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Zulassung
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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Die Voraussetzung für eine Online-Zulassung Ihres Autos ist, dass die Fahrzeugpapiere nach dem 01.01.2015 ausgestellt wurden. Sie besitzen dann die erforderlichen Sicherheitscodes.
Für die Online-Zulassung stehen Ihnen zwei Optionen offen:
Die Online-Zulassung mit CHECK24 bietet Ihnen viele Vorteile:
Aktuell (Stand 15.02.2024) können Sie über CHECK24 online die folgenden Kfz-Zulassungen erledigen:
Weitere Zulassungsvorgänge wie die Abmeldung eines Autos, die Anmeldung von Neuwagen, Tageszulassungen, Zulassungen mit Sonderkennzeichen wie E-Auto-Kennzeichen, Saison-Kennzeichen und Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) sind dagegen derzeit online nur direkt über das Portal Ihrer zuständigen Zulassungsstelle möglich.
Je nach Zulassungsvorgang sind für die Online-Zulassung Ihres Autos unterschiedliche Dokumente notwendig.
Art der Zulassung | Unterlagen |
---|---|
Neuzulassung (Neuwagen) |
- Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) - Zulassungsbescheinigung Teil 2 - Kontonummer (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer |
Ummeldung (Gebrauchtwagen) |
- Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) - Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 - Kontonummer (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer |
Wiederzulassung |
- Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) - Kontonummer (IBAN) für den Einzug der Kfz-Steuer - Zulassungsbescheinigung Teil 1 - Zulassungsbescheinigung Teil 2 (nur bei Halterwechsel) |
Abmeldung |
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 - Kennzeichen mit Sicherheitscode |
Sie müssen sich legitimieren (ausweisen). Dies ist über das Portal Ihrer Zulassungsstelle deutlich aufwändiger als über CHECK24.
Die Online-Zulassung über CHECK24 ist einfach in 3 Schritten erledigt:
Seit dem 01.10.2019 ist die Kfz-Online-Zulassung (kurz i-Kfz) für einige Vorgänge möglich. Seit dem 01.09.2023 ist die vierte und letzte Stufe von i-Kfz aktiv. Der Zulassungsprozess ist noch automatisierter und zu 100 Prozent online möglich.
Die Online-Zulassung über CHECK24 dauert unter 10 Minuten, wenn Sie alle notwendigen Dokumente parat haben.
Nein, das geht nicht, da sich der Halter identifizieren muss. Lediglich die Abmeldung eines Autos kann auch eine andere Person durchführen.
Nein, ohne Kennzeichen dürfen Sie nicht fahren. Dabei ist es egal, ob Sie die bisherigen Kennzeichen des Autos (bei einem Gebrauchtwagen möglich) oder neue Kennzeichen nutzen wollen.
Legen Sie zusätzlich auf jeden Fall den ausgedruckten vorläufigen Zulassungsbescheid gut sichtbar ins Auto. Dieser ersetzt die Plaketten. Sobald diese mit der Post gekommen sind, kleben Sie sie auf. Da Sie nun auch die endgültigen Zulassungsbescheinigungen erhalten haben, können Sie den vorläufigen Ausdruck aus dem Auto entfernen.
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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Wenn Sie ein Auto anmelden möchten, benötigen Sie für die Zulassungsbehörde einen Kfz-Versicherungsnachweis. Diese eVB-Nummer erhalten Sie bei CHECK24.
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