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Müssen Anhänger zugelassen werden?
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Alle Anhänger, auch die nicht extra versicherungspflichtigen Autoanhänger, müssen für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen sein – also ein Kennzeichen besitzen.
Einziger Unterschied: Nur für jene Anhänger, für die auch eine Anhängerversicherung bestehen muss oder freiwillig abgeschlossen worden ist, ist bei der Anmeldung auf der Zulassungsstelle eine gültige eVB-Nummer vorzulegen.
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Was kostet ein 750 Kg Anhänger an Steuern?
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Die Kfz-Steuer wird bei Anhängern nach zulässigem Gesamtgewicht in 200-Kilogramm-Schritten zu je 7,46 Euro berechnet. Ein kleiner Anhänger mit maximal 750 Kilogramm kostet abgerundet 29 Euro Steuern im Jahr.
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Wie oft muss man mit einem Anhänger zum TÜV?
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Anhänger bis 3.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht müssen nach der Erstzulassung nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre zum TÜV.
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Kann man einem Anhänger von der Steuer absetzen?
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Ja, wenn der Anhänger gewerblich genutzt wird. Dann ist er ein Wirtschaftsgut, das entsprechend der AfA-Tabelle steuerlich abgeschrieben werden kann.
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Wer darf Anhänger fahren?
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Mit dem Führerschein Klasse B (Auto-Führerschein) dürfen Sie auch Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtgewicht fahren beziehungsweise ein Gespann (Zugfahrzeug und Anhänger) bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
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Was brauche ich, um einen Anhänger zuzulassen?
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Um einen Anhänger zuzulassen, benötigen Sie Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), den Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) und gegebenenfalls die Herstellerbescheinigung, damit Sie mit Anhänger bis zu 100 km/h schnell fahren dürfen.