Nummer & Sicherheitscode
Zulassungsbescheinigung Teil 2
aktualisiert am 12.01.2024 8:55Das Wichtigste in Kürze
- Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist der amtliche Nachweis über den Halter eines Autos.
- Die Nummer von Teil 2 steht auf mittig auf der linken Seite des Dokumentes.
- Den Sicherheitscode zum Aufrubbeln ebenfalls am linken Rand gibt es erst seit Anfang 2018.
Inhalt
Wo steht die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht auf der linken Seite.
Die Nr. der Zulassungsbescheinigung finden Sie etwa in der Mitte des Dokumentes.
Wo finde ich den Sicherheitscode von Teil 2?
Das Feld mit dem unter einem Aufkleber verborgenen Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2 finden Sie auf der Vorderseite am linken Rand, knapp oberhalb der Mitte.
Der Sicherheitscode, der oberhalb der Nr der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht, ist nicht zu sehen und muss freigerubbelt werden.
Der Sicherheitscode fehlt?
Erst seit dem 1. Januar 2018 enthält die Zulassungsbescheinigung Teil 2 einen Sicherheitscode.
Bei früher ausgestellten Dokumenten gab es diesen Code nicht.
Zulassungsbescheinigung Teil 2: Was steht drin?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) ist der amtliche Nachweis über den Halter eines Autos.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthält:
- Die wichtigsten technischen Daten zum Fahrzeug
- Angaben zur Zulassung (Feld I: aktuelle Zulassung, Feld B: Erstzulassung)
- Informationen zum aktuellen Halter (Feld C) / zum Vorbesitzer (falls zutreffend)
Den Teil 2 brauchen Sie bei Autokauf und -verkauf, bei Zulassung, Ummeldung oder Halterwechsel.
Nie im Auto mitführen
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 für Ihr Auto sollten Sie immer bei sich zu Hause an einem sicheren Ort aufbewahren.
Felder in Teil 2: Wo steht was?
- D: Daten zum Fahrzeug: Marke (D.1), Typ / Variante / Version (D.2), Handelsbezeichnung (D.3)
- (2): Daten zum Herstellercode für die Typklasse
- E: Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- (3): Prüfziffer zur Fahrzeugidentifikationsnummer
- J: Fahrzeugklasse
- (4): Art des Aufbaus der Karosserie
- (5): Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus: Genauere Klassifizierung der Nutzungsmöglichkeiten
- R: Farbe des Fahrzeuges
- (11): Code zu R: Die Zahl beschreibt die eingetragene Farbe. 9 steht etwa für Schwarz.
- P: Daten zur Fahrzeugleistung: Hubraum in cm3 (P.1), Nennleistung in kW / Nenndrehzahl bei min-1 (P.2 / P.4), Kraftstoffart oder Energiequelle (P.3)
- (10): Code zu P3: Die Zahl beschreibt den Kraftstoff. 0001 steht etwa für Benzin, 0002 für Diesel.
- K: Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE: Das Fahrzeug darf in Serie gebaut werden und wird als verkehrssicher eingestuft.
- (6): Datum zu K: Datum der EG-Typgenehmigungserteilung
- (17): Merkmal zur Betriebserlaubnis: 4 Arten geben nähere Auskunft zur Betriebserlaubnis. (K) besagt etwa, dass das Fahrzeug durch die EG-Typgenehmigung zugelassen ist und keine Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
- (25): Zusätzlicher Vermerk der Zulassungsbehörde
- (23): Raum für interne Vermerke des Herstellers. Hier kann etwa die Nummer des Fahrzeugbriefes oder Radiocodes eingetragen werden.
- (24): Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber): Bestätigung des Dokumentes durch Datum und Unterschrift.
Teil 2 verloren: Was muss ich tun?
Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren, müssen Sie den Verlust bei jener Zulassungsstelle melden, bei welcher der Pkw angemeldet worden ist.
Die notwendige Versicherung an Eides statt können Sie auf der Zulassungsstelle (zur Niederschrift) oder bei einem Notar abgeben.
Die Kosten für die Neuausstellung liegen bei rund 100 Euro. Das schwankt je nach Bundesland.
Für die Neuausstellung müssen Sie auf der Zulassungsstelle vorlegen:
Erforderliche Dokumente | Nachweis für: |
---|---|
Versicherung an Eides statt | Verlustbestätigung |
Anzeigen-Vorgangsnummer der Polizei | Diebstahl-Meldung |
Personalausweis oder Reisepass | Identifikation |
Zulassungsbescheinigung Teil 1 | Halterschaft |
Prüfbescheinigung über gültige HU-Untersuchung (falls zutreffend) | Verkehrssicherheit Auto |
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug | Gewerbliche Nutzung des Autos (falls zutreffend) |
Fragen & Antworten (FAQ)
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Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2?
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In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind die wichtigsten technischen Daten zum Auto vermerkt. Dazu kommen Angaben zur Zulassung, zum Halter und, falls zutreffend, zu Vorhaltern.
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Was ist der Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung Teil 2 und Teil 1?
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Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) dokumentiert die allgemeine Zulassung sowie die Eigentumsverhältnisse eines Auto. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der Fahrzeugschein, belegt die konkrete Zulassung, den nächsten TÜV-Termin sowie den Halter.
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Muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Auto mitführen?
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Auf keinen Fall! Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sollte als Nachweis über die Eigentumsverhältnisse an einem Auto an einem sicheren Ort verwahrt werden.
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Wann brauche ich die Zulassungsbescheinigung Teil 2?
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Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 brauchen Sie für Kauf oder Verkauf des Autos, für die Zulassung, Ummeldung oder beim Halterwechsel.
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Wo finde ich die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2?
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Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 finden Sie etwa in der Mitte des Dokumentes auf der linken Seite.
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Wer stellt eine neue Zulassungsbestätigung Teil 2 aus?
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Für einen Ersatz der Zulassungsbestätigung Teil 2 wegen Verlust oder Diebstahl wenden Sie sich an jene Zulassungsstelle, bei welcher das Auto angemeldet worden war.