Regeln & Strafen
Anhänger: Wie schnell darf man fahren?
aktualisiert am 18.06.2024 9:44Mit Anhänger am Auto dürfen Sie vor allem außerhalb geschlossener Ortschaften nur deutlich langsamer fahren als ohne Anhänger.
Situation | Geschwindigkeit max. |
---|---|
Innerorts | 50 km/h |
Außerorts (auch Autobahn) | 80 km/h |
Gibt es Ausnahmen?
Hat Ihr Anhänger eine Tempo-100-Plakette, dürfen Sie damit auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen in Deutschland bis zu 100 km/h schnell fahren.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zugfahrzeug mit Antiblockiersystem (ABS)
- Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges maximal 3,5 Tonnen
- Anhänger bauartbedingt für 100 km/h Höchstgeschwindigkeit geeignet
- Anhängerreifen für 120 km/h ausgelegt (mindestens Geschwindigkeitsindex L)
- Anhängerreifen jünger als sechs Jahre
Wie erhalte ich die Tempo-100-Plakette?
Mit Herstellerbescheinigung: Bei der Kfz-Zulassungsstelle für 15 bis 20 Euro
Ohne Herstellerbescheinigung: Anhänger prüfen lassen (z.B. bei TÜV oder DEKRA); Prüfbericht kostet bis zu 60 Euro
Warum gibt es die Geschwindigkeitsbegrenzung für Anhänger?
Bei einem Gespann – also Auto und Anhänger – ist die Gefahr eines Unfalles höher, da
- Die Gesamtmasse steigt
- Sich das Fahrverhalten ändert (Schleudern, Kontrollverlust)
- Sich das Bremsverhalten ändert (längerer Bremsweg)
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine vergleichsweise niedrige Maximalgeschwindigkeit festgelegt.
Was sind die Strafen?
Wenn Sie mit Anhänger zu schnell gefahren sind, hängt die Strafe davon ab, WO es passiert ist und WIE VIEL zu schnell Sie waren. Sie erhalten in jedem Fall ein Bußgeld, eventuell auch bis zu 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Überschreitung Tempolimit | Innerorts | Außerorts |
---|---|---|
Bis 10 km/h | - 40 € Bußgeld | - 30 € Bußgeld |
11-15 km/h | - 60 € Bußgeld | - 50 € Bußgeld |
16-20 km/h |
- 160 € Bußgeld - 1 Punkt in Flensburg |
- 140 € Bußgeld - 1 Punkt in Flensburg |
21-25 km/h |
- 175 € Bußgeld - 1 Punkt in Flensburg |
- 150 € Bußgeld - 1 Punkt in Flensburg |
26-30 km/h |
- 235 € Bußgeld - 2 Punkte in Flensburg - 1 Monat Fahrverbot |
- 175 € Bußgeld - 1 Punkt in Flensburg |
31-40 km/h |
- 340 € Bußgeld - 2 Punkte in Flensburg - 1 Monat Fahrverbot |
- 255 € Bußgeld - 2 Punkte in Flensburg - 1 Monat Fahrverbot |
41-50 km/h |
- 560 € Bußgeld - 2 Punkte in Flensburg - 2 Monate Fahrverbot |
- 480 € Bußgeld - 2 Punkte in Flensburg - 1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h |
- 700 € Bußgeld - 2 Punkte in Flensburg - 3 Monate Fahrverbot |
- 600 € Bußgeld - 2 Punkte in Flensburg - 2 Monate Fahrverbot |
Über 60 km/h |
- 800 € Bußgeld - 2 Punkte in Flensburg - 3 Monate Fahrverbot |
- 800 € Bußgeld - 2 Punkte in Flensburg - 3 Monate Fahrverbot |
Mit Anhänger im Ausland
Im Ausland gelten teilweise andere Tempolimits für Anhänger. Die Strafen können deutlich höher ausfallen als in Deutschland.
Land | Tempolimit Anhänger | Bußgeld (mehr als 50 km/h zu schnell) |
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Frankreich |
- 50 km/h Innerorts - 80 km/h Außerorts - 130 km/h Autobahn |
1.500 € |
Italien |
- 50 km/h Innerorts - 70 km/h Außerorts - 80 km/h Autobahn |
Ab 545 € |
Niederlande |
- 50 km/h Innerorts - 80 m/h Außerorts - 90 km/h Autobahn |
Geldstrafe abhängig vom Einkommen |
Österreich |
- 50 km/h Innerorts - 100 km/h Außerorts - 100 km/h Autobahn |
Ab 7.500 € |
Schweiz |
- 50 km/h Innerorts - 80 km/h Außerorts - 120 km/h Autobahn |
Ab 60 Tagessätze |
Fragen & Antworten (FAQ)
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Welche Regeln gelten beim Parken des Anhängers?
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- Ohne Zugfahrzeug darf ein Anhänger höchstens 2 Wochen am Stück auf einem Parkplatz stehen.
- Parkt der Anhänger auf der Fahrbahn, muss er nachts mit einer eigenen Beleuchtung gekennzeichnet sein (z.B. Parkwarntafel).
- Auf Autobahnen mit drei Spuren dürfen Sie mit Anhänger nicht die linke Fahrspur benutzen.
- Auf oder in einem Anhänger dürfen während der Fahrt keine Personen sein (Ausnahme z.B. Land- und Forstwirtschaft).
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Was ist die zulässige Achslast?
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Die Anhängelast gibt an, welches Gewicht ein Fahrzeug höchstens ziehen und wie schwer der Anhänger sein darf. Der beladene Anhänger darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Die Anhängelast Ihres Pkw steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1: für gebremste Anhänger unter O.1 und für ungebremste Anhänger unter O.2. Im Fahrzeugschein steht die Anhängelast unter Nummer 28 und 29.
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Welche Führerscheinklasse brauche ich für Anhänger?
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Um einen Anhänger ziehen zu dürfen, ist das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ausschlaggebend.
- Führerschein Klasse B: Anhänger bis 750 Kilogramm zGG; Das zGG des Anhängers darf über 750 Kilogramm liegen, wenn das Gespann nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt.
- Führerschein Klasse B mit Schlüsselzahl 96: Gespanne bis 4.250 Kilogramm zGG
- Führerschein Klasse BE: Anhänger über 750 bis 3.500 Kilogramm zGG
- Führerschein Klasse C1E: Fahrzeug Klasse C1 oder B mit Anhänger über 3.500 bis 12.000 Kilogramm zGG
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Wie lasse ich einen Anhänger zu?
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Für die Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen notwendig:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) → siehe auch Anhängerversicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)