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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, wenn Sie Ihr Auto privat an Freunde verleihen, sollten Sie die Tipps in unserer Checkliste berücksichtigen:
Die Person, der Sie das Auto ausleihen, muss als Fahrer versichert sein. Prüfen Sie, welche Zusatzfahrer in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag enthalten sind. Eventuell muss der zusätzliche Fahrer der Versicherung noch gemeldet werden.
Verleihen Sie das Auto nur für einen begrenzten Zeitraum, gibt es dafür bei vielen Kfz-Versicherern spezielle Konditionen. Der oder die Zusatzfahrer werden dann nicht dauerhaft in die Police aufgenommen.
Verleihen Sie das Auto regelmäßig oder für einen längeren Zeitraum, macht es Sinn, den Fahrerkreis Ihrer Kfz-Versicherung entsprechend dauerhaft anzupassen.
Klären Sie im Vorfeld, wer eventuelle Kosten trägt, wenn mit dem verliehenen Auto ein Unfall passiert.
Das betrifft sowohl eine Beitragssteigerung in der Kfz-Haftpflicht beziehungsweise Vollkasko als auch die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei Vollkasko oder Teilkasko.
Als Halter haften Sie für alle Schäden und Verkehrsverstöße, die der Entleiher begeht. Sichern Sie sich deshalb im Vorfeld rechtlich mit einem Leihvertrag ab.
Mehrkosten sollte die Person bezahlen, der Sie das Auto ausleihen. Idealerweise regeln Sie dies in einem schriftlichen Leihvertrag.
Ähnliches gilt für Strafzettel, Bußgeld und Punkte. Die werden zuerst einmal Ihnen als Halter des Autos zugeordnet. Hier können Sie jedoch den Ausleiher als Fahrer gegenüber den Behörden benennen.
Beim Ausleihen des Autos geben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit. Das ist für den Fahrer bei einer Polizeikontrolle wichtig.
Überprüfen Sie auch, ob der Entleiher mit Ihrem Auto fahren darf – also den entsprechenden Führerschein hat. Ansonsten kann Ihnen Fahrlässigkeit beim Autoverleih vorgeworfen werden.
Außerdem muss der Fahrer fahrtüchtig sein – also keinen Alkohol oder Drogen konsumiert haben.
Sie als Halter sind dafür verantwortlich, dass Ihr Auto bei der Übergabe verkehrssicher ist. Ansonsten können Sie bei einem Schaden haftbar gemacht werden.
Sie können ein Übergabeprotokoll mit dem Ausleiher anfertigen. Gibt es bei der Rückgabe des Autos neue Beschädigungen, ist dann klar, dass der Schaden während des Autoverleihes entstanden ist.
Auto privat verleihen | Auto gewerblich vermieten |
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Fahrer sind Familienmitglieder, Freunde und Bekannte | Fahrer sind fremde Personen |
Nutzungsdauer ist begrenzt | Sie verlangen eine Nutzungsgebühr |
Nutzung ist kostenlos | Sie setzen einen Mietvertrag auf |
Die gewerbliche Nutzung müssen Sie Ihrer Kfz-Versicherung mitteilen (Vertrags-und Beitragsanpassung) | |
Einnahmen müssen versteuert werden (Freigrenze 256 € im Jahr) |
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Fahrerkreis
Der Fahrerkreis hat maßgeblichen Anteil an der Höhe des Beitrages Ihrer Kfz-Versicherung. Erfahren Sie, wie Sie den Fahrerkreis festlegen und was es zu beachten gibt.
Fahrerkreis Kfz-VersicherungZusatzfahrer
Zusätzliche Fahrer können Sie als Versicherungskunde jederzeit Ihrer Kfz-Versicherung melden – entweder für einen begrenzten Zeitraum oder unbegrenzt.
Zusatzfahrer versichernFahrerschutzversicherung
Bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall ist der Fahrer nicht über die eigene Kfz-Versicherung geschützt. Dies wird über eine separate Fahrerschutzversicherung abgedeckt.
FahrerschutzversicherungCHECK24 Bewertungen