Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren

Gesetz, Beispiele, Strafen

Nötigung im Straßenverkehr

aktualisiert am 07.06.2024 14:00

Wann liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor?

Eine Nötigung liegt im Straßenverkehr vor, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer so verhält, dass sich ein anderer deswegen bedroht fühlt und aus Zwang eine bestimmte Handlung ausführt, duldet oder unterlässt.

Dabei muss die Nötigung vorsätzlich und in der Absicht geschehen, den anderen Verkehrsteilnehmer zu beeinträchtigen oder zu gefährden.

Beispiele: Was fällt unter Nötigung?

Drängeln & dichtes Auffahren - Enges Auffahren auf den Vordermann, auch wenn dieser die zulässige Geschwindigkeit einhält
- Bedrängung durch permanentes Aufblenden der Lichthupe oder Hupen
Ausbremsen - Absichtliches Abbremsen, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer am Überholen zu hindern
- Plötzliches Abbremsen ohne ersichtlichen Grund
Behindern - Absichtliches Blockieren der Fahrspur, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu behindern
- Schneiden des Überholenden

Was sind die Strafen?

Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat nach § 240 StGB.

Diese wird wie folgt bestraft:

  • Bußgeld: Bis zu 3.000 Euro
  • Geldstrafe (nach Tagessätzen)
  • Punkte in Flensburg: Bis zu 3 Punkte
  • Fahrverbot: Bis zu 3 Monate
  • Entzug der Fahrerlaubnis (in besonders schweren Fällen)
  • Freiheitsstrafe: Bis zu 3 Jahre (in besonders schweren Fällen)

Zu welcher Strafe es kommt, hängt von diversen Umständen ab.

Zu berücksichtigen sind etwa:

  • Die Schwere des Vorwurfes (z.B. Dauer des Drängelns, starke oder geringe Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer)
  • Vorstrafen, insbesondere mit Bezug zum Straßenverkehr
  • Verhalten nach der Tat und vor Gericht (Reue, Einsicht)
  • Alkohol oder Drogen im Spiel (siehe Promillegrenze Alkohol)
  • Punktestand in Flensburg

Wie kann ich Nötigung im Straßenverkehr beweisen?

Wenn Sie Opfer einer Nötigung im Straßenverkehr geworden sind, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Notieren Sie alle relevanten Details:
    • Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalles
    • Kennzeichen des anderen Fahrzeuges
    • Name und Anschrift von Zeugen (falls vorhanden)
  2. Dokumentieren Sie den Vorfall:
    • Fotos oder Videos vom Tatort
    • Mitschnitt des Geschehens mit einer Dashcam (falls vorhanden)
  3. Zeigen Sie den Vorfall bei der Polizei an:
    • Sie können online Anzeige erstatten oder persönlich zur Polizeiwache gehen.
  4. Suchen Sie bei Bedarf einen Rechtsanwalt auf:
    • Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Ordnungswidrigkeit und Nötigung: Was ist der Unterschied?

Bei einer Ordnungswidrigkeit missachtet ein Verkehrsteilnehmer „nur” die geltenden Verkehrsregeln.

Bei einer Nötigung setzt ein Verkehrsteilnehmer durch sein Verhalten einen anderen Verkehrsteilnehmer massiv unter Druck und provoziert wissentlich Fehlverhalten.

Beispiel:

Sie fahren jemandem auf der Autobahn zu dicht auf. Zu geringer Abstand ist verboten und kann Geldbuße, Punkte in Flensburg und Fahrverbot nach sich ziehen.

Wenn Sie dies über eine längere Strecke machen und dazu noch aufblinken oder hupen, ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Sie setzen den Vordermann massiv unter Druck. Aus Angst kann dieser einen fatalen Fahrfehler begehen.

Gericht entscheidet

Ob eine Nötigung vorlag, wird im Einzelfall gerichtlich geklärt.

Was möchten Sie versichern?
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.