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Trotzdem fortfahren

Ist das erlaubt?

Bei Blaulicht und Sirene über Rot

aktualisiert am 26.06.2024 10:45

Haben Einsatzfahrzeuge Vorfahrt?

Sie stehen mit Ihrem Auto an einer Ampel. Plötzlich kommt von hinten ein Fahrzeug von Polizei, Feuerwehr oder ein Rettungswagen mit Blaulicht und Sirene herangefahren.

Solch eine Situation macht vielen Autofahrern Stress. Doch wie verhalten Sie sich hier nun korrekt?

Laut Straßenverkehrsordnung StVO, Paragraf 38 Absatz 1, müssen Sie als Autofahrer Platz machen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht UND Sirene nähert. 

Im Normalfall fahren Sie hier rechts ran, um die Fahrspur möglichst weit frei zu geben.

Darf ich trotz Rot über die Ampel fahren?

Doch in diesem Fall müssen Sie bei Rot über die Ampel fahren, um auf der Fahrspur Platz zu machen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Und das dürfen Sie auch. Selbst wenn Sie beim Überfahren der roten Ampel geblitzt werden.

Denn in Notfällen dürfen Sie gegen Verkehrsregeln verstoßen, um Einsatzfahrzeugen Platz zu machen.

Unter Notfall versteht man hier, dass es keine andere Option gibt, um die Fahrspur frei zu machen. Bei der Aktion dürfen aber durch Sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Vorsicht beim Wiederanfahren

Sollte das Einsatzfahrzeug vorbeigefahren sein, sollten Sie beim Anfahren in der gleichen Fahrspur besonders umsichtig agieren. Es könnte noch ein weiteres Einsatzfahrzeug von hinten folgen, das ebenfalls Platz braucht.

Wie kann ich Blaulichteinsatz nachweisen?

Das Überfahren einer roten Ampel wegen eines von hinten kommenden Einsatzfahrzeuges mit Blaulicht und Sirene in einem Notfall wird in der Regel nicht geahndet.

Sollten Sie dennoch einen Fragebogen wegen dieser Verkehrsübertretung bekommen, senden Sie diesen mit dem Vermerk „Blaulichteinsatz“ zurück.

Alle Einsatzfahrten werden von den Behörden dokumentiert. Diese Aufzeichnungen können auf Anfrage eingesehen werden. So lässt sich gegebenenfalls nachweisen, dass Sie in einem Notfall so gehandelt haben.

Sicherheitshalber sollen Sie sich aber Datum und Uhrzeit, die Behörde (etwa Polizei, Feuerwehr, Krankenfahrzeug) sowie – sofern überhaupt möglich – das Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges notieren.

Fahrspur nicht freigemacht: Welche Strafen drohen?

Wer bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Sirene nicht die Fahrspur frei macht, riskiert:

  • Ein Bußgeld in Höhe von mindestens 240 Euro
  • Punkte in Flensburg 
  • Ein Monat Fahrverbot 

Die Strafen fallen so hoch aus, da durch das Fehlverhalten im schlimmsten Fall Menschenleben gefährdet sein können.

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Kurvt seit 30 Jahren kreuz und quer durch die PS-Welt. Seit 2015 für CHECK24 unterwegs. Experte für Automodelle.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.