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Auto verleihen: Versicherung & Tipps zum Ausleihen

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Melden Sie die Person, der Sie Ihr Auto verleihen, Ihrer Kfz-Versicherung als Zusatzfahrer.
  • Achten Sie als Halter darauf, dass Ihr Auto verkehrssicher ist.
  • Setzen Sie sicherheitshalber einen Leihvertrag auf.
  • Erstellen Sie vor dem Auto ausleihen ein Übergabeprotokoll.

Auto privat verleihen: Was ist wichtig?

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie Ihr Auto privat an Freunde verleihen, sollten Sie die Tipps in unserer Checkliste berücksichtigen:

Zusatzfahrer melden

Die Person, der Sie das Auto ausleihen, muss als Fahrer versichert sein. Prüfen Sie, welche Zusatzfahrer in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag enthalten sind. Eventuell muss der zusätzliche Fahrer der Versicherung noch gemeldet werden.

Verleihen Sie das Auto nur für einen begrenzten Zeitraum, gibt es dafür bei vielen Kfz-Versicherern spezielle Konditionen. Der oder die Zusatzfahrer werden dann nicht dauerhaft in die Police aufgenommen.

Verleihen Sie das Auto regelmäßig oder für einen längeren Zeitraum, macht es Sinn, den Fahrerkreis Ihrer Kfz-Versicherung entsprechend dauerhaft anzupassen.

Verursacht ein nicht gemeldeter Fahrer einen Schaden, müssen Sie seitens Ihrer Kfz-Versicherung mit einer Beitragsnachzahlung und zusätzlich einer Vertragsstrafe rechnen.

Haftung und Kostenübernahme bei Schaden/Unfall regeln

Klären Sie im Vorfeld, wer eventuelle Kosten trägt, wenn mit dem verliehenen Auto ein Unfall passiert.

Das betrifft sowohl eine Beitragssteigerung in der Kfz-Haftpflicht beziehungsweise Vollkasko als auch die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei Vollkasko oder Teilkasko.

Es haftet immer die Kfz-Versicherung des geliehenen Autos, nicht etwa die Privathaftpflichtversicherung oder die Kfz-Versicherung des Entleihers.
Bei einem Unfall, den Ihre Kfz-Versicherung (Haftpflicht oder Vollkasko) bezahlt, werden Sie als Versicherungsnehmer in den Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und die Versicherungsprämie erhöht sich.

Leihvertrag aufsetzen

Als Halter haften Sie für alle Schäden und Verkehrsverstöße, die der Entleiher begeht. Sichern Sie sich deshalb im Vorfeld rechtlich mit einem Leihvertrag ab.

Mehrkosten sollte die Person bezahlen, der Sie das Auto ausleihen. Idealerweise regeln Sie dies in einem schriftlichen Leihvertrag.

Ähnliches gilt für Strafzettel, Bußgeld und Punkte. Die werden zuerst einmal Ihnen als Halter des Autos zugeordnet. Hier können Sie jedoch den Ausleiher als Fahrer gegenüber den Behörden benennen.

Kfz-Papiere mitgeben

Beim Ausleihen des Autos geben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit. Das ist für den Fahrer bei einer Polizeikontrolle wichtig.

Überprüfen Sie auch, ob der Entleiher mit Ihrem Auto fahren darf – also den entsprechenden Führerschein hat. Ansonsten kann Ihnen Fahrlässigkeit beim Autoverleih vorgeworfen werden.

Außerdem muss der Fahrer fahrtüchtig sein – also keinen Alkohol oder Drogen konsumiert haben.

Auto muss verkehrssicher sein

Sie als Halter sind dafür verantwortlich, dass Ihr Auto bei der Übergabe verkehrssicher ist. Ansonsten können Sie bei einem Schaden haftbar gemacht werden.

Übergabeprotokoll erstellen

Sie können ein Übergabeprotokoll mit dem Ausleiher anfertigen. Gibt es bei der Rückgabe des Autos neue Beschädigungen, ist dann klar, dass der Schaden während des Autoverleihes entstanden ist.

Auto verleihen oder vermieten: Was ist der Unterschied?

Auto privat verleihen Auto gewerblich vermieten
Fahrer sind Familienmitglieder, Freunde und Bekannte Fahrer sind fremde Personen
Nutzungsdauer ist begrenzt Sie verlangen eine Nutzungsgebühr
Nutzung ist kostenlos Sie setzen einen Mietvertrag auf
  Die gewerbliche Nutzung müssen Sie Ihrer Kfz-Versicherung mitteilen (Vertrags-und Beitragsanpassung)
  Einnahmen müssen versteuert werden (Freigrenze 256 € im Jahr)
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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