Kosten & Strafe
So lange darf man TÜV überziehen
aktualisiert am 26.03.2025 9:36
Inhalt
Video TÜV überziehen: Kulanz & Strafen
Kulanz: So lange dürfen Sie den TÜV-Termin überziehen
Eigentlich dürfen Sie den TÜV-Termin für Ihr Auto gar nicht überziehen.
Aus Kulanz dürfen Privatpersonen aber den TÜV bis zu 2 Monate überziehen, ohne dass etwas passiert.
Keine Rückdatierung
Eine Rückdatierung, wenn der TÜV überzogen wurde, gibt es seit 2012 nicht mehr.
TÜV überziehen: Diese Strafen drohen
Wer als Halter wegen einer abgelaufenen TÜV-Plakette abgemahnt wird, muss mit diesen Strafen rechnen:
Frist überzogen | Strafe |
---|---|
2 bis 3 Monate | 15 € |
4 bis 6 Monate | 25 € |
Über 8 Monate | 60 € + 1 Punkt |
TÜV 1 Jahr überzogen
Wenn Sie den TÜV 12 Monate überziehen, dürfen Sie den Pkw nicht mehr im Straßenverkehr bewegen. Zudem müssen mit 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg rechnen, sofern das Auto zugelassen ist.
Verspäteter TÜV: Welche Kosten auf Sie zu kommen
Die TÜV Kosten für eine reguläre Untersuchung in Höhe von etwa 100 bis 150 Euro müssen Sie natürlich auch bei einer verspäteten Abnahme zahlen.
Erst wenn Sie den TÜV-Termin um 4 Monate oder mehr überzogen haben, kommen beim TÜV weitere Kosten dazu.
Bei einer verspäteten Hauptuntersuchung (HU) muss die Prüforganisation eine „erweiterte Untersuchung” machen. Die ist etwa 20 Prozent teurer als normal.