Von Händer & von Privat
Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagen
aktualisiert am 08.10.2024 14:45Inhalt
Was ist die Sachmängelhaftung?
Bei jedem Kaufvertrag gilt automatisch die gesetzliche Sachmängelhaftung, so auch beim Autokauf.
Die Sachmängelhaftung ist 2 Jahre lange gültig und auch als Gewährleistung bekannt.
Damit soll sichergestellt werden, dass das gekaufte Produkt bei der Übergabe an den Käufer keinen Mangel aufweist – also das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Bei Gebrauchtwagen kann die Gewährleistung beim Kauf vom Händler vertraglich gekürzt werden. Ganz ausschließen kann sie der Händler aber nicht. Das geht nur beim Kauf von Privat.
Zustand des Fahrzeuges | Dauer Sachmängelhaftung |
---|---|
Neuwagenkauf | 24 Monate |
Gebrauchtwagen vom Händler | In der Regel vertraglich auf 12 Monate begrenzt |
Gebrauchtwagen von Privat | Keine (Ausschluss im Kaufvertrag als Normalfall) |
Haftungsausschluss von Privat: Was gilt?
Wer einen Gebrauchtwagen privat verkauft, kann die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung vertraglich ausschließen. Dadurch muss der Verkäufer grundsätzlich nicht bei Mängeln am Auto haften.
Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ist bei Verkauf von Privat üblich.
In zwei Fällen haftet der Privat-Verkäufer dennoch:
-
Bei Arglist (Mangel wird absichtlich verschwiegen)
Hier muss der Käufer beweisen, dass der Verkäufer überhaupt Kenntnis von dem Mangel hatte. Auf ihm bekannte wesentliche Mängel muss der Verkäufer von sich aus hinweisen. -
Bei Garantiezusage (etwa in Verkaufsanzeige oder im Kaufvertrag)
Die Bewertung ist oft ein Fall für Juristen. Ob eine Aussage wie etwa „Auto ist mängelfrei” als unverbindliche Anpreisung oder als verbindliche Garantiezusage zu werten ist, ist stets eine Einzelfallentscheidung.
Gebrauchtwagen vom Händler: Welche Rechte habe ich?
Als Händler gilt nicht nur ein Fahrzeughändler. Auch Personen, die ein Auto im Rahmen ihrer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit verkaufen, fallen darunter.
Das kann etwa ein selbstständiger Handwerker sein oder ein Arzt, der seinen Geschäftswagen verkauft.
Händler sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, den Privatkäufer auf unübliche Gebrauchsspuren am Auto hinzuweisen. Geschieht dies nicht, muss der Händler für später auftretende Mängel haften.
Gebrauchsspuren
Die Gewährleistung gilt nicht für normale Gebrauchsspuren am Auto. Diese sind bei einem Gebrauchtwagen die Regel.
Wer ist in der Beweispflicht?
-
Mangel tritt innerhalb eines Jahres nach Kauf auf:
Tritt ein Mangel am Auto bis zu 1 Jahr nach der Übergabe auf, gilt laut aktueller Rechtsprechung die Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Der Händler muss beweisen, dass das Gegenteil vorlag. -
Mangel tritt nach über einem Jahr nach Kauf auf:
Nach dieser Frist von den 12 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer.
Bei einem Mangel im Rahmen der Sachmängelhaftung ist der Händler zu einer für den Käufer kostenlosen Nacherfüllung, sprich Reparatur, verpflichtet.
Diese Nachbesserung muss vom Verkäufer vorgenommen werden. Der Käufer darf nicht eigenständig eine Kfz-Werkstatt damit beauftragen.
Kann ich den Gebrauchtwagen bei Sachmangel zurückgeben?
Muss der Händler bei einem Gebrauchten für einen Sachmangel haften, bleibt für den Käufer nur der Anspruch auf Nachbesserung. Die Ersatzlieferung eines mängelfreien Fahrzeuges ist bei einem Gebrauchtwagen nicht möglich.
Nacherfüllung beim Händler: Was muss ich wissen?
Ob ein Mangel am Gebrauchtwagen oder am Neuwagen: Der Käufer muss dem Verkäufer ausreichend Zeit für die Nacherfüllung einräumen.
Die Anzahl der Versuche zur Nachbesserung von Seiten des Händlers hängt seit dem 1. Januar 2022 vom Einzelfall ab.
Diese Kosten muss der Händler übernehmen:
- Abschleppkosten
- Transport / Fahrtkosten des Autos zur Werkstatt (eventuell als Kostenvorschuss)
- Ausbau des mangelhaften Teils / Einbau des mängelfreien Teils (Materialkosten und Arbeitskosten)
- Alle benötigten Zusatzteile
Nur bei nachweislich eigenem Verschulden muss der Händler bei einer Sachmängelhaftung zahlen – etwa für Mietwagen oder Verdienstausfall.
Zwei Optionen möglich
Sollte dem Verkäufer eine Nachbesserung nicht möglich sein, diese fehlgeschlagen sein oder er diese gar verweigern, haben Sie als Käufer die Wahl zwischen:
- Minderung des Kaufpreises (durch Schätzung, eventuell durch Sachverständigen festgelegt). Eine Minderung ist auch bei unerheblichen Mängeln möglich.
- Bei einem erheblichen Mangel: Rücktritt vom Kaufvertrag; eventuell wird dann eine Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen.