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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Oftmals ist der Halter eines Autos zugleich auch jene Person, welche die Kfz-Versicherung für dieses Fahrzeug abschließt.
Eine zwingende Voraussetzung in der Autoversicherung ist dies aber nicht.
Sind Versicherungsnehmer und Halter eines Fahrzeuges nicht identisch, so spricht man von einer abweichenden Halterschaft.
Doch nicht jeder Kfz-Versicherer akzeptiert einen abweichenden Halter. Das gilt oft dann, wenn Versicherungsnehmer und Halter einen unterschiedlichen Wohnort haben.
Bei CHECK24 finden Sie Tarife von Kfz-Versicherern, die eine abweichende Halterschaft akzeptieren.
Am häufigsten tritt eine abweichende Halterschaft auf, wenn Eltern als Versicherungsnehmer für die Autos ihrer Kinder auftreten, um ihnen eine bessere Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu ermöglichen.
Der Halter des Fahrzeugs ist im Normalfall derjenige, der das Verfügungsrecht über das Fahrzeug hat. Diese natürliche oder juristische Person (Firma) ist dann auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Der Versicherungsnehmer ist hingegen derjenige Elternteil, der den Pkw als Zweitwagen auf sich versichert.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
Halter vs. Versicherungsnehmer
In der Kfz-Versicherung muss der Halter eines Autos nicht auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer sein.
Halter vs. VersicherungsnehmerZweitwagen
Jedes Auto eines Versicherungsnehmer, das nicht als Erstwagen eingestuft ist, gilt als Zweitwagen. Das können auch mehrere Pkw sein.
ZweitwagenCHECK24 Bewertungen