parkverstöße werden dabei besonders bei Ausländern konsequent verfolgt.
  • Österreich

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 100 km/h
      • Schnellstraße 100 km/h
      • Autobahn 130 km/h
    • Mautregelung: In Österreich sind manche Autobahnen und Schnellstraßen vignettenpflichtig. Darüber hinaus gibt es Sondermautstrecken. Alle Infos zur Vignette in Österreich finden Sie hier.
    • Licht: Es besteht keine Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 300 Euro.
    • Warnwesten: Fahrer, die ihr Auto bei einer Panne oder aufgrund eines Unfalls außerorts oder auf Autobahnen verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Zudem besteht für die Warnweste eine Mitführpflicht. Verstöße werden mit Geldstrafen ab 14 Euro geahndet.
    • Winterreifen: In Österreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Sind die Straßenverhältnisse jedoch winterlich, müssen dennoch Winterreifen oder Schneeketten verwendet werden. Wer zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Verhältnissen ohne entsprechende Ausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe von 35 Euro rechnen. Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann sogar mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
    • Wichtig: Für geringfügige Verstöße kann an Ort und Stelle ein Verwarnungsgeld verhängt werden, schwere Verstöße werden angezeigt.
  • Polen

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 90 km/h
      • Schnellstraße 100 km/h
      • Autobahn 140 km/h
    • Mautregelung: Bestimmte Abschnitte auf manchen Autobahnen sind mautpflichtig. Alle Infos zur Mautregelung in Polen finden Sie hier.
    • Licht: Tagsüber muss überall mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten gefahren werden. Verstöße werden mit Geldbußen von etwa 22 Euro bestraft.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,2. Bei Verstößen bis zu 0,5 Promille drohen Geldstrafen von bis zu 1.100 Euro, bei mehr als 0,5 Promille berechnet sich die Geldstrafe anhand des Einkommens (mindestens 10 Tagessätze).
    • Warnwesten: Es besteht eine Tragepflicht von Warnwesten für alle Insassen, die bei einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen.
    • Winterreifen: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht.
    • Wichtig: In Polen ist das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben, allerdings sind im Ausland zugelassene Fahrzeuge in der Regel von dieser Regelung ausgenommen.
      Ausländer müssen Bußgelder bei Verstößen direkt begleichen.
  • Schweiz

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 80 km/h
      • Schnellstraße 100 km/h
      • Autobahn 120 km/h
    • Mautregelung: In der Schweiz gibt es eine Vignettenpflicht für alle Autobahnen und Nationalstraßen. Alle Informationen zur Vignette in der Schweiz finden Sie hier.
    • Umweltzonen: In Genf benötigen bei erhöhter Schadstoffbelastung der Luft alle Fahrzeuge eine Umweltplakette. Ältere Fahrzeuge mit schlechten Abgaswerten dürfen dann nicht einfahren.
    • Licht: Tagsüber muss überall mit Abblendlicht gefahren werden. Verstöße werden mit Geldbußen von etwa 37 Euro bestraft.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 545 Euro.
    • Warnwesten: Es gibt keine Pflicht, eine Warnweste mitzuführen oder zu tragen.
    • Winterreifen: Es gibt in der Schweiz keine generelle Winterreifenpflicht. Es können jedoch Geldstrafen drohen, wenn man bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneten Reifen den Verkehr behindert.
    • Wichtig: Ausländer müssen Geldstrafen in der Regel an Ort und Stelle bezahlen.
  • Slowakei

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 90 km/h
      • Autobahn 130 km/h
    • Mautregelung: Für die Nutzung von Autobahnen, Schnellstraßen sowie manchen Bundesstraßen wird in der Slowakei eine Vignette benötigt. Alle Infos zur Vignette in der Slowakei finden Sie hier.
    • Licht: Tagsüber muss mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten gefahren werden. Diese Pflicht gilt ganzjährig.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,0. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 200 Euro.
    • Warnwesten: Fahrer, die ihr Auto außerorts oder auf einer Autobahn verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Darüber hinaus besteht eine Mitführpflicht.
    • Winterreifen: In der Slowakei gibt es bei winterlichen Verhältnissen eine Winterreifenpflicht. Hierbei sind M+S-Reifen oder Ganzjahresreifen ausreichend.
  • Slowenien

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 90 km/h
      • Schnellstraße 110 km/h
      • Autobahn 130 km/h
    • Mautregelung: Für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen wird in Slowenien eine Vignette benötigt. Alle Infos zur Vignette in Slowenien finden Sie hier.
    • Licht: Tagsüber muss überall mit Abblendlicht gefahren werden. Verstöße werden mit Geldbußen ab 40 Euro bestraft.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 300 Euro.
    • Warnwesten: Fahrer, die ihr Auto auf Schnellstraßen oder Autobahnen verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Eine Mitführpflicht besteht jedoch nicht. Bei Verstößen müssen Fahrer mit einer Strafe ab 100 Euro rechnen.
    • Winterreifen: In Slowenien herrscht zwischen dem 15. November und dem 15. März eine Winterreifenpflicht. Diese Pflicht gilt auch bei winterlichen Straßenverhältnissen. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 120 Euro.
  • Spanien

    • Tempolimits:
      • innerorts 20-50 km/h (abhängig vom Straßentyp)
      • außerorts 90 km/h
      • Schnellstraße 100 km/h
      • Autobahn 120 km/h
    • Mautregelung: In Spanien ist die Nutzung der privat betriebenen, sogenannten Autopista kostenpflichtig. Alle Infos zur Mautregelung in Spanien finden Sie hier.
    • Umweltzonen: In Barcelona, Cordoba, Madrid und Sevilla gibt es dauerhafte Umweltzonen. In Sevilla können bei großer Luftverschmutzung weitere Beschränkungen greifen. In Valencia und Valladoid können bei erhöhter Luftverschmutzung temporäre Umweltzonen ausgerufen werden. Auf der Insel Formentera wird die Anzahl von Verbrennerfahrzeugen im Sommer begrenzt.
    • Licht: Es besteht keine Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 500 Euro.
    • Warnwesten: Eine Warnweste muss im Auto stets mitgeführt werden. Fahrer, die ihr Auto bei einer Panne oder aufgrund eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Bei Verstößen müssen Fahrer mit einer Strafe von bis zu 200 Euro rechnen.
    • Winterreifen: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht.
    • Wichtig: Das Telefonieren im Auto ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt, die keine Kopfhörer benötigt.
  • Tschechien

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 90 km/h
      • Schnellstraße 110 km/h
      • Autobahn 130 km/h
    • Mautregelung: Die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist in Tschechien gebührenpflichtig. Alle Infos zur Vignette in Tschechien finden Sie hier.
    • Licht: Tagsüber muss überall mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten gefahren werden. Verstöße werden mit einer Geldbuße von etwa 95 Euro bestraft.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,0. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 100 Euro.
    • Warnwesten: Fahrer, die ihr Auto bei einer Panne oder aufgrund eines Unfalls außerorts und auf Autobahnen verlassen und sich auf der Straße oder dem Standstreifen aufhalten, müssen eine Warnweste tragen. Zudem besteht eine Mitführpflicht. Verstöße werden mit bis zu 100 Euro bestraft.
    • Winterreifen: In Tschechien besteht zwischen dem 1. November und dem 31. März des Folgejahres eine allgemeine Winterreifenpflicht. Reifen mit der Kennzeichnung M + S sind ausreichend.
    • Wichtig: Ausländer müssen Geldstrafen in der Regel an Ort und Stelle bezahlen.
  • Ungarn

    • Tempolimits:
      • innerorts 50 km/h
      • außerorts 90 km/h
      • Schnellstraße 110 km/h
      • Autobahn 130 km/h
    • Mautregelung: In Ungarn sind Autobahnen und Schnellstraßen sowie manche Abschnitte von Landeshauptstraßen gebührenpflichtig. Alle Infos zur Vignette in Ungarn finden Sie hier.
    • Umweltzonen: In Ungarn können in größeren Städten – etwa Budapest – temporäre Umweltzonen ausgerufen werden, wenn bestimmte Schadstoffwerte in der Luft überschritten werden. Für ältere Fahrzeuge gilt dann ein Fahrverbot.
    • Licht: Tagsüber ist es auf Autobahnen und außerhalb von Ortschaften Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren. Verstöße werden mit einer Geldbuße von etwa 30 Euro bestraft.
    • Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,0. Bei Verstößen bis zu 0,5 Promille drohen Geldstrafen bis 275 Euro, bei mehr als 0,5 Promille drohen Strafen ab 1.000 Euro.
    • Warnwesten: Alle Verkehrsteilnehmer, die sich nachts oder bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße aufhalten, müssen eine Warnweste tragen. Die Tragepflicht besteht für Auto- und Motorradfahrer auch dann, wenn sie ihr Fahrzeug außerorts und auf Autobahnen bei einem Unfall oder einer Panne verlassen. Bei einem Verstoß droht eine Strafe von bis zu 135 Euro.
    • Winterreifen: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht.
    • Wichtig: Unter Umständen müssen Ausländer Geldstrafen an Ort und Stelle bezahlen. Ist dies nicht möglich, kann das Auto beschlagnahmt werden.

Reisen mit Tieren

Innerhalb der Europäischen Union sowie in Norwegen und Nordirland gelten einheitliche Regeln für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. Wer mit einer der genannten Tierarten reisen möchte, muss die folgenden Vorschriften beachten:

  • Das Tier verfügt über einen elektronischen Mikrochip oder eine klar lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde.
  • Das Tier ist gegen Tollwut geimpft.
  • Das Tier ist gegen Bandwurm behandelt.
  • Der Tierhalter hat einen gültigen EU-Heimtierausweis für Reisen aus einem EU-Land oder Nordirland in ein anderes EU-Land oder nach Nordirland. Für die Einreise aus einem Nicht-EU-Land wird eine EU-Tier­gesundheits­bescheinigung benötigt.

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