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Das Wichtigste in Kürze
Für Anhänger am Auto ist bei privater Nutzung seit 2002 in den meisten Fällen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz) eine eigene Anhängerversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Vorschrift gilt, wenn der Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird.
Wohnwagen, Wohnanhänger, Campinganhänger, Faltcaravans oder Zeltanhänger müssen über eine Wohnwagen-Versicherung versichert werden. Hierbei wird auf Wunsch auch das Inventar oder Zubehör (etwa das Vorzelt) mitversichert.
Eine Haftpflichtversicherung ist für diese Art von Anhänger gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungsschutz kann durch eine Kaskoversicherung auf Wunsch erweitert werden.
Für Anhänger gibt es bei der Versicherung 3 Optionen:
Die Anhänger-Haftpflicht als Grundschutz zahlt bei Schäden, die durch einen Anhänger entstehen. Dazu zählen Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.
Bei Anhängern gibt es in der Haftpflicht KEINE Schadenfreiheitsklassen. Sie werden nach einem Schadensfall also auch nicht hochgestuft.
Die Mindestversicherungssummen betragen wie bei einem Auto auch für Anhänger:
Maximalhöhe | Form des Schadens |
---|---|
7,5 Mio. € |
Personenschäden |
1,22 Mio. € | Sachschäden |
50.000 € | Vermögensschäden |
Die optionale Teilkaskoversicherung zahlt beim Anhänger unter anderem bei Diebstahl (auch Teildiebstahl) oder bei Sturmschäden.
Der Abschluss einer zusätzlichen Teilkaskoversicherung empfiehlt sich, wenn Sie einen Anhänger regelmäßig nutzen.
Zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko zahlt die freiwillige Vollkaskoversicherung bei Vandalismus sowie bei selbst verschuldeten Schäden am Anhänger.
Zum Teil sind in der Vollkasko auch Schäden am Anhänger abgedeckt, die infolge eines geplatzten Reifen entstehen.
Auch in der Vollkasko gibt es bei der Anhängerversicherung KEINE Schadenfreiheitsklassen.
Eine optionale Vollkaskoversicherung empfiehlt sich bei neuen oder bei sehr teuren Anhängermodellen.
Bei der Kfz-Versicherung sowie bei der Anhängerversicherung handelt es sich um zwei separate Versicherungsverträge. Sie können den Kfz-Versicherer also jeweils frei wählen.
Gegenseitige Schäden zwischen Zugfahrzeug und dem gezogenen Anhänger ohne Einwirkung von außen sind dann in der Regel mitversichert, wenn für das Zugfahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht.
Die Kosten für eine Anhänger-Haftpflicht für Hänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht (gebremst) liegen zwischen 15 bis 45 Euro im Jahr.
Je größer das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (etwa: bis 1.300 kg Gewicht, bis 2.000 kg, über 2.500 kg) ist, desto höher sind in der Regel die Kosten für die Versicherung.
Die Kosten für eine Anhängerversicherung sind unter anderem abhängig von:
CHECK24 bietet keinen Versicherungsvergleich für Anhänger und für Wohnanhänger an.
Welche Anhänger – sofern angekoppelt - über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges mitversichert sind, hängt davon ab, was Sie mit dem Autoanhänger transportieren.
Ausgenommen von der Versicherungspflicht für Anhänger sind:
Wenn Sie einen nicht versicherungspflichtigen Anhänger zweckentfremden, etwa für einen Umzug, dann benötigen Sie hierfür eine Anhängerversicherung.
Besser immer versichern
Generell ist für jeden Hänger der Abschluss einer Anhänger-Haftpflicht zu empfehlen. Damit sind auch die finanziellen Folgen eines Schadens abgedeckt, sollte etwa der abgekoppelte Anhänger ins Rollen kommen und gegen ein Hindernis prallen.
Bei Anhängerversicherung gelten in der Regel die gleichen Kündigungsfristen wie bei einer normalen Kfz-Versicherung für Pkw.
Die Kündigungsfrist für Anhängerversicherungen beträgt somit meist einen kompletten Monat zum Vertragsende. Endet der Vertrag etwa zum Jahresende, muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November dem Kfz-Versicherer vorliegen.
Alle Anhänger, auch die nicht extra versicherungspflichtigen Autoanhänger, müssen für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen sein – also ein Kennzeichen besitzen.
Einziger Unterschied: Nur für jene Anhänger, für die auch eine Anhängerversicherung bestehen muss oder freiwillig abgeschlossen worden ist, ist bei der Anmeldung auf der Zulassungsstelle eine gültige eVB-Nummer vorzulegen.
Die Kfz-Steuer wird bei Anhängern nach zulässigem Gesamtgewicht in 200-Kilogramm-Schritten zu je 7,46 Euro berechnet. Ein kleiner Anhänger mit maximal 750 Kilogramm kostet abgerundet 29 Euro Steuern im Jahr.
Anhänger bis 3.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht müssen nach der Erstzulassung nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre zum TÜV.
Ja, wenn der Anhänger gewerblich genutzt wird. Dann ist er ein Wirtschaftsgut, das entsprechend der AfA-Tabelle steuerlich abgeschrieben werden kann.
Mit dem Führerschein Klasse B (Auto-Führerschein) dürfen Sie auch Anhänger bis 750 Kilogramm Gesamtgewicht fahren beziehungsweise ein Gespann (Zugfahrzeug und Anhänger) bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Um einen Anhänger zuzulassen, benötigen Sie Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), den Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) und gegebenenfalls die Herstellerbescheinigung, damit Sie mit Anhänger bis zu 100 km/h schnell fahren dürfen.
Pflichtversicherungsgesetz Kfz
Das Kfz-Pflichtversicherungsgesetz besagt, dass in Deutschland jedes Fahrzeug (es gelten nur wenige Ausnahmen) im öffentlichen Straßenverkehr eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
Pflichtversicherungsgesetz KfzCHECK24 Bewertungen