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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht für ein Auto unterliegen Kfz-Versicherer eigentlich einer Annahmepflicht mit einem Grundschutz in der Kfz-Haftpflicht (Pflichtversicherungsgesetz, § 5, Abs. 2).
Dennoch darf ein Kfz-Versicherer auch einen Antrag in der Kfz-Haftpflicht ablehnen.
Dies gilt aber nur in folgenden, konkret umrissenen Fällen:
Es gibt in der Kfz-Haftpflicht vonseiten der Kfz-Versicherer zwei unterschiedliche Ablehnungsfristen:
Dauer Ablehnungsfrist | Wann |
---|---|
14 Tage nach Antragstellung | Kfz-Haftpflicht mit den gesetzlichen Deckungssummen |
4 Wochen nach Antragstellung | Anträge, die im Umfang darüber hinausgehen (etwa mit Eigenschadendeckung oder Kfz-Versicherung Rabattschutz) |
Lehnt eine Versicherungsgesellschaft einen Antrag in diesem Zeitraum weder ab noch unterbreitet sie dem Antragsteller ein anderes Angebot, gilt der Antrag als angenommen.
Wenn Sie ein Kfz-Versicherer in der Kfz-Haftpflicht ablehnt, können Sie sich einen neuen Kfz-Versicherer suchen.
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Eine Alternative könnte hier sein, dass nicht Sie selbst, sondern eine andere Person den Kfz-Versicherungsvertrag für Ihr Auto abschließt. Erfahren Sie mehr zu: Halter & Versicherungsnehmer unterschiedlich
Die Annahmepflicht der Kfz-Versicherer laut Pflichtversicherungsgesetz, § 5, Abs. 2, gilt für die Kfz-Haftplicht, nicht aber für eine zusätzliche Kaskoversicherung.
Bei einem Antrag auf eine Teilkasko oder eine Vollkasko ist der Kfz-Versicherer nicht verpflichtet, diesen anzunehmen.
Denn dieser freiwillige Zusatzschutz ist für die Zulassung eines Autos in Deutschland nicht erforderlich.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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EigenschadendeckungKfz-Versicherung nach Antrag
Ist der Antrag von der Kfz-Versicherung angenommen, erhalten Sie als Bestätigung eine eVB-Nummer.
Kfz-Versicherung nach AntragKfz-Versicherung trotz Schufa
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