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Bußgeld, Einspruch & Verjährung

Verkehrsordnungswidrigkeit

aktualisiert am 02.07.2024 10:45

Was ist eine Verkehrsordnungs­widrigkeit?

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) oder eine andere verkehrsrechtliche Vorschrift.

Im Gegensatz zu einer Straftat ist eine Ordnungswidrigkeit nur ein geringer Verstoß gegen geltendes Recht. Es wird in der Regel eine Geldstrafe fällig (Verwarngeld oder Bußgeld). Dazu können noch Punkte in Flensburg sowie ein zeitlich begrenztes Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten hinzukommen.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es 2 Kategorien:

  1. Verwarnungsgeldverfahren:
    Bei einer geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeit; Verwarngeld zwischen 5 und 55 Euro (Strafzettel); Keine Verwaltungskosten
  2. Bußgeldverfahren:
    Bei einer schwerer wiegenden Verkehrsordnungswidrigkeit; Bußgeld ab 60 Euro; Bußgeldbescheid mit Verwaltungskosten

Es gilt das Opportunitätsprinzip

Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit entscheiden die Beamten, ob sie es bei einer mündlichen Verwarnung belassen oder einen Strafzettel beziehungsweise einen Bußgeldbescheid erstellen.

Wer darf eine Verkehrsordnungs­widrigkeit ahnden?

Paragraf 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) erlaubt den zuständigen Ämtern, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Das betreffen Verordnungen gegen die:

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Beispiele für Verkehrsordnungs­widrigkeiten

Über 400 Seiten lang ist der Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten. Hier sind alle möglichen Vergehen aufgelistet, unter anderem:

Stand Juni 2024; Angaben ohne Gewähr
Verkehrsordnungs­widrigkeit Strafen
Geschwindigkeits­überschreitung - 20 € - 800 €
- 0-2 Punkte
- 0-3 Monate Fahrverbot
Rotlichtverstoß - 90 € – 240 €
- 1-2 Punkte
- 0-1 Monat Fahrverbot
Abstandsmissachtung - 20 € – 428,50 €
- 0-2 Punkte
- 0-3 Monate Fahrverbot
Falschparken - 10 € – 105 €
- 0-1 Punkte
Telefonieren am Steuer - 128,50 € - 228,50 €
- 1-2 Punkte
- 0-1 Monat Fahrverbot
Nicht angelegter Gurt - 30 € - 70 €
- 0-1 Punkte
Vorfahrt missachten - 10 € – 120 €
- 0-1 Punkte


Die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte und die Dauer eines möglichen Fahrverbotes richten sich nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit. Maßgeblich hierfür ist der Bußgeldkatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (BKatV).

Verfahrensablauf

  1. Feststellung der Ordnungswidrigkeit:
    Dies geschieht entweder vor Ort (wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten wurden) oder per Post. Als Betroffener können Sie sich zum gegen Sie erhobenen Vorwurf äußern. Dafür füllen Sie den mitgeschickten Anhörungsbogen aus – eventuell zusammen mit einem Anwalt.
  2. Erhalt eines Bußgeldbescheides:
    Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, in dem der Tatvorwurf und die dafür vorgesehenen Strafen für Ihre Verkehrsordnungswidrigkeit aufgeführt sind.
  3. Möglichkeit des Einspruches:
    Gegen den Bußgeldbescheid können Sie gemäß § 67 OWiG innerhalb einer Frist von 2 Wochen Einspruch erheben. Eine Begründung ist dabei nicht unbedingt erforderlich. Der Einspruch wird geprüft.
    Wird dem Einspruch stattgegeben und die Verkehrsordnungswidrigkeit zurückgezogen, ist der Fall für Sie erledigt.
    Zieht die Bußgeldbehörde den Bescheid nicht zurück, geht der Fall an die Staatsanwaltschaft und kommt vor Gericht.
  4. Bei rechtskräftigem Bußgeldbescheid:
    Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig beziehungsweise akzeptieren Sie ihn, müssen Sie das festgesetzte Bußgeld bezahlen und bekommen eventuell noch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot, welches Sie in Abstimmung mit der zuständigen Behörde ableisten müssen.

Zeugenbefragung

Ist unklar, wer die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat (etwa bei einem Firmenwagen), kann es zu einer Zeugenbefragung kommen.

Dabei gilt: Kommt die Aufforderung von der Polizei, müssen Sie dem nicht nachkommen. Kommt die Aufforderung von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht, müssen Sie dieser nachkommen. Allerdings können Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen – sowohl als Beschuldigter als auch beispielsweise, wenn es um nahe Verwandte geht.

Wann verjährt eine Verkehrsordnungs­widrigkeit?

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt bereits 3 Monate, nachdem diese begangen wurde.

Das bedeutet: Haben Sie bis dahin keinen Bußgeldbescheid bekommen, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt ist.

Allerdings wird die Verjährungsfrist jedes Mal unterbrochen, wenn sich in dieser Angelegenheit etwas vonseiten der Behörden tut, beispielsweise:

  • Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten
  • Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird
  • Wenn eine Verhandlung angesetzt wird

Bei jeder Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von vorne.

Maximale Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Längstens kann ein Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit 6 Monate dauern. Auch das hat der Gesetzgeber festgelegt.

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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.