Regeln, Schilder & Strafen
Das Parkverbot
aktualisiert am 17.10.2024 10:07Inhalt
Wo ist Parken immer verboten?
Im Kreuzungs-/Einmündungsbereich von Straßen | Vor Grundstücksein- und -ausfahrten (auf schmalen Straßen unter 3 Meter auch gegenüber) |
Vor abgesenkten Bordsteinen | Über Schachtdeckeln und anderen Straßeneinlässen |
Vor und hinter Bahnübergängen mit Andreaskreuz | An Haltestellen sowie 15 Meter davor und dahinter |
Im Kreisverkehr | Auf Straßen mit durchgezogener Linie |
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen | Außerorts auf Vorfahrtstraßen |
In Fußgängerzonen | Im Bereich von Verkehrs- bzw. Durchfahrtsverboten |
An Engstellen | In scharfen Kurven |
Auf Fußgängerüberweg (sowie 5 Meter davor und dahinter) | Auf Fahrradschutzstreifen |
Im verkehrsberuhigten Bereich (außerhalb ausgewiesener Parkflächen) |
Parkverbot laut StVO
Grundlegend wird das Halten und Parken im § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dort wird beschrieben, wann das Halten unzulässig beziehungsweise ein Parkverbot gegeben ist.
Wie ist ein Parkverbot gekennzeichnet?
Einige Bereiche, in denen Sie grundsätzlich nicht parken dürfen, sind nicht speziell gekennzeichnet. Das betrifft etwa die Autobahn, den abgesenkten Bordstein und die Kreuzung. Diese Parkverbotszonen müssen Sie als Verkehrsteilnehmer wissen. Das bekommen Sie spätestens in der Fahrschule beigebracht.
Ansonsten sind Parkverbote durch Verkehrszeichen oder Markierungen am Boden ausgewiesen. Es gibt unter anderem:
- Halteverbotszeichen (Schild "Halt Verboten")
- Parkverbotszeichen (Schild "Parken Verboten")
- Zonenverbote (z.B. Fußgängerzone, Tempo-30-Zone)
- Doppellinie am Fahrbahnrand
Was kostet ein Verstoß gegen das Parkverbot?
Wer sich nicht an ein Parkverbot hält, kann wegen Falschparken belangt werden. Die Geldstrafe reicht von 10 Euro Verwarngeld bis zu 180 Euro Bußgeld – je nach Art beziehungsweise Schwere des Verstoßes.
In schweren Fällen – etwa Parken im Halteverbot für Einsatzfahrzeuge, wird zum Bußgeldbescheid zusätzlich ein Punkt in Flensburg fällig.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Parkverbot missachtet | 25 € – 50 € | |
In zweiter Reihe geparkt | 55 € – 110 € |
1 Punkt (ab 15 Min. / Behinderung oder Gefährdung) |
In Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € – 100 € |
1 Punkt (bei Behinderung) |
Unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt | 55 € | |
Unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt | 55 € – 100 € |
1 Punkt (ab 1 Std. / Behinderung oder Gefährdung) |
Parkdauer überschritten | 20 € – 40 € |
Ist Parken in zweiter Reihe erlaubt?
Nein, in zweiter Reihe zu parken ist verboten (Ausnahme Taxis, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen). Wer in zweiter Reihe parkt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro rechnen. Bei einer Verkehrsbehinderung wird es deutlich teurer und es gibt auch einen Punkt in Flensburg.
Darf ich vor meiner Grundstückseinfahrt parken?
Das ist grundsätzlich erlaubt. Befindet sich dort jedoch ein abgesenkter Bordstein, dürfen auch Sie als Eigentümer nicht dort parken. Denn die Absenkung soll anderen Verkehrsteilnehmern die Auf- und Abfahrt auf den Gehweg erleichtern – etwa Rollstuhlfahrern oder Personen mit Kinderwägen.
Wo muss ich parken?
In Deutschland parken Sie grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand.
Wann darf ich links parken?
Links parken – also entgegen der Fahrtrichtung – ist nur in Einbahnstraßen und bei am rechten Fahrbahnrand verlaufenden Straßenbahnschienen erlaubt.